Antrag:RLP/2014.3/002/Polizeiarbeit reformieren, Demonstrationsrecht stärken
Dies ist ein angenommener Wahlprogrammantrag für den Landesverband RLP.
- Wahlprogrammantrag Nr.
- 2014.3/002
- behandelt bei
- SDMV2014.1
- Beantragt von
- Matthias
- Kurzbeschreibung
- Wir fordern eine umfassende, bürgerrechtsfreundliche Reform der Polizei und des Versammlungsrechts.
- Betrifft
- Wahlprogramm Abschnitt 3
- Vermerk
- Eingereicht mit Ticket #10152611 am 28.07.2014 um 08:40 Uhr
Antrag
1. Der Abschnitt "Polizei- und Ordnungsbehördengesetz" im Kapitel "Sicherheitspolitik unter Achtung der Bürgerrechte" wird wie folgt neu gefasst:
"Wir lehnen sämtliche Versuche ab, durch eine Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes eine weitere Überwachung der Menschen zu ermöglichen. Bereits erfolgte Eingriffe in die Freiheit der Bürger wollen wir einer kritischen Überprüfung unterziehen.
Reform des Polizeirechts
Wir setzen uns für eine bessere Kontrolle der Polizeiarbeit im Land ein. So fordern wir eine individuelle Kennzeichnung aller Polizisten, insbesondere bei Großeinsätzen wie Demonstrationen oder Sportereignissen. Dabei muss natürlich auch auf den Schutz der Beamten Wert gelegt werden, weshalb wir eine anonyme Kennzeichnung einführen wollen.
Die Einrichtung einer unabhängigen Polizei-Beschwerdestelle, an die sich Opfer von Polizeigewalt im Bedarfsfall richten können, begrüßen wir. Diese Beschwerdestelle muss aber personell ausreichend ausgestattet sein. Wir wollen die Hürden senken, sich an diese Stelle zu wenden und eine breite Informationskampagne starten, um diese Beschwerdesteller bekannter zu machen. Eine anonyme Meldung an diese Stelle muss möglich sein. Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Beschwerdestelle dem Landtag, nicht der Landesregierung, unterstellt wird.
Nach Fällen von Polizeigewalt sollen diese Vorfälle kritisch überprüft und in einer öffentlichen Debatte unter Beteiligung der Opfer, der betroffenen gesellschaftlichen Gruppen und der Polizeigewerkschaft reflektiert werden.
Die Organisationsstrukturen innerhalb der Polizei wollen wir kritisch überprüfen und überarbeiten. Die Beauftragung von Privatfirmen mit der Durchführung staatlicher Hoheitsaufgaben, beispielsweise der Polizeiarbeit oder der Beaufsichtigung in Justizvollzugsanstalten, lehnen wir entschlossen ab.
Wir widersprechen entschieden der Einrichtung von sogenannten Gefahrengebieten, in denen Polizisten anlasslose Personenkontrollen vornehmen können.
POLIS-Datenbank
In der Vergangenheit kam es zu rechtswidrigen Zugriffen auf das polizeiliche Informationssystem POLIS. In dem System befinden sich Daten über alle Personen, die als Tatverdächtige auffällig geworden, aber nicht zwangsläufig schuldig sind. Da diese Daten in einem Rechtsstaat besonders schutzwürdig sind, werden wir dieses System grundlegend überprüfen und sicherstellen, dass alle nötigen Vorkehrungen getroffen werden, um Datenmissbrauch zu verhindern. Im Rahmen dieser Überprüfung werden wir auch alle gespeicherten Daten hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit überprüfen. Daten, die nicht unbedingt benötigt werden, wollen wir löschen."
2. Der Abschitt "Versammlungsfreiheit" im selben Kapitel wird wie folgt neu gefasst:
"Die Möglichkeit zur Teilnahme an Versammlungen ist ein wichtiges Grundrecht in einer Demokratie. Jeglichen Plänen, die Versammlungsfreiheit einzuschränken, stellen wir uns entschieden entgegen. Die Bannmeile um den Landtag in Mainz, in der keine Versammlungen durchgeführt werden dürfen, wollen wir überprüfen.
Immer häufiger wird seitens der Polizei vor und während größeren Versammlungen ein Überwachungsdruck ausgeübt. Wir lehnen verdachtsunabhängige Personen- und Fahrzeugkontrollen entschieden ab und setzen uns für ein Verbot dieser Kontrollen ein. Wir fordern Schutz der Menschen vor Einschüchterung durch den Staat bei der Wahrnehmung ihrer Rechte. Die anlasslose Kameraüberwachung von Menschenmengen wollen wir verbieten, ebenso wie die Funkzellenabfrage oder ähnliche Instrumente zur Überwachung der Teilnehmenden. Wir wollen das Versammlungsrecht stärken und verdachts- und anlassunabhängige Überwachungsmaßnahmen stärker kontrollieren und sanktionieren. Jede polizeiliche Überwachungsmaßnahme muss vollständig dokumentiert und begründet werden und dem Landesdatenschutzbeauftragten zur Kontrolle vorgelegt werden.
Die Möglichkeit der anonymen Teilnahme an einer Versammlung ist ein essentieller Bestandteil einer demokratischen Politik. Das Vermummungsverbot werden wir daher abschaffen."
3. Die Abschnitte "Gewaltmonopol" und "Unabhängige Kontrolle der Polizei" sowie das Kapitel "POLIS Datenbank" werden gestrichen.
Begründung
Vor der Landtagswahl sollten wir mit starken Forderungen an die Wähler*innen herantreten. Mit diesem Antrag bauen wir unsere Ablehnung des Polizeistaats und die Förderungen des politischen Engagements aus und stärken die Bürgerrechte in Rheinland-Pfalz.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Bene
- Gernot Begr.: Ich würde dem Antrag zustimmen, wenn der Passus des Aufhebens des Vermummungsverbotes gestrichen würde.
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument 1
Gegen Vermummung spricht (Wikipedia) "Befürworter halten dem entgegen, dass friedliche Demonstranten es hinnehmen müssen, von einer Vermummung abzusehen. Die Verfolgung von Straftaten angemessen durchzuführen überwiegt den Wunsch der Demonstranten nach Anonymität. Eine Diskriminierung durch ihren Arbeitgeber ist nicht rechtens. Zudem wird angeführt, dass vermummte Teilnehmer aufgrund ihres zuweilen martialischen Erscheinungsbildes nicht den Eindruck erwecken, friedlich demonstrieren zu wollen"
Wie sicherst du bei gewalttätigen Demonstrationen, bei denen auch Unschuldige (Passantan, Gegendemonstranten, Polizisten) verletzt, schlimmstenfalls getötet werden können, das der Täter zur Rechenschaft gezogen werden kann?
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Argument 2
Was gibt es konkret an der "Bannmeile" auszusetzen?
- nichts, sie kam ins Gesetz aus den Erfahrungen von 1930 bis 1935...
- ...
- ...
- nichts, sie kam ins Gesetz aus den Erfahrungen von 1930 bis 1935...
- Argument 3
SDMV-Abstimmungsergebnis
Urne | ja | nein | enthalten |
---|---|---|---|
Ahrweiler | 2 | 4 | 0 |
Altenkirchen | 4 | 2 | 0 |
Kaiserslautern | 5 | 0 | 0 |
Koblenz | 3 | 3 | 0 |
Landau | 6 | 1 | 0 |
Ludwigshafen | 5 | 4 | 2 |
Mainz | 3 | 2 | 0 |
Trier | 3 | 4 | 0 |
Worms | 0 | 0 | 0 |
gesamt | 31 | 20 | 2 |