Antrag:Bundesparteitag 2016.1/Antragsportal/SÄA007
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA007 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt B - §2 |
Zusammenfassung des Antrags | Erhöhung des Mitgliedsbeitrags und Regelung der Beitragsermäßigung |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 21.02.2016 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelErhöhung des Mitgliedsbeitrags AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, die Satzung wie folgt zu ändern: ALT: B. MITGLIEDSBEITRAG § 5 Höhe Mitgliedsbeitrag (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 48 Euro pro Kalenderjahr und ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig. (2) Bei Eintritt im Laufe eines Jahres ist der anteilige Jahresmitgliedsbeitrag pro Monat zu berechnen. Die Berechnung erfolgt monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Eintritt stattfindet. (3) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum festgelegten Mitgliedsbeitrag einen freiwilligen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens. (4) Der Mitgliedsbeitrag ist an die für das Mitglied zuständige Gliederung zu entrichten (5) Über Beitragsminderungen bei finanziellen Härten entscheidet die für das Mitglied zuständige Gliederung, sofern die Landessatzung nichts Gegenteiliges regelt. (6) (entfallen) NEU:
(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 144,- Euro pro Kalenderjahr und ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig. Modul A2: (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 120,- Euro pro Kalenderjahr und ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig. Modul A3: (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 96,- Euro pro Kalenderjahr und ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig. Modul A4: (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 72,- Euro pro Kalenderjahr und ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig.
Modul C2: (5) Die Höhe des ermäßigten Beitrags beträgt 24,-€ pro Kalenderjahr . Eine Ermäßigung ist jährlich neu bei dem zuständigen Landesverband zu beantragen, außer die jeweilige Landessatzung regelt Abweichendes hierzu. Modul C3: (5) Die Höhe des ermäßigten Beitrags beträgt 12,-€ pro Kalenderjahr . Eine Ermäßigung ist jährlich neu bei dem zuständigen Landesverband zu beantragen, außer die jeweilige Landessatzung regelt Abweichendes hierzu. Modul C4: (5) Über Möglichkeit, Höhe und Dauer einer Beitragsermäßigung entscheidet der zuständige Landesverband. Die jeweilige Landessatzung, hilfsweise ein Beschluss des Landesvorstands, regelt in Härtefällen Abweichendes hierzu. Die Höhe des ermäßigten Mitgliedsbeitrags muss mindestens 24,-€ pro Kalenderjahr betragen. Modul C5: (5) Über Möglichkeit, Höhe und Dauer einer Beitragsermäßigung entscheidet der zuständige Landesverband. Die jeweilige Landessatzung, hilfsweise ein Beschluss des Landesvorstands, regelt in Härtefällen Abweichendes hierzu. Die Höhe des ermäßigten Mitgliedsbeitrags muss mindestens 12,-€ pro Kalenderjahr betragen.
AntragsbegründungBegründung Modul A: Der bisherige Mitgliedsbeitrag von 48,-€ (=4€ pro Monat) reicht nicht mehr aus, nachdem durch die Änderung des Parteiengesetzes die Part.Fin. durch den Umsatz des WGB wegfällt kann die "preiswerte" Parteimitgliedschaft nicht mehr aufrecht erhalten werden. Begründung Modul B: Der Mitgliedsbeitrag kann auch über das zentrale Beitragskonto des Bundesverbandes abgewickelt werden. Begründung Modul C: Die Höhe des ermäßigten Beitrags soll im Rahmen von Modul A angepasst werden. Eine Regelung der Beitragsermäßigung über Art, (Mindest)Höhe und Dauer soll pauschale Ermäßigung oder "Umsonst-Mitgliedschaften" verhindern. Diskussion
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