Antrag:Bundesparteitag 2016.1/Antragsportal/WP015
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2016.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP015 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Innen- und Rechtspolitik |
Zusammenfassung des Antrags | Straftaten mit Waffen detailierter auswerten und dokumentieren |
Schlagworte | Schusswaffen, Statistik, Straftaten, Transparenz |
Datum der letzten Änderung | 21.02.2016 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelWaffenmissbrauch statistisch besser erfassen AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen in das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 an geeigneter Stelle folgenden Absatz einzufügen: Waffenmissbrauch statistisch besser erfassen Die Piratenpartei fordert detaillierte Zahlen zu Waffen in der polizeilichen Kriminalstatistik bezüglich Missbrauchsart, Typ und Herkunft. Diese Zahlen sollen explizit den Status der Waffen umfassen, das heißt ob diese legal, illegal oder frei waren. Aussagekräftige Statistiken sind notwendig, um über die Wirksamkeit und die Folgen der Waffengesetzgebung fundierte Aussagen treffen zu können. AntragsbegründungDieser Programmpunkt steht exakt so bereits im Bundestagswahlprogramm 2013 und ist immer noch aktuell. Die detaillierten Zahlen zu Straftaten mit Waffen sind seit 2002 nicht mehr erfasst worden. Die im Umfang reduzierten Statistiken wurden über Jahre nicht veröffentlich und konnten erst durch Nachfrage unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz und Einschaltung des Bundesbeauftragten für das InformationsfreiheitsG erlangt werden: Mittlerweile wird die PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) zu Waffendelikten zwar wieder veröffentlich, es stehen dort aber nur kumulierte Zahlen die alle Straftaten mit unter das Waffenrecht fallenden Schusswaffen nach "gedroht", "geschossen", "Körperverletzung", "Tötung" u.ä. grob zusammen fassen. Es ist daraus nicht ersichtlich ob diese Taten mit frei erwerbbaren, waffenbesitzkartenpflichtigen, Dienstwaffen oder illegalen Waffen begangen wurden und ob ggf. die verwendeten Waffen zuvor den rechtmäßigen, legalen Besitzern entwendet wurden. Die Erfassung von anderen Waffen, wie z.B. Messern, ist noch weniger brauchbar. Somit ist nicht belegbar ob und wenn ja welche weiteren Regelungen sinnvoll wären, oder ob bereits eine Überregulierung vorliegt. Damit ist keine sachliche Grundlage für eine weiterführende Diskussion über die weitere Entwicklung des Waffenrechts vorhanden. Die letzten Gesetzesänderungen fanden bereits ohne eine sachliche Grundlage statt. Diskussion
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