Antragsportal/Anträge BPT2011.1/SÄA005

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA005
Einreichungsdatum
Antragsteller

Gregory Engels

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §11
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 04.05.2011
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Zulassung von Gästen zum Parteitag

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen in der Satzung den aktuellen Text des §11 durch "(weggefallen)" zu ersetzen und im §9b einen Satz hinzuzufügen mit der nächsten freien Nummer: "Der Bundesparteitag lässt Gäste grundsätzlich zu. "

Antragsbegründung

§ 11 - Zulassung von Gästen

(1) Der Bundesparteitag, der Bundesvorstand und die Gründungsversammlung können durch Beschluss Gäste zulassen. (2) Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht.

Neue Fassung:

§ 9b - Der Bundesparteitag (...) Der Bundesparteitag lässt Gäste grundsätzlich zu.

§ 11
(weggefallen)

Differenz:

§ 9b - Der Bundesparteitag (...) Der Bundesparteitag lässt Gäste grundsätzlich zu.

§ 11 - Zulassung von Gästen
(1) Der Bundesparteitag, der Bundesvorstand und die Gründungsversammlung können durch Beschluss Gäste zulassen. (2) Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht. (weggefallen)

Die Beantragte Änderung spiegelt die Realität wieder, nach der Gäste bisher immer zugelassen worden sind. Durch die grundsätzliche Zulassung der Gäste entsteht die Möglichkeit, Gäste im Vorfeld einzuladen, so dass diese eine Planungssicherheit haben. Außerdem erspart es Zeit per Antrag die Gäste zuzulassen (Zeitgewinn mindestens 1 Minute pro Parteitag = bei 1000 Teilnehmern sind dass über zwei Personentage!).

Das jetzige §11 ist nicht anwendbar, der zweiter Satz (Gäste haben kein Stimmrecht) ist selbstverständlich. Das Stimmrecht ist auch hinreichend an anderen Stellen in der Satzung geregelt. Die Regelungen bezüglich des Bundesvorstandes und der Gründungsversammlung: Die Gründungsversammlung gibt es nicht mehr, und es gibt einen anderen Antrag, der Öffentlichkeit der Vorstandssitzungen fordert. Aber auch wenn es nicht durchkommen sollte, würde sich an der jetzigen Regelungen nichts ändern.

Weiterhin würde auch die Möglichkeit bestehen über einen Antrag zur Geschäftsordnung von einzelnen Punkten der Tagesordnung die Öffentlichkeit auszuschließen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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