Antrag:Bundesparteitag 2018.1/Antragsportal/SÄA002

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2018.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA002
Einreichungsdatum
Antragsteller

Mydarkstar

Mitantragsteller
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Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §9
Zusammenfassung des Antrags Der Antrag etabliert die AG BundesPR als veröffentlichendes Gremium, und regelt die Deutungshoheit und die Güte von schriftlichen Veröffentlichungen der Piratenpartei über ein demokratisch legitimiertes Quorum.
Schlagworte Bundespresse, BundesPR, Veröffentlichungen, Qualität, Güte, Deutungshoheit, Mitbestimmung, Partizipation, Grundwerte
Datum der letzten Änderung 12.05.2018
Status des Antrags

Pictogram voting info.svg formal ungenügend

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

SÄA 002 – Veröffentlichungen der Piratenpartei Deutschland

Antragstext

Die Satzung der Piratenpartei Deutschland § 9a (2) Bundesvorstand, möge wie folgt ergänzt werden:

Der Bundesvorstand vertritt die Piratenpartei Deutschland nach innen und außen. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane. [wie gehabt]

Die politische Außenvertretung im Sinne schriftlicher Veröffentlichungen der Piratenpartei wird durch den Bundesvorstand in Zusammenarbeit mit der AG BundesPR gemäß § [9c] der Bundessatzung wahrgenommen. [neu]

Neuer Satzungsparagraph § [9c] [Buchstabe wird nachfolgend an §9 angefügt]:

Veröffentlichungen der Piratenpartei durch das Team der AG Bundes-Presse (BundesPR):

(1) Das Presseteam der Piratenpartei Deutschland auf Bundesebene (BundesPR) ist eine selbständige Arbeitsgemeinschaft innerhalb der Piratenpartei, die für das Erstellen und Publizieren von Texten und Bildmaterial auf der Bundes-Webseite, sowie in den sozialen Medien der Piratenpartei auf Bundesebene zuständig ist.

(2) Die Möglichkeit zur Mitarbeit in der AG BundesPR steht allen Mitgliedern der Piratenpartei offen.

(3) Die Wertebestimmung der Güte eines Beitrags erfolgt partizipativ und transparent im Einklang mit den Grundwerten der Piratenpartei. Die Entscheidung über die Veröffentlichung von Inhalten fällt das BundesPR-Team über ein Quorum im Rahmen einer regelmäßigen gemeinsamen Abstimmung. Über das Quorum wird sichergestellt, dass nur Beiträge von gehobener Bedeutung und Qualität auf der Website der Piratenpartei Deutschland veröffentlicht, und an die offiziellen Presseverteiler herausgegeben werden.

(4) Auch Nichtmitglieder der Piratenpartei dürfen Gastbeiträge zur Veröffentlichung einreichen. Für ein aktives Stimmrecht über die Güte von Veröffentlichungen der Piratenpartei ist aber die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland Voraussetzung.

(5) Wird das Quorum erreicht, so übernimmt ein Autor im Regelfall auch die Verantwortung (V.i.S.d.P.) für seinen Artikel. Ebenso kann ein Autor seinen Artikel zurückziehen.

(6) Auf Anfrage des Autors kann ein Mitglied der BundesPR stellvertretend die Verantwortung für den Beitrag übernehmen. Dem Autor eines Beitrags steht alternativ die Möglichkeit zur Verfügung, eine anonyme Veröffentlichung durch den BuVo zu beantragen (Whistleblower-Schutz). Stimmt der BuVo dieser mehrheitlich zu, so tritt formal der politische Geschäftsführer als V.i.S.d.P. auf, wird dabei aber anwaltlich durch die Piratenpartei Deutschland vertreten.

(7) Der Bundesvorstand hat das Recht, geplanten Veröffentlichungen im Einzelfall aus eigenem Antrieb per begründetem Veto zu widersprechen. Besteht ein Autor dennoch auf der Veröffentlichung seines Beitrags, und wurde das Quorum erreicht, so steht dem Autor die Anrufung eines Schiedsgerichts offen.

(8) Neue Mitglieder stellen sich der BundesPR vor, und dürfen nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Für die Ablehnung oder den Ausschluss eines Mitglieds der BundesPR sind eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder notwendig, wobei mindestens 12 Mitglieder für den Ausschluss stimmen müssen. Der Ausschluss eines Piraten aus der AG BundesPR hat begründet zu erfolgen, woraufhin dieser ein Schiedsgericht anrufen kann.

(9) Mitglieder des Bundesvorstands werden mit ihrer Wahl natürliche Mitglieder der BundesPR, und sie genießen für ihre Amtszeit ein natürliches Publikationsrecht. Der Zugang zu Publikationsmedien der Piratenpartei darf amtierenden Mitgliedern des BuVo seitens der übrigen BundesPR-Mitglieder nicht ohne wichtigen Grund, und nur per Ausschluss verwehrt werden. Ein Ausschluss von amtierenden Mitgliedern des BuVo aus der BundesPR wird erst wirksam, wenn ein Schiedsgericht dessen Wirksamkeit bestätigt hat.

(10) Die informationelle Selbstbestimmung aller Mitglieder der Piratenpartei und des Bundesvorstands bleibt gewahrt. Kein Pirat soll zu Veröffentlichungen gedrängt werden oder gezwungen sein. Ein Austritt aus der BundesPR sowie eine stille Mitgliedschaft sind jederzeit möglich.

(11) Die Arbeitsprozesse im Detail werden durch die BundesPR festgelegt, und können innerhalb dieser AG nur mit 2/3-Mehrheit geändert werden.

(12) Sofern mehr Beiträge vorliegen, als bearbeitet werden können, wird eine Warteliste eröffnet.

Antragsbegründung

Grundsätzlich berührt die Frage der Deutungshoheit, Quallität und Güte von Beiträgen sowie politischen Veröffentlichungen der Piratenpartei ein sehr wichtiges Thema:

Die Pressefreiheit.

Hier braucht es eine allgemeine Regelung, die sich von vorn herein im Einklang mit Parteiengesetz und den Statuten der Piratenpartei, insb. der Freiheit des Einzelnen, Transparenz, informationelle Selbstbestimmung, und Partizipation befinden sollte. Strukturelle Probleme kann man auch nicht durch Wahl geeigneter Menschen lösen. Vielmehr werden sie hierdurch nur wiederkehrend.

Aus Sicht des Antragstellers hat dieses Thema Satzungsrang, da ja z.B. von einem BuVo-Mitglied nicht erwartet werden kann, Beiträge anderer Personen in jedem Fall zensurfrei und gleichzeitig persönlich voll haftend zu verantworten.

Das Maß für die Güte der Veröffentlichung der Piratenpartei kann von daher nur ein partizipativ bestimmtes Maß sein. Als Piraten sollten wir die Vielfalt der Natur, Menschen und der Ansichten des Einzelnen als Optimum begreifen, darstellen, und verteidigen, nicht aber aus Gründen der Einheitlichkeit, Deutungshoheit und Geltungssucht des Einzelnen bekämpfen. Bei demokratischer Abstimmung ist die Wahrscheinlichkeit sich sinnlos widersprechender, zeitgleicher Veröffentlichungen ausreichend gering.

Dem entgegen steht in der bisherigen Satzung die Allein-Wahrnehmung der Außenvertretung durch den Bundesvorstand (BuVo). Hier wurde ein natürliches Motiv für Lobbyismus, Korruption und Vetternwirtschaft geschaffen. Im schlimmsten Falle würde ein BuVo, der versucht, die Außendarstellung der Piratenpartei gemäß der bisherigen Satzung konsequent im Alleingang wahrzunehmen, die Mitglieder von der Basis, die hier noch etwas machen wollten, bevormunden, frustrieren, oder in letzter Konsequenz sogar die Schwachen demütigen. Das Problem liegt an der Stelle aber mglw. gar nicht beim BuVo, sondern an der entsprechenden Weichenstellung in der alten Satzung. In der Folge kann es der BuVo aktuell nicht richtig machen, da er ja seinerseits an die Satzung gebunden ist.

Die bisherige BundesPR hatte hierzu im März 2018 ein 5-Sterne-Quorum ausgearbeitet, welches die alte Regelung durch einfache Pro-Kontra-Abstimmung der Mitglieder über eine Veröffentlichung ablösen sollte. Bisher hatte die BundesPR Sitzungen im Mumble durchgeführt, wobei die Mitglieder im Pad mit (+1+1+1) für oder gegen die Veröffentlichung eines Beitrags abgestimmt haben. In Zukunft würde hier also (in der einfachsten Form) lediglich (+5+4+0+4+5+3) stehen, und die Summe wäre durch die Anzahl der Stimmen zu teilen, um das Erreichen des Quorums (z.B. 4 Sterne) zu ermitteln, und die Veröffentlichung auf der Website und über die Presseverteiler in die Wege zu leiten, sobald das Quorum erreicht ist. Wird das Quorum nicht erreicht, sollte es dem Autor freistehen, seinen Antrag ggf. zu bearbeiten und bei der nächsten Sitzung der BundesPR erneut einzureichen, wenn auch ggf. am Ende der Warteliste. Natürlich kann ein Autor seinen Beitrag auch jederzeit über andere, ggf. auch eigene Medienkanäle veröffentlichen.

Damit bleibt das Verfahren transparent und partizipativ. Über die Warteliste ist sichergestellt, dass es hier nicht ohne Weiteres zu einem Erliegen der BundesPR durch zu viele Einreichungen (DoS-Attacke) kommen kann. Vielmehr wird ein echtes, leicht verständliches und v.a. faires Motiv zur Beteiligung geschaffen, welches eine Möglichkeit der Bevormundung in der alten Satzung ersetzt. Die Einreichung vieler politischer Beiträge von engagierten Piraten ist erwünscht, und stellt insofern aus Sicht des Antragstellers ein anzustrebendes Luxus-Problem dar. Das Quorum für eine Veröffentlichung eines Mitgliedsbeitrags auf der Hauptseite der Piratenpartei Deutschland sollte dabei eher hoch anzusetzen sein (z.B. ein Durchschnitt ab 4,0 Sterne). Sofern sich ein funktionierender Prozess etabliert hat, kann sowohl die Güte als auch die Menge der Beiträge langfristig über das Quorum nachjustiert werden. Ebenso ergibt sich ein natürliches Gleichgewicht zwischen Publikations-willigen Autoren, und den Mitgliedern der BundesPR. Denn ohne Leser keine Veröffentlichung.

Insgesamt geht es in dem Antrag also lediglich darum, über das Quorum ein Stimmgewicht zu etablieren, welches eine bessere Priorisierung von wichtigen Beiträgen ermöglicht. Eine solche Priorisierung sollte auch innerhalb der Piratenpartei ja wohl noch möglich sein, solange die Teilnahme am Verfahren allen Piraten offen steht, die Regeln transparent sind, und die Wertebestimmung partizipativ erfolgt. Dementsprechend kann auf Basis des Antrags im Detail festgelegt werden, ab welcher Güte (Stimmgewicht) ein Beitrag auf der Seite 1 der Piratenpartei veröffentlicht, über die vorhandenen Kanäle an die kommerziellen Pressemedien und freien Journalisten verteilt wird, etc. Das Detailverfahren sehe ich aber dann nicht mehr im Satzungsrang.

Über die im Antrag formulierte notwendige 2/3 Mehrheit und die zu begründende Ablehnung von Mitgliedern, sowie die Mindestzahl von 12 Stimmen (vgl. hierzu den Klassiker: „die 12 Geschworenen“) wird ausreichend sichergestellt, dass eine BundesPR sich nicht ihrerseits zu einem Ethik-Rat zweifelhafter Güte verselbständigen kann.

Initial würde die BundesPR mit Eintreten der o.g. Satzungsänderung durch die Mitglieder des BuVo gebildet. In der ersten Sitzung könnten nun zunächst beliebig viele Mitglieder ihren Beitrittswunsch bekunden. Da die BundesPR aus weniger als 12 Personen besteht, können Beitrittswünsche zur BundesPR in dem Falle nicht abgelehnt werden, denn hierzu wären ja wenigstens 12 Stimmen notwendig. Ab der 2. Sitzung der neuen BundesPR könnten nun theoretisch Mitglieder begründet und ggf. mit 2/3 Mehrheit ausgeschlossen werden. Sofern keine Mitglieder generell von der politischen Meinungsbildung ausgeschlossen werden sollen (was einen Ausnahmefall darstellen sollte), kann die BundesPR hingegen problemlos auch mit weniger als 12 Teilnehmern arbeiten.

Durch neue BuVos werden auch zukünftig immer wieder neue Mitglieder hinzustoßen, selbst wenn sonst niemand Interesse zeigt. Damit ist die Erneuerung der BundesPR auch langfristig gewährleistet. Nur zur Änderung des Abstimmungsprozesses im Detail (z.B. des Bearbeitungswegs von Beiträgen, oder des konkret gültigen Quorums für ein bestimmtes Ziel) wäre noch einmal eine 2/3-Mehrheit innerhalb des BundesPR-Teams erforderlich. Sollte eine kleine Gruppe von BundesPR-Mitgliedern hier bei einem ihrer Treffen abweichende Details beschließen, so kann dies in der Folge problemlos geheilt werden.

Zum Thema Datenschutz sei angemerkt, dass dieses natürlich ein sehr wichtiges Thema ist. Alle Datenschützer sind natürlich jederzeit aufgerufen, konstruktive Vorschläge zur Verbesserung des Verfahrens einzureichen. Letztlich muss aber aus Sicht des Antragstellers die Partizipation der wichtigste Grundwert der Piratenpartei sein, denn sie bildet das Fundament unseres demokratischen Anspruchs. Privatsphäre ist ein subjektives Empfinden (was ist mir privat, und warum), und von daher wird diese erst dann besonders wichtig, wenn ein Verfahren auch den Menschen verbindlich vorgeschrieben wird, die an diesem Verfahren gar nicht teilnehmen wollen (Regierungsanspruch der Piratenpartei). Bis dahin greift die informationelle Selbstbestimmung, so dass Demokratieexperimente aller Art innerhalb der Piratenpartei zulässig bleiben müssen, um die Partizipation der Mitglieder auf fairer und gerechter Basis zu gewährleisten. Und von daher sollten gerade bei Veröffentlichungen die Grundwerte Transparenz des Verfahrens, Partizipation und Mitbestimmung, und die informationelle Selbstbestimmung der Piratenpartei im Vordergrund stehen.

Machen wir uns auf den Weg hin zu einer toleranten Gesellschaft der Vielfalt, in demokratischer Abstimmung der Menschen, und lasst uns hierfür bei den Statuten der Piratenpartei anfangen. Wer sollte uns wählen, und wofür, wenn wir hierfür an zentralen Stellen unserer eigenen Satzung nicht das Vorbild abgeben, wie solch eine bessere Welt aussehen könnte? – guter Wille ist immer hilfreich, aber um Glaubwürdigkeit zu gewinnen, sollte man immer bei sich selber anfangen.

Wir sind Piraten. Ob wir nun im Herzen Kapitalisten, Kommunisten, Sozialisten, Liberale, Libertäre, Environmentalisten, ob wir Religiöse, Atheisten, oder Antifaschisten sind, so sind wir doch alle Piraten. Alle zusammen. Und da soll keiner wichtiger als der andere sein. Denn Transparenz beinhaltet Ehrlichkeit, informationelle Selbstbestimmung bedeutet Vielfalt und Respekt, und Partizipation bedeutet Toleranz.

Lasst uns unsere ganze Kraft, die Kraft der Piratenbewegung, in unsere Publikationen stecken. In die Kraft der politischen Willens- und Meinungsbildung. In Politik zum Mitmachen.

Lasst uns mehr Demokratie wagen.

Lasst uns abstimmen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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