Antrag:Bundesparteitag 2016.1/Antragsportal/SÄA003

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2016.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA003
Einreichungsdatum
Antragsteller

Thomas Knoblich

Mitantragsteller
  • Sven Schomacker
  • Stephanie Schmiedke
  • Piratenschlumpf
  • GeldPirat
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §9
Zusammenfassung des Antrags Unnötige Briefeinladungen vermeiden
Schlagworte E-Mail, Kosten
Datum der letzten Änderung 21.02.2016
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Antragstitel

Einladung zu Bundesparteitagen per E-Mail

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, in der Bundessatzung im Abschnitt A § 9b Abs. 2 den Satz 3 wie folgt zu ändern:

Alt:

Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Textform (vorranging per E-Mail, nachrangig per Brief) mindestens 6 Wochen vorher ein.

Neu:

Der Vorstand lädt jedes Mitglied in Textform (per E-Mail und Bekanntmachung per Webauftritt) mindestens 6 Wochen vorher ein.

Antragsbegründung

Die Portokosten für den Versand der Einladungen bewegen sich bislang im vierstelligen Bereich, hinzu kommen noch Kosten für Material und die Arbeistzeit zum versenden der Briefe. Dieses Geld kann sich die Partei sparen, da der überwiegende Teil der Mitglieder eine hinterlegte Mailadresse hat, insbesondere Mitglieder die an Parteitagen interessiert sind.

Wie aus veschiedenen Urteilen [1] hervorgeht, sind schriftliche Einladungen per Post nicht mehr zwingend notwendig. Bei einem Verein (auch die Piratenpartei ist Verein), in der Kommunikation per Mail üblich ist, kann auch mit dem Versand einer Mail zu einer MItgliederversammlung geladen werden. Die Piratenpartei sieht sich als eine moderne Partei die schon jetzt vielfach MItglieder per Mail über Veranstaltungen, Themen etc. informiert, deshalb ist es nur naheliegend diese Form auch für die Einladung zu Bundesparteitagen zu nutzen, und so die Kosten für Porto und die entsprechenen Rückläufer zu sparen.

[1]

  • OLG Hamburg, Beschluss vom 6.05.2013, 2 W 35/13
  • OLG Zweibrücken, Beschluss vom 4.03.2013, 3 W 149/12
  • OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2015, 27 W 104/15

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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