Antrag:Bundesparteitag 2016.1/Antragsportal/PP004
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2016.1. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PP004 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Antragstyp | Positionspapier |
Antragsgruppe | ALG-II/Hartz-IV |
Zusammenfassung des Antrags | Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass der Haushalts-Stromverbrauch von Grundsicherungs-Beziehern künftig als Teil der KdU (Kosten der Unterkunft) behandelt wird. |
Schlagworte | Stromkosten, Energiewende, Regelsatz, Kosten der Unterkunft, Stromsperren |
Datum der letzten Änderung | 22.01.2016 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelDie Kosten für den Haushaltsstrom von Grundsicherungs-Beziehern soll Bestandteil der KdU werden AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen: Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass der Haushalts-Stromverbrauch von Grundsicherungs-Beziehern (nach den Sozialgesetzbüchern II und XII) künftig als Teil der KdU (Kosten der Unterkunft) und nicht mehr wie bisher als Teil des Regelsatzes behandelt wird. Dafür soll ein angemessener Bedarf in kWh pro Person und Monat festgesetzt werden, statt wie bisher ein geldwerter Anteil innerhalb des Regelsatzes. AntragsbegründungDie Stromkosten sind seit der Jahrtausendwende konstant gestiegen. Die Steuern, Abgaben und Umlagen haben sich seit 2000 fast verdreifacht (von 5,19 auf 14,93 Cent/ kWh). Insgesamt macht die staatliche Belastung heute mehr als die Hälfte des Strompreises aus (52%). Auf Netzentgelte entfallen 23% und das verbleibende Viertel bekommt der Stromanbieter für die Stromerzeugung [1]. Ein Musterhaushalt, der im Jahr 2004 durchschnittlich 708 Euro im Jahr bezahlte, musste im Jahr 2014 für die gleiche Strommenge bereits 1.132 Euro aufbringen [2]. Am meisten stiegen die Preise für Kunden, die den Grundversorgungstarif gebucht haben. Die Grundversorger, wie zum Beispiel die Stadtwerke, erhöhen ihre Preise in der Regel stärker als andere regionale oder überregionale Anbieter [6]. Bei einem Strompreisvergleich ergibt sich ein durchschnittliches Preisgefälle von 13% zwischen dem Grundversorgungstarif und dem günstigsten Stromtarif eines alternativen Stromanbieters (Berechnungen ohne Bonus). Bei "seriösen" Angeboten steigt dieser Wert bis auf 38% [1]. Die alternativen Anbieter verweigern bedürftigen Menschen allerdings häufig den Zugang zu günstigeren Tarifen aufgrund der vermeintlich fehlenden Bonität. Quellen-Angabe [1] http://strom-report.de/strompreise/ [2] http://www.verivox.de/verbraucherpreisindex-strom/ [3] http://1-stromvergleich.de/strompreisentwicklung/ [4] http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/strom-laut-bundesnetzagentur-waren-345-000-haushalte-mit-stromsperre-a-1004435.html [5] https://www.youtube.com/watch?v=Ogn-FP-EdWg [6] http://www.kwh-preis.de/immer-mehr-stromsperren-in-deutschland [7] http://www.sperre-online.de/?p=5261 Meinen Dank an Michael Passlack, Themenbeauftragter für Soziales Hessen für die Mithilfe beim Antragstext und für Michael Berndt, Themenbeauftragter für Energiepolitik für die Anregung zu diesem Antrag. Unterstützerliste: Ute (12303), Roland, Thomas Ganskow(28164), Karin, Michael(P)(35716), Diskussion
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