Antragsportal/Anträge BPT2011.1/PA034

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zum Antragsportal


Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA034
Einreichungsdatum
Antragsteller

Guido Körber (TheBug), Christian Lucht

Mitantragsteller
Antragstyp Positionspapier
Antragsgruppe Inneres„Inneres“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 15.04.2011
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Waffenrecht

Antragstext

Der Bundesparteitag 2011.1 möge in Ergänzung zum PA033, oder bei Ablehnung des PA033 folgendes Positionspapier beschließen:


Die letzte Novellierung des Waffengesetzes vom 25. Juli 2009 ist rückgängig zu machen. Mit dieser Änderung wurde eine verdachtsunabhägige Überprüfung eingeführt. Die Umsetzung des Zentralregisters ist zu stoppen. Ein solches Zentralregister wäre nur unter weitreichenden Datenschutzregeln eventuell diskutabel. Weitere Regelungen, wie die für verschiedene Waffenarten angesetzten Mindestalter sind zu überprüfen. In vielen Fällen ist der einzige Effekt hier, dass dadurch das Training von Nachwuchssportlern leidet. Nicht verändert werden sollen die Regeln für das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit, dies soll den Sicherheitskräften und nach strengen Kriterien ausgewählten Waffenscheinbesitzern vorbehalten bleiben. Ebenfalls nicht verändert werden sollen die Anforderungen, dass für eine Erlaubnis zum Waffenbesitz ein Bedürfnis (z.B. Ausübung des Schießsportes), eine Sachkundeprüfung und ein einwandfreies Führungszeugnis Voraussetzung sind. Sachgemäße und sichere Lagerung und Transport müsen ebenfalls gesichert sein, wobei Einzelregelungen auf ihren Sinn überprüft werden sollten.

= Begründung

Das Waffenrecht in Deutschland wurde zuletzt 2009 in Folge des Amoklaufes in Winnenden verschärft. Dabei wurde für die Behörden ein Recht eingeräumt verdachtsunabhängig die Wohnung eines Waffenbesitzers zur Inspektion der Waffen zu betreten. Das ist ein wesentlicher Eingriff in die Grundrechte der Waffenbesitzer. Weiterhin wurde das Mindestalter für die sportliche Ausübung von Großkaliberdisziplinen auf 18 Jahre angehoben. Damit ergeben sich für Deutschland im internationalen Vergleich erhebliche Nachteile beim Sport. Die EU hat eine Richtlinie erlassen, nach der bis 2015 ein zentrales Register mit allen Waffenbesitzern einzurichten ist, damit kommt eine weitere Einschränkung der Freiheit auf uns zu. In der Diskussion um das Waffenrecht in Deutschland wird meist vernachlässigt, dass die Zahl der Straftaten mit legalen Waffen so gering ist, dass das BKA diese in seinem jährlichen Bericht nicht gesondert ausweist. Es ist also offensichtlich, dass die Sportschützen fast ausnahmslos verantwortungsvoll mit ihren Waffen umgehen. Es ist keine Verbesserung der Sicherheitslage durch weitere Einschränkungen der Rechte von Sportschützen zu erwarten. Dagegen sind die Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Sportschützen gravierend. Ein Vergleich mit anderen Ländern zeigt auch, dass es keinen Zusammenhang zwischen legalem Waffenbesitz und Straftaten mit Waffen gibt. Die USA haben ein sehr liberales Waffenrecht und eine hohe Kriminalitätsrate, die Schweiz hat ebenfalls ein liberales Waffenrecht aber keine höhere Kriminalitätsrate, dagegen hat Großbritanien trotz sehr restriktivem Waffenrecht eine hohe Kriminalitätsrate.

= Hintergrundinformation

Die Zahl der Tötungsdelikte in Deutschland liegt bei ca. 2800 im Jahr, die mit Schusswaffen bei unter 300, davon in vielen Jahren keine mit legalen Waffen. Das BKA sieht laut seinen Sicherheitsberichten eine rückläufige Tendenz bei den Delikten mit Schusswaffen unabhängig von den Novellierungen des Waffenrechts, der Abwärtstrend hat bereits früher eingesetzt. Dagegen ist in den Statistiken eine Korrelation zwischen der Verwendung von Schusswaffen und dem Zeitpunkt der deutschen Wiedervereinigung, also der Auflösung der russischen Stützpunkte in Deutschland und einem damit verbundenen Zuwachs der illegalen Waffen, zu sehen.

Die genaue Zahl der legalen Waffen in Deutschland ist nicht bekannt, da die Registrierung bisher Ländersache ist. Geschätzt werden etwa 10-15 Mio. Stück die sich auf etwa 280.000 Jäger und ca. 2 Mio. Sportschützen verteilen, dazu kommt noch eine kleinere Anzahl von Personen mit besonderer Gefährdung, z.B. privater Wachschutz, Kuriere für Wertsachen, die im Gegensatz zu Sportschützen nicht nur eine Waffenbesitzkarte haben, sondern auch über den Waffenschein verfügen, der also das Mitführen einer schussbereiten Waffe in der Öffentlichkeit erlaubt.

Die Zahl der illegalen Waffen dagegen wird auf 30-40 Mio. geschätzt. Das sind in kleinem Umfang Waffen die bei Polizei und Militär entwendet werden (einige 100 pro Jahr), die Zahl der Diebstähle bei Sportschützen ist sehr klein, da die Auflagen für die Lagerung dies weitgehend verhindern. Dazu kommen illegale Importe, illegal modifizierte Waffen (z.B. aufgebohrte Schreckschusswaffen) und Altbestände (z.B. Opa hatte noch einen Karabiner aus dem Krieg auf dem Dachboden).

Voraussetzung für das Erlangen einer Waffenbesitzkarte ist zuerst ein nachgewiesenes Bedürfnis. Dafür wird in der Regel nur die Mitgliedschaft in einem Schützenverein über einen Mindestzeitraum von 12 Monaten und die nachweisliche Ausübung entsprechender Disziplinen akzeptiert.

Weiterhin braucht man eine Sachkundeprüfung, die aus einem Lehrgang mit anschließender Prüfung besteht um zu zeigen, dass man die gesetzlichen Regelungen kennt und in der Lage ist, sicher mit einer Waffe zu hantieren.

Mit der bestandenen Sachkundeprüfung, einem aktuellen und einwandfreien Führungszeugnis, sowie einem vom Verein und Verband bestätigten Bedürfnis geht man dann zur Behörde die Waffenbesitzkarte beantragen.

Für die zu erwerbenden Waffen muss man jeweils nachweisen, dass man die entsprechende Disziplin oder eine artverwandte Disziplin, auch sportlich betreibt, also bereits an offziellen Wettkämpfen teilgenommen hat oder ein Trainingsbuch vorlegen kann, das eine regelmäßige Trainingstätigkeit nachweist. Dafür bekommt man dann einen Eintrag in die Waffenbesitzkarte, die zum Erwerb berechtigt. Hat man die Waffe erworben, muss man diese dann innerhalb von 14 Tagen mit ihrer Seriennummer eintragen lassen.

Die Waffen müssen in einem ausreichend sicheren Schrank getrennt von der Munition gelagert werden. Die Anforderungen an den Schrank sind für Kurzwaffen erheblich höher als für Langwaffen. Aus dem Schrank dürfen die Waffen nur entnommen werden um sie z.B. zu einem Schießstand zu transportieren oder zur Reinigung und Wartung. Illegal ist es, die Waffe geladen oder auch nur im gleichen Behältnis mit der Munition zu transportieren. Waffe und Munition dürfen nur auf einem zugelassenen Schießstand zusammengebracht werden.

Straftaten, Einschränkung der Mündigkeit oder Trunkenheit am Steuer führen zum sofortigen Verlust der WBK. Damit verbunden ist die Verpflichtung die im Besitz befindlichen Waffen umgehend zu veräussern, oder vernichten zu lassen.

Bericht des BKA für 2009: http://www.bka.de/pks/pks2009/download/pks-jb_2009_bka.pdf

Sicherheitsbericht des BKA: http://www.bka.de/lageberichte/ps/psb2_langfassung.pdf

Analyse von Rechtspsychologen zum Thema legaler Waffenbesitz: http://www.waffenrecht.uni-bremen.de/html/downloads.html

Antragsbegründung

Dieses Positionspapier enthält den Begründungstext zum PA033 und soll dazu dienen die weiterführenden Informationen zum Wahlprogrammantrag festzuhalten, bzw. im Fall der Ablehnung des PA033 eine Basis zur weiteren Bearbeitung dieses die persönliche Freiheit betreffenden Themas zu bilden.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge