Antragsportal/Anträge BPT2011.1/SÄA053
<- Zurück zum Antragsportal | Satzungsänderungsanträge
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | SÄA053 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
CEdge |
Mitantragsteller |
|
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §9 |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 01.05.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
- |
AntragstitelZusammensetzung des Bundesvorstandes - 9 Mitglieder AntragstextEs wird beantragt Absatz 1 und 10 des §9a der Bundessatzung folgendermaßen neu zu fassen:
In einem solchen Fall ist unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Bundesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes. AntragsbegründungDie aktuelle Fassung dieser Absätze der Bundessatzung: (1) Der Bundesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, sowie 4 weiteren Mitgliedern. Ziele des Antrags:
Der Schwerpunkt des GenSeks (Verwaltung) ist auf Bundesebene ebenso wichtig wie verbesserungswürdig. Derzeit läuft die Aufgabe gezwungenermaßen nur nebenher, unter der Zuständigkeit des stellv. Vorsitzenden. Um diesen Zustand zu beheben, braucht es einen festen Generalsekretär.
Das Eintreten einer satzungsbedingten Handlungsunfähigkeit sollte möglichst vermieden werden. Wenn der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt oder durch eine Reihe von Rücktritten dezimiert wird, macht Handlungsunfähigkeit Sinn. Weitere, über das Parteiengesetz hinausgehende Fälle werden nicht definiert, ähnlich wie in vielen Satzungen von Untergliederungen.
Es gab und gibt immer wieder Forderungen nach einem größeren Bundesvorstand und vor einem Jahr gab es auch entsprechende (abgelehnte) Anträge. Ob ein vergrößerter Vorstand sich positiv oder negativ auswirkt, ist jedoch umstritten. Deshalb soll der Bundesparteitag mittels 2 konkurrierender Anträge selbst entscheiden, ob der Bundesvorstand zwei oder vier Beisitzer (7- bzw. 9-köpfiger Vorstand) haben soll.
Der Antrag beinhaltet eine klassische Konstellation des Vorstands: Vorsitzender: Repräsentation nach außen, Leitung des Vorstands, Koordination Diskussion
Konkurrenzanträge |