Antragsportal/Anträge BPT2011.1/SÄA027
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA027 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §9 |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 01.05.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelEinschränkung der Handlungsunfähigkeit des Vorstands AntragstextAus §9a Absatz 10 der Satzung ist der Halbsatz "oder wenn die Posten des Vorsitzenden, Generalsekretärs oder des Schatzmeisters unbesetzt sind" zu streichen. AntragsbegründungAktuelle Fassung: Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden, Generalsekretärs oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Bundesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. Begründung: Es wurde bereits einmal von einem Vorstandsmitglied ausgenutzt dass es mit dieser Passage durch Rücktritt die Handlungsunfähigkeit des Bundesvorstands herbeiführen kann, und hat damit quasi den Restvorstand 'erpresst'. Das soll nicht noch einmal vorkommen. Über diesen Antrag soll nur dann entschieden werden wenn weder SÄA019, SÄA021 noch SÄA022 angenommen wurde. Dieser Antrag soll nachrangig, und nicht gleichzeitig entschieden werden. Jeder der genannten anderen Anträge behebt das Problem ebenfalls. Diskussion
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