Antrag:Bundesparteitag 2018.1/Antragsportal/GP002
<- Zurück zum Antragsportal
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2018.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | GP002 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Sven Knurr |
Mitantragsteller |
|
Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Arbeit und Soziales |
Zusammenfassung des Antrags | Revision der Forderung nach dem BGE. |
Schlagworte | BGE |
Datum der letzten Änderung | 09.06.2018 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelRevision der Forderung nach dem BGE. AntragstextDer Parteitag möge beschließen, den letzten Satz im Absatz 9.1 "Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe" durch nachstehende neue Formulierung zu ersetzen. Vorher: "Diese Idee einer neuen, fairen und tatsächlich sozialen Gesellschaft wollen wir durch die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens erreichen." Nachher: "Diese Idee einer neuen, fairen und tatsächlich sozialen Gesellschaft wollen wir durch die Einführung eines Grundeinkommens erreichen. Dessen Höhe sollte den gültigen Hartz-IV-Satz nicht unterschreiten." AntragsbegründungEin "Bedingungsloses Grundeinkommen" ist nicht seriös finanzierbar. So würde ein BGE i. H. v. 1.000 EUR monatlich allein derzeit rund 70% des öffentlichen Gesamthaushaltes beanspruchen (Stand 2017). Angesichts dieser Zahlen wird das Konzept eines "Bedingungslosen Grundeinkommens" in einer Höhe, die eine angemessene gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, faktisch gegenstandslos. Erschwerend kommt hinzu, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht einmal geklärt ist, welches der vielen BGE-Modelle die Piraten umzusetzen gedenken. [1] Auch die Frage, wie sich die starke Zuwanderung der Jahre 2015-2017 künftig auf die sozialen Sicherungssysteme auswirken wird, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht seriös beantwortet werden. Grundsätzlich ist die Gewährung eines Grundeinkommens immer an zu definierende Bedingungen geknüpft, und seien dies nur die nach dem Aufenthaltsort. Insofern ist die Bezeichnung "Bedingungsloses Grundeinkommen" bereits begrifflich falsch und wird z. T. selbst von früheren Befürwortern eines BGE nicht mehr verwendet. [2] Entsprechend unseres Anspruches nach evidenzbasierter Politik statt populistischer Symbolik ist es daher nur konsequent, die Forderungen nach einem unbestimmten BGE durch solche nach einem Grundeinkommen, dessen Bezug und Höhe nach Maßgabe der tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten geregelt wird, zu ersetzen. [2] [1] https://twitter.com/MichaelEbnerPP/status/958797501678616577 [2] https://twitter.com/MichaelEbnerPP/status/873960093930459136 Diskussion
Konkurrenzanträge |
Abstimmung:
- GP001: X
- GP002: Y
- kein von beiden: Z > deutlichst mehr als x und y