Antragsportal/Anträge BPT2011.1/PA005
<- Zurück zum Antragsportal
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | PA005 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Volker Dyken |
Mitantragsteller |
|
Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Transparenz„Transparenz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 04.03.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
- |
Antragstitel§164a StGB und §10a IFG AntragstextAls Gegenmaßnahme zum erneuten Versuch, Netzsperren einzuführen, soll die Sperrung einer Internetseite ohne illegalen Inhalt unter Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten oder Geldstrafe, die Sperrung einer politischen Internetseite als Eingriff in Freiheit und Demokratie unter ein verschärftes Strafmaß von mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe gestellt werden (neuer §164a StGB - Fälschliche Verdächtigung einer verbotenen Veröffentlichung). Zusätzlich soll eine pauschale Mindestentschädigung für fälschlich gesperrte Webseiten von 250 € pro Tag eingeführt werden (neuer §10a IFG - Mindestentschädigung bei fälschlicher Zensur), und zwar auch für den Fall, dass es sich bei der Netzsperre nachweislich um ein Versehen handelt. AntragsbegründungWie bereits die Praxis in Ländern mit Netzsperren zeigt, tauchen auf den Sperrlisten nicht nur kinderpornographische Seiten, sondern auch harmlose private Homepages, Unternehmensseiten und politische Seiten auf. Parallel zum Kampf gegen Netzsperren und der Aufklärung über die Risiken für Freiheit und Demokratie muss die Piratenpartei nunmehr auch ihrerseits rechtspolitisch in die Offensive gegen Zensurbestrebungen gehen - mit knallharten Straftatbeständen und erheblichen Entschädigungssummen bei willkürlichen Zensurakten. Einmal mit einer parlamentarischen Mehrheit in Kraft gesetzt, würde eine spätere Aufhebung dieser Gesetze bei neuen Mehrheiten die Aufhebenden in ihrer Absicht demaskieren, Netzsperren auch gegen regimekritische Netzaktivisten einzusetzen. Diskussion
Konkurrenzanträge |