Antragsportal/Anträge BPT2011.1/SÄA048
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA048 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §9 |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 01.05.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelFrist für Bundesvorstandskandidatur analog zu Satzungs- und Programmänderungen AntragstextIn Abschnitt A werden dem § 9a Abs 3 vier Sätze mit dem folgendem Wortlaut angehängt. Bewerber für den Bundesvorstands haben ihre Bewerbung unter Angabe des Amtes vor Beginn des Bundesparteitags zu erklären. Für die Frist und Form gilt § 12 entsprechend. Diese Frist und Form entfällt, wenn 1. ein außerordentlicher Bundesparteitag stattfindet, oder 2. für ein Amt die Zahl der Bewerber die Zahl der zu vergebenden Posten nicht um wenigstens zwei übersteigt, oder 3. der Bundesparteitag durch Beschluss weitere Bewerber zulässt. Im Falle der Nummer 2 gilt die Ausnahme nur für die jeweils betroffenen Ämter. Wenn SÄA045 nicht angenommen wird, wird ein weiterer Satz mit dem Wortlaut »Die Kandidatur ist unverzüglich vom Bundesvorstand bekannt zu machen.« angehängt. Wird SÄA046 angenommen, werden in beiden Sätzen anstelle der Wörter »Frist und Form« die Wörter »Frist, Form und Unterstützung« hinzugefügt. Die Änderungen dieses Antrags treten mit dem Ende des Parteitags in Kraft. AntragsbegründungAlternativantrag zu SÄA034, der auf § 12 Bezug nimmt und dabei auch SÄA045 und SÄA046 berücksichtigt (und nutzt). Diskussion
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