Antrag:Bundesparteitag 2016.1/Antragsportal/SÄA014
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA014 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt B - neuer § |
Zusammenfassung des Antrags | Einführung von Sonderbeiträgen aka Mandatsträgerabgaben |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 22.01.2016 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelSonderbeiträge AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen dem Abschnitt B: Finanzordnung der Satzung der Piratenpartei Deutschland folgenden neuen Unterpunkt zwischen 2.3 B. MITGLIEDSBEITRAG und 2.4 C. SPENDEN einzufügen:
2.4 C. SONDERBEITRÄGE (1) Personen, die auf Vorschlag der Piratenpartei Deutschland oder unter ihrer Beteiligung ein Mandat oder Amt erlangt haben, leisten neben ihren satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträgen Sonderbeiträge (Mandatsträgerbeiträge). (2) Die Mandatsträgerbeiträge auf Bundes- und Europa-Ebene betragen 10% der mit dem Mandat verbundenen Bezüge. (3) Die Landesverbände regeln in eigener Verantwortung durch Satzung, ob und in welcher Höhe die Amts- und Mandatsträger der Piratenpartei Deutschland auf Kommunal- und Landesebene Sonderbeiträge leisten. Sie können dieses Recht durch Satzungsbestimmung auf die Bezirks- und Kreisverbände übertragen, soweit es die Sonderbeiträge der jeweiligen kommunalen Amts- und Mandatsträger der Piratenpartei Deutschland betrifft. Die Nummerierung der nachfolgenden (alten) Unterpunkte setzt sich logisch fort. AntragsbegründungUm Wahlkämpfe sowie die politische und satzungsmäßige Arbeit der Partei sicherzustellen ist diese auf Spenden, Mitglieds- und Sonderbeiträge angewiesen. Die Verfahrensweise der letzten 5 Jahre: „Wir machen das mal auf freiwilliger Basis ohne genauere Regelung“ hat sich leider als nicht erfolgreich erwiesen und bedarf daher einer Schärfung/Nachjustierung. Mandatsträger haben innerhalb der Partei insofern eine Sonderstellung inne, als sie von dem erfolgreichen Wahlkampf, der von den übrigen Parteimitgliedern tatkräftig unterstützt wird, profitiert haben und als sie sich jederzeit auf die politische Arbeit der Partei stützen können. Damit haben sie auch eine besondere Verpflichtung gegenüber der Partei und ihren Mitgliedern. Diskussion
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