Antrag:Bundesparteitag 2016.1/Antragsportal/WP006
<- Zurück zum Antragsportal
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2016.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | WP006 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
|
Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Freiheit und Grundrechte |
Zusammenfassung des Antrags | Die Piratenpartei fordert die Abschaffung des Gotteslästerungsparagrafen |
Schlagworte | Freiheit Kunst Strafrecht |
Datum der letzten Änderung | 20.02.2016 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelAbschaffung des Paragrafen 166 StGB AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, nachstehenden Text in das Wahlprogramm aufzunehmen. Nach § 166 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. In der Praxis hat dieser Paragraph zu einer völligen Verkehrung des Täter-Opfer-Verhältnisses (Verhältnis von Täterinnen, Tätern und Opfern) geführt, in deren Folge namhafte Künstler wie Kurt Tucholsky oder George Grosz gemaßregelt wurden. Dabei wurde der öffentliche Friede niemals durch kritische Kunst bedroht, sondern durch religiöse oder politische Fanatikerinnen und Fanatiker, die nicht in der Lage waren, die künstlerische Infragestellung ihrer Weltanschauung rational zu verarbeiten. Die Piratenpartei wird die Streichung dieses Paragrafen, damit Deutschland einer wichtigen Forderung des UN-Menschenrechtskomitees nachkommt. Dieses erklärte nämlich 2011, dass "Verbote von Darstellungen mangelnden Respekts vor einer Religion oder anderen Glaubenssystemen, einschließlich Blasphemiegesetzen, mit dem Vertrag inkompatibel" seien. AntragsbegründungÜbernommen aus dem Landeswahlprogramm BaWü Diskussion
Konkurrenzanträge |