Antrag:Bundesparteitag 2016.1/Antragsportal/GP011
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2016.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | GP011 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Familie und Gesellschaft |
Zusammenfassung des Antrags | Das Verständnis von Familie ist seit jeher Veränderungen unterworfen, die von den jeweiligen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig waren. Den massiven Umwälzungen, die der Digitale Wandel mit sich bringt muss mit zeitgemäßen politische Antworten begegnet werden! |
Schlagworte | Familie, Betreuung, Kinderrechte |
Datum der letzten Änderung | 20.02.2016 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelFamilienpolitik AntragstextDer Bundesparteitag möge beschliessen im Grundsatzprogramm, Kapitel Familienpolitik, den Text im Abschnitt Geschlechter und Familienpolitik, zu streichen und durch den nachfolgenden Text zu ersetzen. Die Piratenpartei steht dafür, dass Modul 1:- die Wahl zwischen Fremdbetreuung oder dem eigenen Aufziehen von Kindern eine individuelle Entscheidung ist, die nicht von wirtschaftlichen Zwängen abhängig sein darf. Ebenso wie die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen muss die Entscheidung dazu akzeptiert und als Dienst an der Gesellschaft anerkannt sowie finanziell angemessen unterstützt werden. Modul 2:- die Freiheit der Eltern in der Ausgestaltung ihrer Familien- und Erziehungszeit muss durch gesetzliche Vorgaben gegen die Interessen der Arbeitgeber sichergestellt werden muss. Modul 3a:- eine Kindergrundsicherung in angemessener Höhe ein menschenwürdiges Mindestmaß an existentieller Versorgung und Teilhabe sicherstellen und eine Vielzahl an uneffektiven Transferleistungen ersetzen soll, da vor allem Kinder Leidtragende des Verlustes von Versorgungssicherheit durch zunehmenden Abkehr von tradierten Familienstrukturen sind. Kinderarmut ist eine nicht mehr wegzudiskutierende Realität.
Modul 3b:- eine solche Grundsicherung während einer Ausbildung bis zu deren Abschluss auch über das 18. Lebensjahr hinaus zu gewähren ist. Modul 4:- Kinderrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden müssen, um den Belangen und berechtigten Interessen von Kindern und Jugendlichen mehr Gewicht zu verleihen. Modul 5:- es zur Wahrung der Rechte der Kinder und Jugendlichen unabhängige (Ombuds-)Stellen geben muss, die von Kindern und Jugendlichen angerufen werden können und die die Interessen der Kinder und Jugendlichen auch ohne Mitwirkung der Sorgeberechtigten vertreten. Modul 6:- Betreuungsangebote und Bildungseinrichtungen sich vorrangig an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen orientieren und für die Eltern generell gebührenfrei zur Verfügung gestellt werden müssen. Sie sollen vorrangig einen Rahmen zur Entwicklung nach den Interessen und Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen gewährleisten. Um dies sicherzustellen, müssen Erzieher*Innen gut ausgebildet und angemessen entlohnt werden. Modul 7:Für viele der aufgezählten Aspekte wäre aus Sicht der PIRATEN ein Bedingungsloses Grundeinkommen eine zu prüfende Lösungsoption. AntragsbegründungUnsere Gesellschaft steht vor großen Umbrüchen. Der Digitale Wandel geschieht jetzt und bringt zunehmend Veränderungen in allen Lebensbereichen. Die Bedeutung und Funktion von Familie ist davon ebenso betroffen, wie unsere Arbeitswelt und unsere Art des Wirtschaftens. Der Familienbegriff ist abhängig von den kulturellen und gesellschaftlichen Umständen und war immer ein komplexes Konstrukt mit mehreren Bedeutungsebenen. War Familie in unserem Kulturkreis vom Wortursprung her zunächst eine wirtschaftliche Versorgungsgemeinschaft, der man nicht nur die leiblichen Verwandten, sondern die gesamte Hausgemeinschaft - die Bediensteten eingeschlossen - hinzuzählte, so gewann die Beziehungsebene mit der Aufklärung und der Emanzipation der Menschen immer mehr an Stellenwert. Mit der Industrialisierung und dem Aufstieg des Bürgertums schrumpfte die große Hausgemeinschaft auf die noch heute vorherrschende Vorstellung der Bürgerlichen Familie, bestehend aus Mann, Frau und Kindern. Die Eheschließung wurde von einem vorwiegend wirtschaftlich motivierten Versorgungspakt zunehmend zu einer emotionalen Entscheidung. Die größten Umbrüche im Bild der Familie ergaben sich dabei historisch mit den vorangegangenen Umbrüchen in der Arbeitswelt, die die existentielle Versorgung sicherstellte. Die Industrialisierung erforderte von der Masse der benötigten Arbeitskräfte, dass sie flexibel an die jeweiligen Standorte zogen. Die vorherrschende Form der Großfamilien löste sich damit zunehmend auf. Mit diesem Verlust von Zugehörigkeit gewannen die Kleinfamilien stattdessen eine größere Eigenständigkeit. Die wirtschaftliche Unabhängigkeit und Loslösung aus größeren hierarchischen Sozialgefügen brachte eine stärkere Individualisierung mit sich. Die vormalige soziale Absicherung durch die Zugehörigkeit zu einem größeren Familienverband wurde durch die Einführung eines staatlichen Sozialwesens mit Renten- und Krankenkassen ersetzt. Während Kinder als „Investition“ und Absicherung des Alters damit ihre Bedeutung verloren, gewann Elternschaft - ebenso wie die Eheschließung – nun verstärkt an emotionaler Bedeutung. Der sich weiter entwickelnde technische Fortschritt schuf einen steigenden Bedarf an höherer Qualifizierung. Bildung wurde breiter zugänglich gemacht, ermöglichte wirtschaftlichen Aufstieg und sorgte auch gesellschaftlich für eine breite Weiterentwicklung. Dank der wachsenden Einkommen, fanden auch die industriell gefertigten Produkte ihren Absatz. Die Wirtschaft prosperierte. Einen vergleichbaren Umbruch bringt nun die Digitalisierung mit sich. Während der Industrialisierung nahmen uns die Maschinen einen Großteil der bis dahin notwendigen handwerklichen Tätigkeiten ab und sorgten für einen großen Bedarf an Arbeitskräften mit geringer Qualifizierung. Mit der Digitalisierung übernehmen nun zunehmend Computer die Bedienung und Steuerung der immer effizienteren Maschinen und ersetzen überdies auch immer mehr der bisher von Menschen ausgeführten kaufmännischen und Verwaltungstätigkeiten. Der Bedarf an einfachen Arbeitskräften sinkt. Die Entwicklung und Errichtung moderner Industriestrukturen bietet allerdings häufig nur noch kurzfristige und wechselnde Aufgabenfelder für immer weniger Menschen. Dagegen steigt der Bedarf an speziell ausgebildeten Fachkräften. Diese verbleibenden Tätigkeiten erfordern also von den Arbeitnehmern eine hohe Qualifikation und große Flexibilität. Die Qualifizierungs- und Spezialisierungsanforderungen sind für Arbeitnehmer nicht so schnell zu erfüllen, wie sie entstehen. Die Konkurrenz am Arbeitsmarkt ist überdies stark gestiegen. Gerade im Bereich der weniger qualifizierten Tätigkeiten (die in den vergangenen Jahrzehnten noch den Großteil der industriellen Arbeitsplätze ausgemacht haben) werden vermehrt Billigarbeitskräfte in Schwellen- und Drittweltländern eingesetzt. Auch die Stellung der Frauen hat sich massiv verändert. Im Zuge der Emanzipation wurde eine berufliche Betätigung für Frauen zunächst ein erkämpftes Recht - inzwischen aber oft auch eine Notwendigkeit. Ein auskömmliches Erwerbseinkommen, das den Lebensstandard aufrecht erhält und keinen sozialen Abstieg bedeutet, lässt sich für immer mehr Menschen nur noch erzielen, wenn beide Partner einem Beruf nachgehen. Die berechtigten Ansprüche von Frauen auf Unabhängigkeit und gleichberechtigte Selbstverwirklichung erhöhen den wirtschaftlichen Druck zusätzlich. Dies führt dazu, dass Beziehungen und Ehen zunehmend daran zerbrechen, dass beide Partner sich in völlig unterschiedliche Richtungen entwickeln (müssen). Familie, wie sie vor allem von konservativer Seite her propagiert wird, verliert damit als wirtschaftliche Versorgungsgemeinschaft immer mehr an Bedeutung. Auf der Beziehungsebene ist sie aber nicht nur weiterhin von Bedeutung, sondern hat weitere Aspekte hinzugewonnen. > erweitertes „gefühltes“ Familienverständnis: LGBTE / Freundeskreis Familie sind diejenigen Menschen, die man als Familie empfindet - ungeachtet, ob es sich dabei um leibliche Verwandte, Beziehungspartner jeglichen Geschlechts und sexueller Orientierung oder den Feundeskreis handelt. Während den emotionalen Bedürfnissen des Menschen durch die gesellschaftliche Liberalisierung immer mehr Freiraum zugebilligt wird, stehen die Menschen aufseiten ihrer existentiellen und wirtschaftlichen Bedürfnissen vor immer größeren Problemen: – Verteilungsproblematik – Grenzen des Wachstums – Ressourcenmangel – Überproduktion Ohne einschneidende Änderungen in unserer Art des Wirtschaftens und der Verteilung dessen, was wir erwirtschaften steht unsere Gesellschaft vor dem Zusammenbruch. Soziale Strukturen aus der Zeit der Ein-Ernährer-Familien, wie nachbarschaftliches Zusammenleben, ehrenamtliches Engagement, Vereinsleben oder religiöse Gemeinschaftszugehörigkeit sind durch den so entstehenden Verlust an verfügbarer Zeit auf dem Rückzug. Digitale Soziale Netzwerke sind auf dem Vormarsch. Persönliche Kontakte, für die der Alltag weniger Zeit lässt, werden zunehmend über digitale Medien aufrechterhalten. Auch das Zusammenleben innerhalb der Familie verändert sich mit diesen Entwicklungen. Zunehmend wird die Erziehung von Kindern durch Fremdbetreuung ausgelagert. Die Betreuungszeiten von Kindern werden stark erweitert. Kinder werden bereits ab dem 2. Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen aufgenommen. Der Ausbau von Ganztagsbetreuung in Schulen verlagert ebenfalls einen großen Teil des täglichen Lebens aus der Familie heraus. Sofern diese Entwicklungen im besten Interesse der Kinder- und Jugendlichen ausgestaltet werden und sie der freien individuellen Entfaltung aller Familienmitglieder dienlich sind, ist dem auch nichts entgegenzuhalten. Sie dürfen aber nicht von einer Erweiterung der persönlichen Wahlfreiheit zu einem gesellschaftlichen Zwang werden, der eben diese persönliche Wahlfreiheit wieder einschränkt. Insbesondere die Ansprüche der Kinder werden noch zu wenig berücksichtigt, obwohl in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen bereits1989 (am 26. Januar 1990 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet (Zustimmung von Bundestag und Bundesrat durch Gesetz vom 17. Februar 1992 - BGB1. II S.121)) eine Vielzahl an konkreten Rechten anerkannt wurde. Die bestehenden gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stehen allerdings vielfach noch im Widerspruch dazu und erfordern einer Anpassung. Diskussion
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