Antrag:Bundesparteitag 2022.1/Antragsportal/WP008
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2022.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP008 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Wirtschaft und Finanzen |
Zusammenfassung des Antrags | Schluss mit den Statistik- und Berichtspflichten für kleine Unternehmen |
Schlagworte | Entbürokratisierung, Berichtspflichten, Fristen |
Datum der letzten Änderung | 08.06.2022 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelSchluss mit den Statistik- und Berichtspflichten für kleine Unternehmen AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen: Die Piraten fordern die Entlastung von Kleinst- und kleinen Unternehmen von den anstrengenden Statistik- und Berichtpflichten und Anpassung der Veröffentlichungsfristen an die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung. Elektronisch an die Finanzämter und Sozialversicherungsträger übermittelte Daten, sollen nicht mehr gesondert als Papierausdruck für Prüfungszecke vorgehalten werden. AntragsbegründungAuch kleine und kleinste Unternehmen müssen eine Fülle an Berichtpflichten erfüllen. Jahresmeldungen an Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaften, Ausfüllen von Arbeitsbescheinigungen, finanzielle Statistiken, Meldungen an die Register und Bundesanzeiger etc. beschäftigen auch kleine Unternehmen in hohem Maße und binden große Teile der Arbeitszeit der Geschäftsführung bzw. des Unternehmers. Auch kleine GmbHs oder Unternehmergesellschaften müssen ihre Wirtschaftsbilanz bis zum 31.12. des Folgejahres beim Bundesanzeiger einreichen. Die endgültigen Zahlen liegen aber erst zur Abgabefrist der Steuererklärung vor, diese ist aber am 31. Mai, sonst droht ein saftiges Bußgeld. Und wenn sie Pech werden Sie vom Amt für Statistik dazu gezwungen einen umfangreichen Fragebogen mit detaillierten Fragen nach Umsätzen und Art der Umsätze, Löhne und Zahlungen an die Sozialversicherung auszufüllen. Diese Zahlen müssen teilweise händisch errechnet werden, weil sie sich nicht ohne Weiteres aus dem Jahresabschluss ergeben. Hier müssen die Zahlen bis zum 14. Januar eines Jahres eingehen, sonst droht ein saftiges Bußgeld. Die endgültigen Zahlen liegen aber erst zur Abgabefrist der Steuererklärung vor, diese ist aber am 31. Mai. Mindestens alle vier Jahre werden auch Kleinstunternehmen von der Deutschen Rentenversicherung geprüft. Alle Unterlagen – die den Sozialversicherungsträgern bereits elektronisch übermittelt worden sind – müssen in Papierform präsentiert werden. Diskussion
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