Antrag:Bundesverband/Antragsportal/PP020
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesverband eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PP020 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Positionspapier |
Antragsgruppe | Allgemeine Werte und Menschenbild |
Zusammenfassung des Antrags | Eine Unterstützung der Pegida-Bewegung, auch deren lokalen Ableger, sowie der Hogesa-Bewegung bzw. jeweils deren Demonstrationen ist nicht vereinbar mit den Zielen der Piratenpartei. |
Schlagworte | Flüchtlinge, Hogesa, Pegida, Rassismus |
Datum der letzten Änderung | 09.01.2015 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
Antragstitel#nopegida! Unvereinbarkeitsbeschluss Pegida und lokaler Ableger, sowie Hogesa AntragstextDie Piratenpartei möge als Positionspapier beschließen: Eine Unterstützung der Pegida-Bewegung ("Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes"), auch deren lokalen Ableger wie Dügida, Bogida, Bärgida, Kögida und vergleichbarer, sowie der Hogesa-Bewegung ("Hooligans gegen Salafisten") bzw. jeweils deren Demonstrationen ist nicht vereinbar mit den Zielen der Piratenpartei im Sinne des §1(1) und §2(3) der Satzung. AntragsbegründungIn der Satzung ist in §1 niedergelegt, dass die Piratenpartei Menschen ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses vereinigt, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Die Ziele der Pegida- und Hogesa-Bewegungen passen nicht dazu. Sie predigen Ausgrenzung, Fremdenfeindlichkeit und Hass, sie stehen für soziale Kälte und Diskriminierung. In der Satzung findet sich ausdrücklich keine Unterscheidung zwischen Einwohnern und Zuwanderern. Wer diese Bewegungen oder deren Demonstrationen unterstützt, stellt sich damit ausserhalb unseres Wertekanons. In Analogie zu $2(3) Satz 2 unserer Satzung ist das nicht zuläassig. Piratenpad
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