Antragsportal/Anträge BPT2011.1/SÄA044
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA044 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §2 |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 01.05.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelAnerkennung der Grundsätze und Satzung für alle Mitglieder AntragstextIn Abschnitt A wird der § 2 Abs 1 wie folgt neu gefasst: »Pirat kann jede Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und entweder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes ist oder einen Wohnsitz in Deutschland hat. Durch die Mitgliedschaft erkennt der Pirat die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland an.« AntragsbegründungBisherige Fassung: »Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt.« Durch die Formulierung ist nicht klar, ob sich der Teil ab dem 16. Lebensjahr auch auf Deutsche bezieht, oder nur auf die anderen, die einen Wohnsitz in Deutschland haben. Durch Umformulierung wird dies nun auf die Weise klar gestellt, wie es wohl auch gemeint war. Problem war mir beim Lesen des Antrages SÄA004 aufgefallen, den ich wegen PartG § 2 Abs 3 Nr 1 ablehne. Diskussion
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