Antrag:Bundesparteitag 2015.1/Antragsportal/SÄA014
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA014 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §2 |
Zusammenfassung des Antrags | Keine Doppelmitgliedschaften in anderen mit der Piratenpartei im Wettbewerb stehenden Partei oder Wählergruppen |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 26.06.2015 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelKeine Doppelmitgliedschaft bei Amtsträgern AntragstextAlternative 1 In Abschnitt A: § 2 Absatz 3 der Satzung wird der folgende Satz 3 angefügt: "Ein Parteiamt in der Piratenpartei Deutschland kann nur innehaben, wer nicht zugleich Mitglied in einer anderen mit der Piratenpartei im Wettbewerb stehenden Partei oder Wählergruppe ist." Alternative 2 In Abschnitt A: § 2 Absatz 3 der Satzung wird der folgende Satz 3 angefügt: "Ein Parteiamt in der Piratenpartei Deutschland kann auf Bundesebene nur innehaben, wer nicht zugleich Mitglied in einer anderen mit der Piratenpartei im Wettbewerb stehenden Partei oder Wählergruppe ist." AntragsbegründungWas für ein "einfaches" Mitglied in Ordnung ist, wirft bei einem Amtsinhaber erhebliche Probleme auf. Der Loyalitätskonflikt bei der Mitgliedschaft in zwei konkurrierenden Parteien ist doch schlechthin unauflösbar. Wer für ein Amt auf Bundesebene bei uns kandidiert, von dem sollte auch erwartet werden können, dass er sich klar zu der Piratenpartei bekennt - ohne Wenn und Aber. Alternative 1 sieht den Ausschluss der Doppelmitgliedschaft grundsätzlich für die gesamte Partei, also auch die Gliederungen vor. Hiervon besteht dann jedoch ein Abweichungsrecht der Gliederungen, welches sie über ihre Satzung ausüben können. Alternative 2 sieht hingegen eine Beschränkung auf den Bund vor, so dass die Gliederungen hiervon gar nicht betroffen werden. Diskussion
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