Antrag:Bundesparteitag 2023.2/Antragsportal/SÄA002

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2023.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA002
Einreichungsdatum
Antragsteller

ABC i407250234i Jonas

Mitantragsteller
  • Nicole Hoffmann
  • Michael Schmidt
  • Sandra Leurs
  • Karin Jacobs
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe CoC, Bildung und Gesundheit„CoC, Bildung und Gesundheit“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Verhaltensregeln für ein angenehmeres Miteinander
Schlagworte CoC, Verhaltenskodex, Netiquette, Verhaltensregeln
Datum der letzten Änderung 01.12.2023
Status des Antrags

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Konkurrenzantrag zu SÄA001 Verhaltenskodex / Code of Conduct / Netiquette (Verhaltensregeln)

Antragstext

Antrag:

Der Bundesparteitag möge beschließen, § 6 der Bundessatzung - Ordnungsmaßnahmen wie folgt zu ändern:


Bezeichnung § 6 (aktuell¹):


Ordnungsmaßnahmen


Bezeichnung § 6 (neu):


Ordnungsmaßnahmen und Verhaltensregeln


Absatz 1 (aktuell¹):


(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so kann der Bundesvorstand folgende Ordnungsmaßnahmen anordnen: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, zeitweiliger Ausschluss zur Ausübung einzelner, mehrerer oder aller Rechte aus der Mitgliedschaft für höchstens ein Jahr, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland. Der Vorstand muss dem Mitglied vor dem Beschluss der Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform unter Angabe von Gründen zu überstellen.


Absatz 1 (neu):


(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung oder gegen die Verhaltensregeln der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so kann der Bundesvorstand folgende Ordnungsmaßnahmen anordnen: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, zeitweiliger Ausschluss zur Ausübung einzelner, mehrerer oder aller Rechte aus der Mitgliedschaft für höchstens ein Jahr, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland. Der Vorstand sowie die Vertrauenspiraten müssen dem Mitglied vor dem Beschluss der Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform unter Angabe von Gründen zu überstellen.


Absatz 2 (aktuell¹):


(2) Ein Pirat kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt. Der Ausschluss wird vom Bundesvorstand beim zuständigen Schiedsgericht beantragt. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand das Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen.


Absatz 2 (neu):


(2) Ein Pirat kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung oder gegen die Verhaltensregeln der Piratenpartei Deutschland verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt. Der Ausschluss wird vom Bundesvorstand beim zuständigen Schiedsgericht beantragt. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand das Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen.


Absatz 3 (aktuell¹):


(3) Untergliederungen können in ihren Satzungen eigene Regelungen zu Ordnungsmaßnahmen treffen. Auch Ordnungsmaßnahmen einer Untergliederung wirken für die Gesamtpartei.


Absatz 3 (neu):


(3) Untergliederungen können in ihren Satzungen eigene Regelungen zu Ordnungsmaßnahmen erweitern. Auch Ordnungsmaßnahmen einer Untergliederung wirken für die Gesamtpartei.


Absatz 4 (aktuell¹):


(4) Die Mitgliedschaft ruht im Falle eines Ausschlusses bis zum Abschluss eines möglichen Berufungsverfahrens.


Absatz 4 (neu):


(4) Die Mitgliedschaft ruht im Falle eines Ausschlusses bis zum Abschluss eines möglichen Berufungsverfahrens.


Absatz 5 (aktuell¹):


(5) Die parlamentarischen Gruppen der Piratenpartei Deutschland sind gehalten, einen rechtskräftig ausgeschlossenen oder einen ausgetretenen Piraten aus ihrer Gruppe auszuschließen.


Absatz 5 (neu):


(5) Die parlamentarischen Gruppen der Piratenpartei Deutschland sind gehalten, einen rechtskräftig ausgeschlossenen oder einen ausgetretenen Piraten aus ihrer Gruppe auszuschließen. Ebenso dürfen diese rechtskräftig ausgeschlossenen Piraten an internen Parteiforen und Chats nicht weiter teilnehmen.


Absatz 6 (aktuell¹):


(6) Verstößt ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände sind möglich: Auflösung, Ausschluss, Amtsenthebung des Vorstandes nachgeordneter Gebietsverbände. Als schwerwiegender Verstoß gegen die Ordnung und die Grundsätze der Partei ist es zu werten, wenn die Gebietsverbände die Bestimmungen der Satzung beharrlich missachten, Beschlüsse übergeordneter Parteiorgane nicht durchführen oder in wesentlichen Fragen gegen die politische Zielsetzung der Partei handeln. Die Ordnungsmaßnahmen werden vom Vorstand eines höheren Gebietsverbandes getroffen. Die Mitgliederversammlung des die Ordnungsmaßnahme treffenden Gebietsverbandes hat die Ordnungsmaßnahme am nächsten Parteitag mit einfacher Mehrheit zu bestätigen, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft. Gegen die Ordnungsmaßnahme ist die Anrufung des nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgerichtes zuzulassen.


Absatz 6 (neu):


(6) Verstößt ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Grundsätze oder die Ordnung oder gegen die Verhaltensregeln der Piratenpartei Deutschland sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände sind möglich: Auflösung, Ausschluss, Amtsenthebung des Vorstandes nachgeordneter Gebietsverbände. Als schwerwiegender Verstoß gegen die Ordnung und die Grundsätze der Partei ist es zu werten, wenn die Gebietsverbände die Bestimmungen der Satzung beharrlich missachten, Beschlüsse übergeordneter Parteiorgane nicht durchführen oder in wesentlichen Fragen gegen die politische Zielsetzung der Partei handeln. Die Ordnungsmaßnahmen werden vom Vorstand eines höheren Gebietsverbandes getroffen. Die Mitgliederversammlung des die Ordnungsmaßnahme treffenden Gebietsverbandes hat die Ordnungsmaßnahme am nächsten Parteitag mit einfacher Mehrheit zu bestätigen, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft. Gegen die Ordnungsmaßnahme ist die Anrufung des nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgerichtes zuzulassen.


Absatz 7 (aktuell¹):


Über die Ordnungsmaßnahmen i.S.d. § 6 Absatz 6 entscheidet der Bundesparteitag auf Antrag des Bundesvorstandes mit einfacher Mehrheit.


Absatz 7 (neu):


Über die Ordnungsmaßnahmen i.S.d. § 6 Absatz 6 entscheidet der Bundesparteitag auf Antrag des Bundesvorstandes mit einfacher Mehrheit.


Absatz 8 (aktuell¹):


Das Schiedsgericht kann statt der verhängten oder beantragten auch eine mildere Ordnungsmaßnahme aussprechen.


Absatz 8 (neu):


Das Schiedsgericht kann statt der verhängten oder beantragten auch eine mildere Ordnungsmaßnahme aussprechen.


Absatz 9 (aktuell¹):


Nicht vorhanden.


Absatz 9 (neu):


Die Piratenpartei ist bestrebt, eine inklusive, respektvolle und produktive Umgebung für alle Piraten zu bieten. Die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland leben demnach folgende Verhaltensregeln:


Verhaltensregeln (Verhaltenskodex / Code of Conduct / Netiquette)


1. Respektvoller Umgang


1.1. Jedes Mitglied verpflichtet sich, andere Mitglieder respektvoll und höflich zu behandeln, unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Konfession, sexueller Orientierung, Fähigkeiten oder anderen persönlichen Merkmalen.

1.2. Beleidigungen, Diskriminierung, Belästigung oder andere Formen von unangebrachtem Verhalten (z.B. Gewalt u.ä. Straftaten nach StGB) sind inakzeptabel und werden nicht toleriert.

1.3. Wir erkennen die besondere Schutzwürdigkeit marginalisierter Personengruppen (z.B. LGBTQIA+) ausdrücklich an und bieten diesen ein entsprechend tolerantes und wertschätzendes Umfeld.


2. Zusammenarbeit und Beitrag


2.1. Alle Piraten sollen die Möglichkeit haben, aktiv zur Parteiarbeit beizutragen und die eigenen Fähigkeiten einzubringen. Politische Diskussionen und Wissensaustausch, das Onboarding neuer Piraten oder Hilfe bei der politischen Arbeit im realen Leben sind unbedingt förderungswürdig.

2.2. Beiträge sollen konstruktiv und auf die gemeinsamen politischen Ziele ausgerichtet sein. Der innerparteiliche Frieden ist jederzeit durch ein kollegiales und wertschätzendes Verhalten zu gewährleisten. Private Konflikte zwischen Piraten·innen haben keinen Eingang in die politische Arbeit zu finden und sollen entsprechend nur privat ausgetragen werden.

2.3. Kein·e Pirat·in erhebt sich mit seinem/ihrem Beitrag und/oder seiner/ihrer Parteiarbeit über andere Piraten·innen, jede/r bringt sich entsprechend seiner/ihrer persönlichen Ressourcen ein. Es gilt der absolute Gleichheitsgrundsatz, eine Herabwürdigung der Arbeit anderer Piraten·innen hat zu unterbleiben.


3. Offene Kommunikation


3.1. Wir kommunizieren Welt- und Diversitätsoffen. Unterschiedliche Meinungen sind willkommen und bereichern unseren Dialog. Hierbei ist ein kollegialer und respektvoller Umgangston unerlässlich. Alle haben das Recht auf die wohlwollenste Auslegung ihrer Worte.

3.2. Den Meinungen von parteifremden Personen ist insbesondere in der Öffentlichkeit mit Toleranz und einem produktiven Austausch zu begegnen, sofern nicht ein Unvereinbarkeitsbeschluss (z.B. AfD) oder erhebliche Unterschiede zu unserer Programmatik vorliegen.


4. Verantwortungsbewusstes Verhalten


4.1. Jedes Mitglied trägt die Verantwortung dafür, die Partei in der Öffentlichkeit angemessen und mit mehrheitlich positivem Bild zu vertreten.

4.2. Innerparteiliche Konflikte oder Unstimmigkeiten werden auf parteiinternen Kanälen (z.B. Matrix und Forum) einer Lösung zugeführt, eine Debatte in öffentlichen Kanälen hat zu unterbleiben, da dies das Bild der Partei nachhaltig negativ belasten kann. Derartiges Verhalten wird als parteischädigend gewertet.


5. Konflikte und deren Beilegung


5.1. Psychische oder physische Angriffe durch einen Piraten auf ein anderes Mitglied der Piratenpartei sowie auch Drohungen, Doxxing, öffentliche Diffamierungen einer Person (implizit wie explizit) oder (Cyber-) Mobbing sind nicht akzeptabel und werden innerparteilich geahndet. Schwere Fälle hiervon sowie ein solches Verhalten anderen Parteimitgliedern gegenüber in der Öffentlichkeit werden als parteischädigend und als Gefährdung des innerparteilichen Friedens gewertet. Ebenso wird dieses Verhalten einem außerparteilichen Gericht gemeldet und eine Strafvollziehung ermöglicht.

5.1. Erstes Medium zur Beilegung von strafrechtlich irrelevanten Konflikten sind die Vertrauenspiraten·innen. Die Konfliktparteien können eine Mediation durch die Vertrauenspiraten·innen beantragen, die im Idealfall durch Moderation eines lösungsorientierten Dialogs eine Befriedung herbeiführen.

Antragsbegründung

Wir haben des Öfteren immer hitzige Debatten, die viel Herzblut kosten und wo auch manchmal schon unnötig Schaden entstand. Dies soll hiermit ein Ende finden und ich würde nach dem sehr positiv ausfallenden Modell in Schleswig-Holstein gerne die Änderung auf Bundesebene zu etablieren. Letztendlich haben wir alle das Ziel progressive menschennahe Politik zu gestalten und da müssen wir zusammenhalten. Dieser Antrag wird unterstützt von den Vertrauenspiraten und fördert Transparenz bei Ordnungsmaßnahmen.

¹https://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_6_-_Ordnungsma.C3.9Fnahmen

Diskussion

  • [wird von der Antragskommission eingetragen Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.2/Antragsportal/S%C3%84A001