Antragsfabrik/Vater oder nicht
Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband von Ocean85. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- Ocean85
- Programm
Wahlprogramm/Parteiprogramm
- Schlagworte Pro
- Schlagworte Contra
- Beantragte Änderungen
Die Piratenpartei setzt sich für eine gesetzliche Grundlage für Männer ein, welche die Durchführung eines Vaterschaftstest zu jeder Zeit ermöglicht. Selbst für den Fall das der Vaterschafttest durch die Mutter unterbunden/verhindert wird, müssen vollstreckbare Möglichkeiten zur zwangsweisen Beibringung des notwendigen Materials geschaffen werden. Im Vordergrund dieser Forderung steht vor allem das beste Interesse des Kindes, welches ein Recht darauf hat, zu erfahren wer der leibliche Vater ist und ein Recht darauf in den Genuss der väterlichen Sorge zu kommen.
- Begründung
Dem Vater sollte jederzeit die Möglichkeit gegeben sein, seine Vaterschaft durch einen eindeutigen Vaterschaftstest feststellen zu lassen um seine Rechte als Vater wahrnehmen zu können. Dieses Recht wurde den Vätern durch das Gendiagnostikgesetz im Februar 2010 entgültig genommen - mit verheerenden Folgen.
Die jetzige Regelung sieht vor, dass der Vater die Zustimmung der Mutter für die Durchführung des Vaterschaftstests benötigt. Ein heimlich durchgeführter Test wird mit Geldtsrafe belegt. Verweigert die Mutter ihre Zustimmung, muss der Vater den Test gerichtlich beantragen. Zweifelnde Väter meiden diesen Weg oft, um das Vertrauen zur Mutter und den Familienfrieden nicht zu gefährden. Väter werden hier in die Rolle des "Störenfrieds gedrängt", die Last, Klarheit zu schaffen obliegt allein ihnen, obgleich sie lediglich ein natürliches Recht durchsetzen wollen.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Pulsar
- Monarch 14:47, 27. Okt. 2010 (CEST) für Wahlprogramm, nicht für Grundsatzprogramm
- Ocean85
- Andena 09:05, 1. Nov. 2010 (CET) Die Begründung ist etwas schwach, da hier die Rechte der Eltern [ in diesem Falle der Väter] mit denen der Kinder auf Abstammungsklärung vermischt wird. Aber der Antrag geht in die richtige Richtung.
- Benutzer:Hans_Immanuel_Herbers
- Benutzer:Dsemken
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- CEdge siehe Diskussion
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Argument 1
Bezüglich Vaterschaft und Mutterschaft besteht rechtlich eine starke Asymmetrie, die ich in keiner Weise mit der Gleichheit vor dem Gesetzt beider Geschlechter zu rechtfertigen ist. Ich weiss, dass diese Dichotomie vereinfachend ist, aber da der Gesetzgeber diese nutzt wird sie auch im folgenden verwendet.
An den Unterschieden die sich aus der Biologie ergeben kann der Gesetzgeber egal wie er sich anstrengt nichts ändern. Die Mutter weiss in der Regel, dass Sie das Kind geboren hat, außer Sie unterstellt, daß das Kind kurz nach der Geburt in der Klinik vertauscht wurde. Der Vater hat außer das Vertrauen, daß das behauptete schon stimme keine Sicherheit die nicht von Dritten abhängt.
Allerdings gibt es vom Gesetzgeber geschaffene Ungleichheiten die inakzeptabel sind:
1. Eine nicht verheiratete Mutter kann sich vor der Geburt oder nach der Geburt von Allen Rechten und Pflichten bezüglich des Kindes losssagen. Sei dies durch Abtreibung oder Adoptionsfreigabe. Letzteres müsste auch dem Erzeuger zustehen.
2. Entscheidet sich diese Frau dafür das Kind zu behalten kann Sie den Erzeuger im Namen des Kindes zur Zahlung von Unterhalt heranziehen, ohne daß dieser jemals die Möglichkeit gehabt hätte sich bewußt FÜR alle Rechte und Pflichten bezüglich des Kindes oder GEGEN alle Rechte und Pflichten bezügliches des Kindes zu entscheiden.
Ich spreche mich daher dafür aus, daß Mutter wie Vater unbesehen der biologischen Tatsachen rein rechtlich nur Mutter oder Vater werden, sofern Sie dem explizit zustimmen.
Ein (genetischer) Abstammungstest ist amtlicherseits standardmässig durchzuführen und das Ergebnis den behaupteten Mütter/Vätern bekannt zu machen. Nach Bekanntgabe des Ergebnisses ist binnen Frist von beispielsweise 3 Monaten eine unbefristet bindende nicht revidierbare Entscheidung zu treffen ob man rechtlich Mutter oder Vater des Kindes sein möchte.
Zustimmung bedeutet Annahme aller Rechte und Pflichten.
Ablehnung bedeutet Freistellung von allen Pflichten bei gleichzeitigem verbindlichen Verzicht auf alle Rechte.
Anstelle eines nicht vorhandenen Elterneteils springt der Staat mit der Unterhaltszahlung in voller Höhe und solange der Unterhaltsanspruch des Kindes besteht ein.
Im gleichen Zuge müssen Kinder mit unbekannten Vater/Mutter oder nicht zahlungsfähigen Vater/Mutter bezüglich der Alimentierung gemäßt der Düsseldorfer Tabelle den Kindern mit bekannten und zahlungsfähigen Vater/Mutter gleich gestellt werden.
- Aktuell wird ein Kind durch Verkürzung des Unterhaltsverschusses benachteiligt wenn der Vater nicht bekannt ist.
- Aktuell wird ein Kind mit bekanntem aber nicht zahlungsfähigem Vater/Mutter benachteiligt, weil der Unterhaltsvorschuss geringer ist als die eigentliche Unterhaltsverpflichtung nach Düsseldorfer Tabelle und nicht so lange gewährt wird wie der Unterhaltsanspruch besteht.
Fazit: Der oben genannte Antrag greift zu kurz und ist nur ein herumflicken an einem schiefen rechtlichen Rahmen der so wie er ist mit dem Gleichheitsgrundsatz zwischen den Geschlechtern und auch der Gleichstellung von allen Kindern bezüglich Alimentierung nicht zu vereinbaren ist
(Christian Steinle)
Argument 2
Dieser Vorschlag bedeutet eine massive Belastung für Partnerschaften/Ehen, weil immer die Möglichkeit eines zwangsweisen Gentests in der Gegend rumschwebt. Der Staat soll sich aus diesem höchst privaten Teil des Lebens raushalten, das Vertrauen zwischen den Menschen hat hier Vorrang. Natürlich ist die aktuelle Situation inakzeptabel. Ich bin dafür, dass bei der Geltendmachung von Ansprüchen ein solcher Test verlangt werden darf. Weil wenn die Eltern z. B. getrennt leben und ein Elternteil wegen Unterhaltsansprüchen den Test fordert, macht man sowieso nichts mehr kaputt. CEdge