Antrag:Bundesparteitag 2019.2/Antragsportal/WP002
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2019.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP002 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Gesundheit |
Zusammenfassung des Antrags | Viele Menschen warten manchmal bis in den Tod auf ein neues Herz oder eine neue Niere. Der Wille, ein Organ zu spenden, ist in der Bevölkerung nicht groß. |
Schlagworte | Neue Regelungen beim Organspendeausweis |
Datum der letzten Änderung | 06.11.2019 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelOrganspendeausweis AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, im Bundestagswahlprogramm nachstehenden Text im Abschnitt 13 Gesundheitspolitik als neues Kapitel unter dem Titel "Organspendeausweis" am Ende des Abschnittes hinzuzufügen: Die Piratenpartei unterstützt die von der Bundesärztekammer favorisierte Widerspruchslösung bei der Organspende. Der mögliche Widerspruch soll dabei auf einem Organspendeausweis vermerkt sein. Eine formlose Erklärung, die mitgeführt wird, soll dabei genauso Gültigkeit haben. Eine Registrierung in einem Widerspruchs- oder Organspenderegister lehnen wir ab. Weitere Änderungen des Transplantationsgesetzes, die eine Schwächung der Rechte von Organspendern beinhalten, lehnen wir ebenfalls ab. So soll auch weiterhin die Hirntodfeststellung von zwei unabhängigen Ärzten, die nicht an der Transplantation beteiligt sind, nach einem festen Ablauf durchgeführt werden. Ebenso beibehalten soll die Informationspflicht der Krankenkassen werden. AntragsbegründungFast 10.000 Organe [1] werden derzeit in Deutschland benötigt. Dem entgegen stehen im Durchschitt ca. 1000 Spender im Jahr [2018: 955], obwohl einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über 84% der Befragten [2] einer Organ- oder Gewebespende positiv gegenüber stehen. Den Schritt die eigene Entscheidung schriftlich (z. B. auf einem Organspendeausweis) zu dokumentieren haben dagegen nur 39%. Die Widerspruchslösung soll hier die Spende erleichtern. Wie auch bei der Entscheidungslösung bleibt jeder frei in der eigenen Entscheidung. Angehörige können weiterhin angehört, sowie an der zu erfolgenden Hirntodfeststellung [3] beiwohnen. Da ein Widerspruch nicht begründet werden muss, ist auch der Schritt der Rechtfertigung nicht notwendig. [1] https://www.dso.de/SiteCollectionDocuments/DSO_Jahresbericht_2018.pdfis [3] https://www.organspende-info.de/organspende/hirntod.html Diskussion
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