Antrag:Bundesparteitag 2019.2/Antragsportal/SÄA013
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA013 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt B - §6 |
Zusammenfassung des Antrags | Welches Geld geht wo hin |
Schlagworte | Landesverbände, Bundesverband, Finanzen |
Datum der letzten Änderung | 11.11.2019 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelFinanzordnung - Verteilungsschlüssel anpassen AntragstextDer Bundesparteitag möge folgenden Antrag modular beschließen: Modul 1 Abschnitt B §6 Abs 1 ist wie folgt zu ändern: Aktuell: Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrages erhält der Bundesverband. Neu: Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 60% des Beitrages erhält der Bundesverband. Modul 2 Abschnitt B §6 Abs 2 ist wie folgt zu ändern: Aktuell: Ist in der Satzung des Landesverbandes keine anderslautende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel des Mitgliedbeitrages: Der Landesverband erhält 20%. Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband erhält 10%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 10%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%. Neu: Ist in der Satzung des Landesverbandes keine anderslautende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel des Mitgliedbeitrages: Der Landesverband erhält 20%. Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband erhält 5%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 10%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 5%. AntragsbegründungDamit es technisch umsetzbar ist, erfolgt die Ausführung dieses SÄA ab dem 01.01.2020. Aufgrund sinkender Mitgliederzahl und staatlicher Teilfinanzierung ist gleichermaßen das Einkommen der Partei gesunken. Ein hoher Anteil an Fixkosten, insbesondere für die Parteistrukturen, wird durch den Bund getragen. Die derzeitige Regelung, einen festen Anteil (anstatt eines festen Betrags) dem Bund zu überlassen, führt so dazu, dass bereits für die Grundfinanzierung regelmäßig ein Rücktransfer der Einnahmen stattfinden muss. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass der Bund für einen nicht unerheblichen Teil der politischen Arbeit (Veranstaltungen, Aktionen) erste Anlaufstelle ist. Der Rücktransfer über die Grundversorgung belief sich in der Vergangenheit auf etwa 20% der staatlichen Teilfinanzierung, so dass insgesamt etwa ein Drittel der Summe beim Bund verblieb. Durch eine Erhöhung des Anteils, der ohnehin beim Bund verbleibenden Teilfinanzierung, auf den die Grundversorgung bedeckenden Betrag, wird eine schnellere Handlungsfähigkeit erreicht. So stehen spätestens zu Jahresbeginn die Zahlen fest, anhand derer der Haushaltsplan aufgestellt werden kann und die Gliederungen haben Planungssicherheit. Diskussion
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