Antrag:Bundesparteitag 2015.1/Antragsportal/SÄA033
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA033 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §3 |
Zusammenfassung des Antrags | Siehe Begründung |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 04.07.2015 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelUmzug eines Vorstandes macht diesen nicht "unfähig" AntragstextDer Antragsteller bittet den Bundesparteitag um folgende Satzungsänderung: Alt (aktuelle Nummerierung): A: § 3 - Erwerb der Mitgliedschaft ... (2b) Mit der Aufnahme in eine andere Gliederung verliert der Pirat das aktive und passive Wahlrecht in der alten Gliederung. Eventuell bekleidete Posten müssen freigegeben werden. Doppelmitgliedschaften sind unzulässig. ...
A: § 3 - Erwerb der Mitgliedschaft ... (2b) Mit der Aufnahme in eine andere Gliederung verliert der Pirat das aktive und passive Wahlrecht in der alten Gliederung. Eventuell bekleidete Posten müssen nicht freigegeben werden. Doppelmitgliedschaften sind unzulässig. ... AntragsbegründungViele Tätigkeiten finden online statt, so dass viele Aufgaben trotz Umzug wahrgenommen werden können. Manchmal ist es auch nur ein Nachbarort, der aber zu einem anderen Gebiet gehört. Durch diesen Antrag wird verhindert, dass Vorstände von unteren Gliederungen durch den Umzug eines Vorstandes handlungsunfähig werden. Bei Annahme dieses Antrages, kann die Gliederung den Übergang individuell gestalten und ist nicht in starren Vorschriften gefangen. Außerdem ist die Bezeichnung "Posten" viel zu ungenau gewählt und kann praktisch für jede Tätigkeit verwendet werden. Diskussion
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