Antrag:Bundesparteitag 2015.1/Antragsportal/WP012

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2015.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP012
Einreichungsdatum
Antragsteller

Thomas Ganskow

Mitantragsteller
  • Jürgen Hey
  • Manuel Nitschke
  • Sascha Ruschel
  • Tatjana Kordic
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Innen- und Rechtspolitik
Zusammenfassung des Antrags Feiertagsgesetz erweitern
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 23.07.2015
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Feiertagsgesetz erweitern

Antragstext

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, das Feiertagsgesetz dahingehend zu erweitern, den 23. Mai als "Tag des Grundgesetzes" zum bundeseinheitlichen Feiertag zu erklären.

Antragsbegründung

Wie keine andere Partei weisen wir immer wieder auf den Wert des Grundgesetzes und die Wichtigkeit seines Schutzes hin (2). Es ist daher nur konsequent, den Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 entsprechend zu ehren und somit - hoffentlich - seine Bedeutung im Gedächtnis der Bevölkerung zu untermauern. Denn dann fühlten sich doch hoffentlich auch die Regierenden etwas mehr verpflichtet, das Grundgesetz zu achten und nicht laufend verfassungswidrige Gesetze zu beschließen und sich dann zu beschweren, dass das Bundesverfassungsgericht zuviel Macht besäße (3).

Das immer wieder gerne genutzte Argument der Wirtschaft, Feiertage würden die Produktivität nachhaltig vermindern, lässt sich ohnehin nicht aufrecht erhalten. Von den G7-Staaten haben die folgenden an landesweiten Feiertagen:

Deutschland 9 Frankreich 11 Italien 12 Japan 15 Kanada 9 Vereinigtes Königreich 6 Vereinigte Staaten 10


Von 27 EU-Staaten haben fünf einen staatlichen Feiertag der Verfassung: Polen 3. Mai, Dänemark 5. Juni, Schweden 6. Juni, Slowakai 1. September, Spanien 6. Dezember; Griechenland hat mit dem 25. März und dem 5. Oktober im Übrigen zwei Nationalfeiertage

Unser Staat sollte dahinter nicht zurückstehen.

(2) http://www.ka-news.de/region/karlsruhe/Karlsruhe~/Mahnwache-in-Karlsruhe-Piraten-protestieren-gegen-Beschneidung-des-BVG;art6066,1645577 (3) http://www.berliner-zeitung.de/politik/kritik-am-bundesverfassungsgericht-hat-das-bvg-zu-viel-einfluss-auf-die-politik--,10808018,26622014.html

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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