Antrag:Bundesparteitag 2022.1/Antragsportal/SÄA004
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA004 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §9 |
Zusammenfassung des Antrags | Terminplan vor BPT |
Schlagworte | BPT |
Datum der letzten Änderung | 08.06.2022 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelNeuer §9b (3) AntragstextDer Bundesparteitag möge folgende Änderung der Satzung des Bundesverbandes der Piratenpartei Deutschland beschließen: In §9b (Bundesparteitag) wird als neuer Absatz (3) eingefügt: "Der Bundesvorstand beschließt eine Vor- und Terminplanung für die kommenden mindestens 12 Monate im Voraus für ordentliche Parteitage. Wichtige anstehende Wahlkämpfe auf Kommmunal-, Landes-, Bundes- oder Europaebene sind in der Planung zu berücksichtigen. Termine parallel zu Wahlterminen in den vorgenannten Ebenen sind auszuschließen." AntragsbegründungDer BPT22.1 findet parallel zur Oberbürgermeisterwahl in Dresden statt. Dadurch wird es den Dresdener Mitgliedern erschwert an dem Parteitag teilzunehmen. Mitgliedern der Piratenpartei sollten nie eine Entscheidung zwischen Teilnahme an Parteitagen oder parteiinternen Veranstaltungen und Wahlkämpfen treffen müssen. Zudem erleichtert eine langfristige Terminplanung die zusätzliche Planung der Parteitage der Untergliederungen. Diskussion
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