Antragsportal/Anträge BPT2011.1/PA079

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA079
Einreichungsdatum
Antragsteller

Eberhard Zastrau · Martin Haase

Mitantragsteller
Antragstyp Positionspapier
Antragsgruppe Infrastruktur und Verkehr„Infrastruktur und Verkehr“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 30.06.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Antragstitel::Wahrnehmung staatlicher Aufgaben durch Staat und Öffentlichkeit – Modul 2 – Infrastruktur

Antragstext

Der Bundesparteitag möge als Positionspapier und Grundlage für Wahlprogramme beschließen:

Wahrnehmung staatlicher Aufgaben durch Staat und Öffentlichkeit – Modul 2

Infrastruktursicherung und Daseinsvorsorge

Bei den Einrichtungen zur Daseinsvorsorge ist zwischen der reinen Infrastruktur und der Nutzung der Infrastruktureinrichtungen zu unterscheiden. Infrastruktur bedarf der Organisation in staatlichen, kommunalen oder öffentlich-rechtlichen Strukturen, wenn eine Monopolbildung nicht zu vermeiden ist. Doch soll die Nutzung der Infrastruktur (also z.B. der Verkehr auf den Verkehrswegen) im Rahmen marktwirtschaftlichen Wettbewerbs konkurrierenden Unternehmen übertragen werden. In gleicher Weise ist auch bei anderen Infrastruktur-Einrichtungen der Zugang und die Nutzung durch verschiedene konkurrierende Unternehmen sicherzustellen. So sind Strom- und Gasnetz für alle Anbieter zu öffnen. Für Netze, die aufgrund ihrer Struktur nur in einem engen örtlichen Gebiet wirtschaftlich organisierbar sind, ist auch die Belieferung der Netze kommunalen Unternehmen zu übertragen (Wasserversorgung und Abwasserbehandlung).

Eine besondere Situation besteht im Aufgabenbereich der Abfallbehandlung. Private Siedlungsabfälle bedürfen geringerer Kontrolle als Reststoffe aus gewerblicher Produktion. Die bisherigen Systeme privater Reststoff-Verwertung haben sich auch durch unzureichende Kontrollierbarkeit als in hohem Maße gefährlich für den Schutz und Erhalt der Umwelt erwiesen, das gilt gerade für Unternehmen außerhalb der Ballungszentren. Soweit nicht wirksame Kontrollmechanismen gefunden werden können, ist eine Überführung der Reststoff-Abfuhr und der Vorbereitung für ein Recycling in kommunale Unternehmen vorzusehen.

Die technischen Bedingungen der Kommunikationsinfrastruktur sind inzwischen so vielfältig, dass eine Monopolbildung im Bereich der Infrastruktur nicht zu rechtfertigen ist, mittelfristig ist auch das Monopol der »letzten Meile« in den Festnetzangeboten zu überwinden. Andererseits hat sich im Bereich der Anbieter der Kommunikationsdienstleistungen ein Oligopol herausgebildet, das der Kontrolle durch die Netzagentur bedarf. Die Netzagentur hat auch dafür zu sorgen, dass ein flächendeckendes Angebot der Kommunikationsinfrastrukturen gewährleistet ist.

Für die Aufsicht über das Angebot an Infrastruktur und über den Betrieb in den Netzen sind Institutionen zu schaffen, die organisatorisch selbstständig und unabhängig arbeiten können.

Antragsbegründung

(nicht Bestandteil des Antrags)

Aus der Antragsbegründung des Ursprungsantrags (gesamtes Thema):

  • Marktwirtschaft wird erst auf der Grundlage einer gesicherten Infrastruktur möglich. Daher hat die Sicherung von Infrastruktur im weitesten Sinne (Verkehrswege, Telekommunikation, Bildung, Krankenversorgung, Energie- und Wasserversorgung, Abfallentsorgung usw.) Vorrang vor dem Streben nach Profit. Die Lösung besteht allerdings nicht darin, alle im Bereich der Infrastruktur beteiligten Unternehmen zu verstaatlichen oder zu vergesellschaftlichen, denn es ist höchst unsicher, dass Bürokraten die besseren Manager sind.

Diese Initiative klammert die Bereiche der Sozial- und Gesundheitsvorsorge zunächst vollständig aus, da hier sehr spezifische Aspekte zu berücksichtigen sind. Auch der Bereich der Bildungseinrichtungen bedarf separater Betrachtung.

Zusätzlicher Begründungstext nach verschiedenen Diskussionen in der Partei:

Diskussionsseite zum Originalantrag
  • Mit dem Beispiel Verkehr ist nicht der Straßenverkehr gemeint, sondern der Schienenverkehr. Hier geht es um die Möglichkeit nichtbundeseigener Eisenbahnbetriebe auf öffentlicher Eisenbahn-Infrastruktur Verkehrsleistungen zu erbringen. Mir scheint das ein Musterbeispiel für die angestrebte Aufteilung zu sein. Damit meine ich nicht die derzeitige Situation, sondern eine Neuordnung, wie sie im Antragstext beschrieben und gefordert ist. Im Bereich der Straßen-Infrastruktur sind bislang vergleichsweise wenig Versuche unternommen worden, private Investoren tätig werden zu lassen (v.a. PPP-Projekt Autobahn-Sanierung A1 und Warnow-Tunnel). Andererseits ist die Nutzung der Verkehrsinfrastruktur durch private Unternehmer (Speditionen) allgemein unbestritten, trotz der sich dadurch ergebenden Probleme, was die Refinanzierung der Infrastruktur betrifft.
  • Die Überlegungen und Forderungen lassen sich unmittelbar ableiten aus dem Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Einzig das dort benutzte Wort von den »natürlichen Monopolen« löst bei mir Vorbehalte aus, da ich für Ergebnisse der Technik ungern der Biologie bzw. der Natur entlehnte Begriffe verwende. Warum soll allerdings die staatliche / kommunale Verantwortlichkeit bei »natürlichen« Monopolen weniger verwerflich sein als die Zuständigkeit von Staat, Kommunen oder öffentlichen Trägern für nicht vermeidbare Monopole? Der Inhalt beider Aussagen ist identisch.
  • Was die Abfallbehandlung betrifft, scheint mir im Antrag nichts wirr. Der Antrag versucht in der gebotenen Kürze ein differenziertes Bild der Abfall/Reststoff-Situation zu zeichnen. Wenn das für den Zuschnitt dieses Antrags als zu komplex angesehen wird, so dürfen die im Antragstext durchgestrichenen Textpassagen als aus dem Antrag herausgenommen verstanden werden.
  • Zur Kommunikationsinfrastruktur: Es gibt inzwischen neben dem traditionellen (Telefon-)Festnetz die ebenfalls weit verbreitete Verkabelung mit Breitband-(Fernseh-)Kabel, das auch für Kommunikationsinfrastruktur genutzt wird. Dazu kommen verschiedene Funknetze unterschiedlicher technischer Standards und die Download-Angebote per Satellit. Zur Telekom konkurrierende Angebote traditioneller Festnetz-Telefonie sind zwar weiterhin nur vereinzelt physisch gebaut (z.B. Netcologne oder Versatel in Berlin), die »letzte Meile« der Telekom führt aber vielfach zu unbeherrschbaren Marktkonflikten. Daher sind hier Nachbesserungen sinnvoll, die auch den Abbau dieses Monopols zum Ziel haben können. Die Vergabe der neuen Frequenzbereiche hat überdies dargelegt, wie durch regulierenden Eingriff der Netzagentur ohne Schaffung eines staatlichen Netzes bislang unterversorgte Regionen an die Kommunikationsinfrastruktur angebunden werden können.
  • Aus diesem Grund vermag ich auch die im Landesverband Berlin geführte Diskussion, die Kommunikationsinfrastruktur grundsätzlich in öffentlicher Trägerschaft aufzubauen, nicht ohne weiteres zu teilen.

Der Antrag wurde in LiquidFeedback erarbeitet und war dort erfolgreich mit:

Ja: 172 (61%) · Enthaltung: 28 · Nein: 112 (39%) · Angenommen

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

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