Antrag:Bundesparteitag 2016.1/Antragsportal/WP014
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2016.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP014 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Innen- und Rechtspolitik |
Zusammenfassung des Antrags | Verbesserung der Nachvollziehbarkeit vom Handel mit Militärwaffen |
Schlagworte | Kennzeichnung, Militärwaffen, Nachvollziehbarkeit, Rüstungskontrolle |
Datum der letzten Änderung | 21.02.2016 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelÄnderungen am Kriegswaffenkontrollgesetz AntragstextDie Piratenpartei setzt sich gemäß des UN-Instruments zum Markieren und Nachverfolgen von Schusswaffen (sog. Small Arms) für eine fälschungssichere Kennzeichnung der in Deutschland und in Lizenz im Ausland zu militärischen Zwecken produzierten oder importierten Schusswaffen ein, so wie dies für zivile Schusswaffen bereits im Waffengesetz geregelt ist. Durch eine fälschungssichere Kennzeichnung können über Drittländer erfolgte illegale Waffenexporte in Krisengebiete transparent nachvollzogen und die verantwortlichen Hersteller/Exporteure belangt werden. Gegen Drittländer, welche erwiesenermaßen Waffen in Krisengebiete weiterverkaufen, kann dann ein Exportverbot gezielt verhängt werden. Die Piratenpartei setzt sich zur Umsetzung dieses Ziels für eine schnelle Änderung des Kriegswaffenkontrollgesetzes ein. AntragsbegründungDieser Programmpunkt steht exakt so bereits im Bundestagswahlprogramm 2013 und ist immer noch aktuell. Kleine, praxisnahe Änderung mit großer Wirkung für die deutschen Exporteure von militärischen Handfeuerwaffen. Im Juni 2005 wurde unter aktiver deutscher Beteiligung das politisch verbindliche UN-Instrument zum Markieren und Nachverfolgen von Handfeuerwaffen (sog. Small Arms) angenommen. Darin verpflichten sich die Staaten, die von ihnen produzierten, importierten oder exportierten Waffen nach international einheitlichen Regeln fälschungssicher zu markieren. Dies wurde von der Bundesregierung für Waffen im privaten Markt (Sport/Jagd/Sammeln) im Waffengesetz entsprechend umgesetzt. Die Umsetzung des UN-Instruments erfolgte jedoch nicht im Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG), so dass alle für militärische Zwecke produzierte Handfeuerwaffen noch immer nicht fälschungssicher gekennzeichnet werden müssen. In der Praxis werden bei Waffen, wie zum Beispiel dem verbreiteten Sturmgewehr G36 des Hersteller Heckler & Koch, die Seriennummern mittels Lasergravur aufgebracht. Diese Gravuren sind mit einfachen Mitteln entfernbar und die Identifikationsnummern der Waffen können leicht manipuliert werden. So ist es möglich, dass über Drittländer deutsche Kriegswaffen mit gefälschten Seriennummern in Krisengebiete verkauft werden, obwohl für die Krisengebiete ein Exportverbot besteht. Das Exportverbot wird so ohne Möglichkeit dies nachträglich zu beweisen umgangen. Nur wenn die Waffennummern fälschungssicher sind, kann die nötige Transparenz hergestellt werden, um diese Vorgänge seitens deutscher Waffenexporteure sichtbar zu machen. Deswegen sollen in Zukunft auch die Hersteller von militärisch genutzen Handfeuerwaffen durch eine Änderung des KrWaffKontrG zur fälschungssicheren Kennzeichnung (z.B. einschlagen einer eindeutigen Seriennummer an allen relevanten Teilen der Waffen) verpflichtet werden. Glossar Handfeuerwaffe "... ist die Bezeichnung für eine von einer einzelnen Person tragbare und ohne weitere Personen sowie zusätzliche Hilfsmittel, wie z. B. Lafetten, einsetzbare Feuerwaffe mit einem allgemein unter 20 mm liegenden Kaliber." (Quelle: Wikipedia) Beispiele für Handfeuerwaffen: Glock 17 (halbautomatische Pistole), H&K G36 (vollautomatisches Sturmgewehr), H&K MP5 (vollautomatische Maschinenpistole), aber auch Raketenwerfer, Handgranaten und Landminen. Fälschungssichere Kennzeichnung Eine Waffe fälschungssicher zu kennzeichnen ist sehr einfach und wird im Bereich der Sport- und Jagdwaffen schon lange praktiziert: Das Einschlagen der Seriennummer auf allen relevanten Bauteilen der Waffe (Lauf, Verschluss, Systemhülse), anstatt einer Lasergravur. Durch das Einschlagen wird das Metall kaltverformt, so dass auch nach dem wegfeilen/-fräsen der Seriennummer die Nummer erhalten bleibt und durch Röntgentechnik noch sichtbar ist, da die Prägung tief ins Metall wirkt. Diese Methode ist einfach wie kostengünstig und bei Waffen für den privaten Markt schon lange üblich. Diskussion
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