Antrag Diskussion:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/X016
Meines Erachtens ist der Antrag unzulässig, da der Antrag nicht nur die Auflösung der Partei zum Ziel hat, sondern auch eine "Ausgliederung" der Landesverbände. Dies ist m.E. nach dem Parteiengesetz nicht vorgesehen.
Ansonsten halte ich den Antrag für aussichtslos, da der BPT diesem Antrag gemäß Satzung mit einer 3/4-Mehrheit zustimmen muss. Danach muss dieser Beschluss durch eine Urabstimmung in schriftlicher Form bestätigt werden.
protter 21:24, 2. Nov. 2013 (CET)