Antrag Diskussion:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA021
Frage: wenn ich das richtig überblicke, würde der in der Begründung beschriebene Fall nie eintreten, weil laut §5(5) Satz 2 Entscheidungen über Befangenheitsanträge nicht anfechtbar sind.
Habe ich da was übersehen?