Antragsportal/Anträge BPT2011.1/SÄA054
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA054 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Katja Dathe |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt B - §2 |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 01.05.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
- |
AntragstitelÜbertragung der Entscheidung über Beitragsermäßigungen auf untergeordnete Gliederungen unter Verzicht auf Begründung durch den Antragsteller Antragstext§ 2 Abs. 3 des Teils B (Finanzordnung) der Satzung Aktuelle Fassung: "(3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr." wird wie folgt neu gefasst: Auf Antrag eines Beitrittswilligen oder Mitglieds kann der zuständige Vorstand für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festsetzen oder ganz auf den Beitrag verzichten. Der Beschluss besitzt jeweils Gültigkeit für ein Kalenderjahr. AntragsbegründungJeder Pirat kann selbst entscheiden ob er in der Lage ist den vollen Beitrag zu zahlen oder nicht. Begründungen einzufordern macht nur Sinn, wenn diese (Immatrikulationsbescheinigungen, Alg-II Bescheid, Steuerbescheide, etc.) belegt werden, und eine Überprüfung der Belege stattfindet. Da eine Überprüfung dieser Begründungen nicht stattfinden wird, können wir sie auch gleich weglassen. Das vermindert den Arbeitsaufwand und ist Datensparsam. Contra: Es wird Trittbrettfahrer geben, die trotz „ordentlichem“ Einkommen verminderte Beiträge zahlen werden. Der Aufwand diese Trittbrettfahrer zu stellen und zur Verantwortung zu ziehen wäre unproportional hoch. Die sollen sich einfach schämen. Begründung - aus dem ursprünglichen Antrag- 1.Die Entscheidung durch den Bundesvorstand ist unpraktikabel. 2.Zuständig ist der Landesverband, in dem der Antragsteller Mitglied ist oder werden will. 3.Fall notwendig, kann dieser nach unten delegieren. 4.Auch Mitglieder sollten eine Beitragsminderung beantragen können, die dann wiederum für ein Jahr gilt. Diskussion
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