Antragsportal/Anträge BPT2011.1/SÄA060
<- Zurück zum Antragsportal | Satzungsänderungsanträge
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | SÄA060 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Michael Ebner |
Mitantragsteller |
|
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §9 |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 15.04.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
- |
AntragstitelErsatzvorstände Antragstext§9a (1) wird wie folgt ergänzt: Der Bundesparteitag kann mit einfacher Mehrheit beschließen, für einzelne Ämter im Bundesvorstand Ersatzvorstände zu wählen. Fällt der Amtsinhaber vorübergend oder dauerhaft aus, so übernimmt der gewählte Ersatzvorstand für diese Zeit die Amtsgeschäfte mit allen Rechten und Pflichten. AntragsbegründungDieser Antrag ist eine Kann-Bestimmung, der Bundesparteitag kann diese Regelung nutzen, muss aber nicht. Ziel des Antrags ist es vor allem, für Funktionsämter, die nicht ohne Weiteres von einem Beisitzer übernommen werden können (insbesondere Schatzmeister und GenSek), einen geeigneten Ersatz zu schaffen und damit die Handlungsfähigkeit des Bundesvorstands aufrecht zu erhalten. Die Regelung lehnt sich an an die Ersatzrichter am Bundesschiedsgericht. Hilfreich ist die Regelung auch dann, wenn die betreffenden Vorstände nur aus dem Grund, eine formelle Handlungsunfähigkeit des Bundesvorstands zu vermeiden, im Amt bleiben, obwohl sie die Geschäfte vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr führen können oder wollen. Vernünftigerweise werden Ersatzvorstände bereits vor ihrem Amtsantritt in alle relevanten Vorgänge eingebunden, so dass sie ohne lange Einarbeitung übernehmen könnten. Dies liegt aber im Ermessen der Amtsinhaber. Diskussion
Konkurrenzanträge |