Antragsportal/Anträge BPT2011.1/SÄA011

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA011
Einreichungsdatum
Antragsteller

Jens Müller (tessarakt)

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt B - §2
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 01.05.2011
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Übertragung der Entscheidung über Beitragsermäßigungen auf untergeordnete Gliederungen

Antragstext

§ 2 Abs. 3 des Teils B (Finanzordnung) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

"Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen oder Mitglieds kann der zuständige Vorstand für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festsetzen oder ganz auf den Beitrag verzichten. Der Beschluss besitzt jeweils Gültigkeit für ein Kalenderjahr. Zuständig für die Entscheidung ist der Vorstand des Landesverbandes, in dem der Antragsteller Mitglied ist oder die Mitgliedschaft begehrt. Die Zuständigkeit kann durch Regelung in der Satzung des Landesverbandes oder Beschluss des Landesvorstands auf nachgeordnete Verbände übertragen werden. Der Bundesvorstand beschließt verbindliche Leitlinien für die Beitragsermäßigung bzw. -befreiung."

Antragsbegründung

Aktuelle Fassung:

"(3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr."

Antragsbegründung

  1. Die Entscheidung durch den Bundesvorstand ist unpraktikabel.
  2. Zuständig ist der Landesverband, in dem der Antragsteller Mitglied ist oder werden will.
  1. Fall notwendig, kann dieser nach unten delegieren.
  2. Auch Mitglieder sollten eine Beitragsminderung beantragen können, die dann wiederum für ein Jahr gilt.
  3. Zur Sicherung einer einheitlichen Vorgehensweise (und da auch die Finanzen der Gesamtpartei betroffen sind) beschließt der Bundesvorstand Leitlinien, die für die im Einzelfall zuständigen Vorstände verbindlich sind.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

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