Antrag:RLP/0000.0/ENTWURF/Datenschutzerklärung für Kassenprüfer
Dies ist ein zurückgezogener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.
Dieser Antrag steht hier zur weiteren Verwendung zur Verfügung.- Satzungsantrag Nr.
- 0000.0/ENTWURF
- behandelt bei
- LMV2017.1
- Beantragt von
- Friedel (Diskussion)
- Kurzbeschreibung
- Die Kassenprüfer müssen ein Datenschutzschulung nachweisen oder besuchen und eine Datenschutzerklärung abgeben.
- Betrifft
- §4.1 (12) der Landessatzung
- Vermerk
- wegen Nichteinreichung nach der LMV2017.1 archiviert
Antrag
In §4.1 (12) der Landessatzung soll nach dem Satz, "Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann vollständig vorzulegen sind", folgender Satz eingefügt werden: "Sie müssen eine aktuelle Datenschutzschulung nachweisen oder sich verpflichten eine Datenschutzschulung zu besuchen und eine Datenschutzerklärung abgeben."
Begründung
Der Gesetzgeber fordert diese Erklärung. Anders als bei den Vorstandsmitgliedern, für die das auch gilt, kann man aber von einem Rechnungsprüfer, der ja nicht mal zwingend Mitglied sein muss, aber nicht verlangen, dass er sich darüber informiert, bevor er sich zur Wahl stellt bzw. die Wahl annimmt. Daher sollte diese Forderung auch in der Satzung, nach der er gewählt wird, stehen.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
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