Antragsportal/Anträge BPT2011.1/PA013
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA013 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Yuri |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Internet & Medien„Internet & Medien“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 11.03.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelJugendschutz & Medien – Modul 7: Kunstfreiheit AntragstextAufgrund der kürzlich erfolgten Anerkennung von Videospielen als Kulturgut durch den deutschen Kulturrat fordern die Piraten, dies endlich auch in der Praxis anzuwenden und gesetzliche Ausnahmen wie beispielsweise die Kunstfreiheit auch auf Video- und Computerspiele auszuweiten und praktisch umzusetzen. AntragsbegründungAllgemein: Hierbei handelt es sich um die leicht abgewandelte Version eines Forderungskatalogs, der auf der letzten Bundesmitgliederversammlung der Jungen Piraten beschlossen wurde. Um zu vermeiden, dass jegliche Forderungen abgelehnt werden, weil einem ein einziger Aspekt nicht passt, ist es in Module aufgeteilt. Sonstiges: Es ist die Anerkennung durch den Kulturrat gemeint; da diese etwas 'offizielleres' ist als eine [momentan] nur mutmassliche durch die Gesellschaft. Jedoch wird auf die Stellung innerhalb der Bevoelkerung an sich an anderer Stelle verwiesen. Diskussion
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