Antrag:Bundesparteitag 2016.1/Antragsportal/SÄA003
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA003 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §9 |
Zusammenfassung des Antrags | Unnötige Briefeinladungen vermeiden |
Schlagworte | E-Mail, Kosten |
Datum der letzten Änderung | 21.02.2016 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelEinladung zu Bundesparteitagen per E-Mail AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, in der Bundessatzung im Abschnitt A § 9b Abs. 2 den Satz 3 wie folgt zu ändern: Alt: Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Textform (vorranging per E-Mail, nachrangig per Brief) mindestens 6 Wochen vorher ein. Neu: Der Vorstand lädt jedes Mitglied in Textform (per E-Mail und Bekanntmachung per Webauftritt) mindestens 6 Wochen vorher ein. AntragsbegründungDie Portokosten für den Versand der Einladungen bewegen sich bislang im vierstelligen Bereich, hinzu kommen noch Kosten für Material und die Arbeistzeit zum versenden der Briefe. Dieses Geld kann sich die Partei sparen, da der überwiegende Teil der Mitglieder eine hinterlegte Mailadresse hat, insbesondere Mitglieder die an Parteitagen interessiert sind. Wie aus veschiedenen Urteilen [1] hervorgeht, sind schriftliche Einladungen per Post nicht mehr zwingend notwendig. Bei einem Verein (auch die Piratenpartei ist Verein), in der Kommunikation per Mail üblich ist, kann auch mit dem Versand einer Mail zu einer MItgliederversammlung geladen werden. Die Piratenpartei sieht sich als eine moderne Partei die schon jetzt vielfach MItglieder per Mail über Veranstaltungen, Themen etc. informiert, deshalb ist es nur naheliegend diese Form auch für die Einladung zu Bundesparteitagen zu nutzen, und so die Kosten für Porto und die entsprechenen Rückläufer zu sparen. [1]
Diskussion
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