Antragsportal/Anträge BPT2011.1/SÄA023
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA023 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Jonas Müller |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §12 |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 14.04.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
- |
AntragstitelAntragsvorbereitung auf Diskussionsversammlungen AntragstextDer Bundessatzung Teil A wird ein neuer Paragraph 12a hinzugefügt. Optional kann dieser den Abschnitt (3b) enthalten.
(1) Anträge an den Bundesparteitag werden auf Diskussionsversammlungen vorbereitet. (2) Ein Wohngebiet ist 1. Das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt in den Bundesländern die aus mehr als einem Kreis bestehen. 2. Ein Stadtbezirk in den übrigen Bundesländern Piraten, deren Wohnsitz im Ausland liegt, werden dem Wohngebiet zugeordnet, in dem der Sitz der niedrigsten Gliederung in der sie Mitglied sind, liegt.
(4) Alle Piraten, deren angezeigter Wohnsitz im Gebiet der Diskussionsversammlung liegt, sowie die im Ausland wohnhaften Mitglieder der einladenden Gliederungen, werden mit einer Frist von mindestens 2 Wochen eingeladen. Das Stimmrecht bei Diskussionsversammlungen gilt analog wie beim Bundesparteitag. (5) Die Diskussionsversammlung gibt mit einfacher Mehrheit eine Empfehlung ab, ob die Anträge einer Antragsgruppe auf dem Bundesparteitag behandelt werden sollten. 1. Mit der Annahme eines Antrages entsteht eine neue Antragsgruppe. 2. Mit einfacher Mehrheit kann ein alternativer Antrag zu einer bestehenden Antragsgruppe hinzugefügt werden. Die Anzahl der Ja-Stimmen für eine Antragsgruppe wird nach Wohngebieten getrennt protokolliert. (6) Alle Anträge einer Antragsgruppe gelten als gut vorbereitet, wenn 1. sie auf Diskussionsversammlungen die in mindestens 5 verschiedenen Bundesländern stattfinden jeweils eine einfache Mehrheit erhält, und 2. insgesamt mindestens 50 Ja-Stimmen auf diese fallen. Wird eine Antragsgruppe in einem Wohngebiet mehrfach abgestimmt, zählt nur die höhere Zahl der Ja-Stimmen. (7) Anträge die nach (6) gut vorbereitet sind, werden auf dem Bundesparteitag bevorzugt behandelt. Andere Anträge (ausgenommen Anträge nach der Geschäftsordnung) dürfen erst nach diesen behandelt werden.
(3b) Eine Diskussionsversammlung kann als virtuelle Versammlung über geeignete Telekommunikationsmittel durchgeführt werden, wenn 1. Die Stimmberechtigung der Teilnehmer verlässlich überprüft werden kann. 2. Alle zur virtuellen Versammlung eingeladenen Piraten auch zu einer realen Diskussionsversammlung eingeladen werden. 3. Die Teilnehmer über Datenschutzrisiken aufgeklärt werden. Die virtuelle Versammlung findet in dem Bundesland statt, in dem die einladende Gliederung ihren Sitz hat. AntragsbegründungGut vorbereitete Anträge sollen auf dem BPT bevorzugt behandelt werden. Durch dieses Verfahren werden Anträge besser vorbereitet und es erlaubt Piraten sich besser auf den Parteitag vorzubereiten, da man besser einschätzen kann, welche Anträge tatsächlich behandelt werden. Ich hoffe so die Antragsflut einzudämmen und gleichzeitig Qualität und Akzeptanz zu erhöhen. Zusammenfassung: Unabhängig vom BPT finden in ganz Deutschland verteilt immer mal wieder Diskussionsversammlungen statt. Dabei kommen weniger Piraten als beim BPT, es kann also viel konstruktiver gearbeitet werden. Außerdem können auch die Piraten besser eingebunden werden, die nicht durch ganz Deutschland fahren wollen. Optional können diese Versammlungen auch online stattfinden.
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