Antragsportal/Anträge BPT2011.1/SÄA022
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA022 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
CEdge |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §9 |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 19.02.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
- |
AntragstitelZusammensetzung des Bundesvorstandes II AntragstextEs wird beantragt Absatz 1 und 10 des §9a der Bundessatzung folgendermaßen neu zu fassen:
In einem solchen Fall ist unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Bundesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes. AntragsbegründungDie Aktuelle Fassung dieser Absätze der Bundessatzung: Ziele des Antrags:
Der Schwerpunkt des GenSeks (Verwaltung) ist auf Bundesebene ebenso wichtig wie verbesserungswürdig. Derzeit läuft die Aufgabe gezwungenermaßen nur nebenher, unter der Zuständigkeit des stellv. Vorsitzenden. Um diesen Zustand zu beheben, braucht es einen festen Generalsekretär.
Das Eintreten einer satzungsbedingten Handlungsunfähigkeit sollte möglichst vermieden werden. Wenn der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt oder durch eine Reihe von Rücktritten dezimiert wird, macht Handlungsunfähigkeit jedoch Sinn. Weitere über das Parteiengesetz hinausgehende Umstände werden nicht definiert, ähnlich wie in vielen Satzungen von Untergliederungen.
Der Antrag stellt als Mindestanforderung einen 6-köpfigen Vorstand mit sehr wichtigen oder sogar vorgeschriebenen Ämtern. Der Bundesparteitag soll bei jeder Vorstandswahl entscheiden, welche weiteren Posten zusätzlich gewählt werden (z. B. ein zweiter Stellvertreter oder mehr Beisitzer). Um dies klarzustellen, wird es auch explizit erwähnt.
In der Mindestbesetzung ist kein pol. Geschäftsführer vorgesehen, er kann aber natürlich vom Parteitag beschlossen werden. Das Fehlen ist begründet durch die relativ unklare und unterschiedliche Definition des Amts in der Piratenpartei (der Antragsteller ist selbst pol. Geschäftsführer in einer Gliederung). Dieser Posten fehlte auch bereits bei der ursprünglichen Version dieses Antrags, der mal für Bingen geplant war. Diskussion
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