Antrag:Bundesparteitag 2022.1/Antragsportal/SÄA006
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA006 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §9 |
Zusammenfassung des Antrags | verpflichtende Ausschreibung eines BPT |
Schlagworte | BPT, Ausschreibung, Transparenz |
Datum der letzten Änderung | 08.06.2022 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelNeuer §9b (4) oder (3) AntragstextDer Bundesparteitag möge folgende Änderung der Satzung des Bundesverbandes der Piratenpartei Deutschland beschließen: In §9b (Bundesparteitag) wird ergänzend nach dem neuen Absatz (3) eingefügt: "Der Bundesvorstand veröffentlicht unmittelbar nach Erstellung der Terminplanung eine Ausschreibung zur Durchführung eines Bundesparteitages entprechend der Terminplanung. Die Ausschreibung enthält die zu erwartende Teilnehmeranzahl und Mindestvorgaben zu weiteren Räumlichkeiten oder Technik. Über die Vergabe entscheidet der Bundesvorstand auf Grundlage und mit Bekanntgabe der eingegangenen Angebote in öffentlicher Sitzung spätestens 90 Tage vor dem geplanten Parteitag." Sollte der vorangegangene Satzungsänderungsantrag zu §9b (3) [SÄA004] nicht positiv abgestimmt sein, so soll dieser als neuer Absatz (3) in die Satzung eingefügt werden. AntragsbegründungPIRATEN stehen für eine transparente Verwaltung ganz ohne Hinterzimmerpolitik. Daher ist es eine selbstauferlegte Pflicht der Piratenpartei diese auch für Buchung und Beschluss von Parteitagen gelten zu lassen. Diese Form lehnt keine Koordination seitens einer für die Organisation von Parteitagen eingesetzte Servicegruppe oder Beauftrage ab. Diskussion
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