Antragsportal/Anträge BPT2011.1/PA002
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA002 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Demokratie |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 16.04.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelVerfassungsreferendum gemäß Art. 146 GG 2 AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen: Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für ein Verfassungsreferendum gemäß Art. 146 GG ein. AntragsbegründungDie Piratenpartei sieht sich in der Tradition der Gründerväter des Grundgesetzes und möchte deren Auftrag vorantreiben nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk in freier Entscheidung eine Verfassung zu erarbeiten und zu verabschieden. 1.Dieser Antrag ist bereits von einem Nicht-Piraten eingebracht worden und soll/muss daher gelöscht werden; ich übernehme diesen Antrag. 2.Die Begründung, dass (jetzt schon 20 Jahre her!) nach Vollendung der Einheit und der Möglichkeit, dass das ganze deutsche Volk in Freiheit sich eine Verfassung geben kann, spricht für sich. 3.die Links zur Begründung, die der Vorvorschlagende gebracht hat, sind m. E. ziemlich krude, was aber nichts an der Möglichkeit ändern sollte, den § 146 GG zu nutzen/erfüllen. Hier der Text: Artikel 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Diskussion
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