Antragsportal/Anträge BPT2011.1/SÄA038
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA038 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
NHense |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt B - §7 |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 01.05.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelBegrenzung von Geldspenden AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Satz an § 7 Abs. 5 der Finanzordnung anzufügen: "Geldspenden von juristischen und natürlichen Personen dürfen nur bis zum Betrag von 10.000 € pro Person und Kalenderjahr angenommen werden." AntragsbegründungDer Einflussnahme von finanzstarken Gruppen in der Politik muss Einhalt geboten werden. Firmenspenden zu verbieten reicht aber nicht aus und verlagert das Problem nur. Ein Blick in Rechenschaftsberichte größerer Parteien zeigt, dass nicht nur die Unternehmen spenden, sondern auch deren Besitzer/Vorstände. Deshalb macht es Sinn allgemein Spenden auf 10.000€ pro Person (juristisch wie natürlich) zu begrenzen. Diskussion
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