Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP060

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP060
Einreichungsdatum
Antragsteller

LunaLoof

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Innen- und Rechtspolitik
Zusammenfassung des Antrags Der Antrag enthält alle von uns und vielen anderen zu diesem Themengebiet überarbeiteten Anträge thematisch geordnet. Wir haben hier nur die Anträge aufgenommen, die auch in der Limesurvey-Umfrage das Quorum erreicht haben. Die anderen Anträge werden einzeln eingestellt. Selbstverständlich ist der Antrag auch nicht abschließend.
Schlagworte Innenpolitik, Waffenrecht, Justizpolitik, Prohibition
Datum der letzten Änderung 12.04.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Gesamtantrag zu Kapitel 13: Innen- und Rechtspolitik

Antragstext

Antragsformel:

1. Der Bundesparteitag möge beschließen, den nachstehenden Antragstext in das Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2013 in das Kapitel "Innen- und Rechtspolitik aufzunehmen (Unterkapitelüberschriften können gerne später redaktionell angepasst werden und dienen nur der thematischen Zuordnung.).

2. Der Bundesparteitag möge, wenn dem Antrag Nr. 1 nicht zugestimmt wird, die entsprechend strukturierten Abschnitte des Antragstexts modular beschließen.

3. Der Bundesparteitag möge, wenn dem Modulantrag zum Strafrecht, der über Untermodule verfügt, nicht im Ganzen zugestimmt wird, die Untermodule einzeln abstimmen und beschließen.

4. Falls bereits textgleiche Teile dieses Antrags beschlossen wurden, soll nur noch über die restlichen Anträge abgestimmt werden. Bei textähnlichen Anträgen soll nur noch über die Änderung des Textes abgestimmt werden.


Antragstext:


(Ermittlungsverfahren)

Modul 1:

Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften

Die Staatsanwaltschaften müssen ihre Aufgaben unabhängig von politischer Einflussnahme erfüllen können. Deshalb ist die bislang im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehene Möglichkeit von Weisungen im Einzelfall seitens der Justizminister von Bund und Ländern abzuschaffen. Es soll aber weiter zulässig sein, fallgruppenbezogene Weisungen seitens der Ministerien an die Staatsanwaltschaften zu erteilen.

Modul 2

Stärkung der Position des Ermittlungsrichters

Die Position des Ermittlungsrichters ist zu stärken. Insbesondere sind den Richtern vorbehaltene Beschlüsse, die einem Antrag der Staatsanwaltschaft oder Polizei stattgeben, sorgfältig und eigenständig zu begründen. Hierbei ist auch ausdrücklich auf die Eingriffe in die Rechte des Beschuldigten und Dritter einzugehen.

Modul 3

Kostenerstattung bei eingestelltem Ermittlungsverfahren

Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Beschuldigten eines eingestellten Ermittlungsverfahrens die Kosten des Strafverteidigers und seine Auslagen ersetzt bekommt, so wie es bei einem Freispruch bereits geregelt ist. Damit wird es Beschuldigten ermöglicht, sich frühzeitig Rechtsbeistand zu holen, ohne sich der Gefahr auszusetzen, bei ungerechtfertigten Verfahren gegen sie, die Kosten tragen zu müssen.

(Gerichtsverfahren)

Modul 4

Angemessene Ausstattung der Gerichte gewährleisten

Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Gerichte materiell und personell so ausgestattet werden, dass alle anhängigen Verfahren innerhalb der gesetzten Fristen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, abgeschlossen werden können.

Modul 5

Protokollierungspflicht für Aussagen vor Gericht

In strafrechtlichen Hauptverhandlungen sind Einlassungen des Angeklagten und Beweisaufnahmen umfassend, dauerhaft und nachvollziehbar so zu dokumentieren, dass diese durch Akteneinsicht bewertet werden können. Das Gleiche gilt auch für Beweisaufnahmen in allen anderen gerichtlichen Verfahren.

Modul 6

Umfassende Beweisverwertungsverbote

Die Piratenpartei setzt sich für die Schaffung umfassender Verwertungsverbote für illegal erlangte Beweismittel in Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren ein.

Insbesondere wenn in die Grundrechte verdächtiger Bürger oder Dritter eingegriffen wird, ist es für einen Rechtsstaat und seine Strafverfolgungsbehörden essenziell, nicht selbst das Gesetz zu brechen und dabei die Rechte seiner Bürger zu missachten. Derzeit sind spürbare Konsequenzen für Strafverfolger allerdings nahezu ausgeschlossen, wenn Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Telekommunikationsüberwachungen nachträglich für unzulässig erklärt werden. Selbst Zufallsfunde, die mit dem eigentlichen Anlass der Maßnahme nicht im Zusammenhang stehen, werden in solchen Fällen regelmäßig als vollwertige Beweismittel für weitere Verfahren anerkannt.

Die Piratenpartei ist der Meinung, nur ein vollständiger Ausschluss durch illegale Ermittlungsmaßnahmen erworbener Beweismittel aus allen Verfahren ist geeignet, der durch die regelmäßige Überschreitung der grundgesetzlich festgelegten Grenzen der Strafprozessordnung entstehenden, schleichenden Aushöhlung der Bürgerrechte Einhalt zu gebieten. Dies schließt auch alle Beweise ein, deren Erhebung erst durch die Erkenntnisse der illegalen Maßnahme angeregt wurde. Es ist zu erwarten, dass die resultierende Disziplinierung zu einer erhöhten Sorgfalt der Einsatzkräfte bei der Wahl und Anwendung ihrer Instrumente und bei der Ausführung ihrer Arbeit führt, ohne dass es zu einer nennenswerten Beeinträchtigung der Ermittlungsarbeit kommt.

Modul 7

Ton- und Videoaufzeichnungen von Vernehmungen und Gerichtsverhandlungen

Die Arbeit der Gerichte soll in Zukunft durch eine den gesamten Verlauf der Verhandlung erfassende Aufzeichnung in Ton oder Bild und Ton erleichtert und die Möglichkeiten der Nachprüfbarkeit erstinstanzlicher Urteile erweitert werden. Die so gefertigten Aufzeichnungen sind auf einem Datenträger zu speichern und zur jeweiligen Akte zu nehmen. Das Gleiche soll für polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Vernehmungen im Ermittlungsverfahren gelten. Einsichtsrechte in diese Aufzeichnungen dürfen nur dem Gericht und den anderen Verfahrensbeteiligten und nur zu verfahrensinternen Zwecken zur Verfügung stehen.

Modul 8

Gewährleistung einer zweiten Instanz

Jede erstinstanzliche Entscheidung muss in einem Rechtsmittelverfahren unabhängig von der Höhe des Streitwertes überprüft werden können. Dadurch soll sichergestellt werden, dass einzelne Richter bei Verfahren, in denen sie die erste urteilende Instanz sind, keine willkürlichen Entscheidungen treffen können. So soll gewährleistet werden, dass Gerichtsverfahren Gerechtigkeit herstellen.

Modul 9

Begründungserfordernis bei ablehnenden Entscheidungen erweitern

In allen Gerichtsverfahren sind Klagen und Anträge nicht allein mit standardisierten Formeln abzulehnen, sondern die Begründung muss nachvollziehbar erkennen lassen, warum das konkrete Vorbringen nicht zulässig und begründet gewesen sein soll.

Modul 10

Mehr Transparenz durch die Veröffentlichung aller Gerichtsentscheidungen

Die Piratenpartei fordert mehr Transparenz in der Justiz. Um das zu fördern, sollen alle gerichtlichen Sachentscheidungen für jedermann kostenlos und anonymisiert online einsehbar sein und bei besonderer Bedeutung für die Rechtsfortbildung auch im Rahmen eines Rechtsinformationssystems in gleicher Weise veröffentlicht werden. Bei berechtigten, überwiegenden und schützenswerten Belangen kann der Veröffentlichung durch Antrag eines Beteiligten widersprochen werden.

Modul 11

Kein fliegender Gerichtsstand bei Verstößen im Internet

Wir werden uns dafür einsetzen, dass für Klagen wegen Rechtsverstößen, die im Internet begangen wurden, der fliegende Gerichtsstand keine Anwendung findet, solange nach den übrigen Vorschriften ein deutsches Gericht zuständig ist. Die derzeitige Rechtslage, die bei Veröffentlichungen im Internet eine Klage überall dort zulässt, wo der entsprechende Inhalt abgerufen werden kann, widerspricht dem Sinn und Zweck der Regelung, da ein solcher Gerichtsstand die Auswahl des Gerichts nach Erfolgschancen erlaubt und so den Beklagten benachteiligt. Das lehnen wir ab und wollen eine verbraucherfreundliche Regelung schaffen.


(Strafrecht)

Modul 12

Strafrechtsreform durch Prävention und Entkriminalisierung

Untermodul 12.1

Evaluation vergangener Strafrechtsreformen

Die Strafrechtspolitik der anderen Parteien hat sich in den letzten Jahrzehnten hauptsächlich durch die Kriminalisierung von bisher straffreiem Verhalten und Strafverschärfungen ausgezeichnet. Häufig erfolgten entsprechende Reformen überhastet nach intensiver Diskussion von spektakulären Einzelfällen in den Medien. Einem solchen blinden Aktionismus wollen wir entgegentreten und das Strafrecht wieder sinnvoll weiterentwickeln, indem wir uns hierzu wissenschaftlicher Untersuchungen bedienen. Leitender Maßstab soll hierbei sein, dass so wenig wie möglich in das grundlegende Recht aller Menschen auf Freiheit eingegriffen werden soll. Haftstrafen sollen nur für solche Fälle vorgesehen werden, wo dies aufgrund der Schwere der Tat und dem Ausmaß der Schuld des Täters angemessen ist.

Untermodul 12.2

Schwerpunkt muss die Verhinderung von Straftaten sein und nicht die Bestrafung

Zwar kann jemand der im Gefängnis ist, zunächst einmal keine weiteren Straftaten begehen, aber dort kommt er mit anderen Personen zusammen, die ebenfalls Straftaten begangen haben und denen er sich dann zugehörig fühlt. Erst durch die Bestrafung fühlt sich der Täter als Krimineller abgestempelt und verhält sich nach seiner Haftentlassung auch entsprechend. In der Haft haben die Gefangenen zudem viel Zeit sich gegenseitig Fähigkeiten beizubringen, die sie nach Ende der Haft für weitere Straftaten nutzen können. So hat eine Studie aus den frühen 80er Jahren zu dem Ergebnis geführt, dass weniger oft mehr ist, also die Personen, die nicht oder kaum bestraft wurden, seltener rückfällig wurden. Auch ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere junge Menschen vermehrt straffällig werden. Ab Mitte 20 geht die Anzahl der straffällig werdenden Menschen drastisch zurück, ohne dass hierfür eine Erklärung in besonders strengen Strafgesetzen oder einer abschreckenden Bestrafung gefunden werden könnte. Auf diese schwierige Entwicklungsphase junger Menschen sollte daher auch besonders Rücksicht genommen werden. Auch wenn wir gesellschaftliche Integration für die beste kriminalpräventive Maßnahme halten, sollen auch andere Maßnahmen, die sich stärker an besonders gefährdeten Personengruppen, z.B. Vorbestrafte oder bestimmte Milieus, wenden, gefördert werden. Unser Ziel ist es durch solche Maßnahmen die Kriminalitätsrate insgesamt zu senken.

Untermodul 12.3

Überprüfung aller Straftatbestände unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten

Um eine kontraproduktive Stigmatisierung durch Strafe generell zu verhindern, wollen wir alle Straftatbestände dahingehend überprüfen, ob sie sinnvoll und erforderlich sind.

Auch gilt es zu bedenken, dass ein Haftplatz pro Tag ca. € 80,- bis € 100,- kostet, monatlich damit ca. € 2.700,- und jährlich ca. € 32.000,- , finanziert vom Steuerzahler, ganz abgesehen von den Kosten für die Strafverfolgung und den Gerichtsprozess. Ob sich das rechnet, wenn jemand z.B. durch Schwarzfahren nur ein paar Euro Schaden verursacht hat?

Heutige Straftatbestände, die nicht strafwürdiges Verhalten unter Strafe stellen, sollen zu Ordnungswidrigkeiten oder Antragsdelikten herabgestuft, im Strafrahmen gesenkt oder gänzlich straffrei gestellt werden.

Untermodul 12.4

Strafrecht muss dem realen Rechtsgüterschutz dienen

Strafwürdig sind nur solche Handlungen, die individuelle Rechtsgüter anderer Menschen, wie z. B. Leben, Gesundheit oder Eigentum, verletzen oder erheblich gefährden.

Rein abstrakte Gefährdungsdelikte sollen darauf untersucht werden, ob konkrete, individuelle Rechtsgüter gefährdet werden (z. B. körperliche Unversehrtheit, konkrete Menschenwürde), eine Gefährdung bewiesen ist (wie die verringerte/fehlende Fahrtüchtigkeit durch Trunkenheit) und die Gefährdung ein nennenswertes Ausmaß erreicht (also nicht nur in absoluten Einzelfällen zur Verletzung eines Rechtsguts führt). Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sollte eine Entkriminalisierung im Einzelfall angedacht werden.

Auch solche Delikte, bei denen es keine Opfer gibt, wie z. B. Besitz und Kauf von Drogen durch volljährige Konsumenten, sollten straffrei sein, denn es ist nicht Aufgabe des Strafrechts, mündige Bürger vor sich selbst zu schützen.

Untermodul 12.5

Keine Bestrafung bei nur geringem Unrechtsgehalt

Aber auch hier wollen wir überprüfen, ob nicht bestimmte Taten straffrei bleiben sollen, wenn diese nur einen geringen Unrechtsgehalt aufweisen, z.B. weil nur ein sehr kleiner Schaden entstanden ist, oder sie nicht sozialschädlich sind.

So ist beispielsweise fraglich, ob jemand, der weggeworfene Lebensmittel aus einer Mülltonne oder Gegenstände vom Sperrmüll holt, dafür bestraft werden sollte.

Zu den nicht sozialschädlichen Straftaten gehört das sog. "White-Hat-Hacking", bei dem Hacker ohne Beauftragung testen, ob Firmen oder Behörden Sicherheitslücken in ihrem Computernetzwerk haben, und diese bei Entdecken solcher Lücken darüber informieren. Auch Whistleblower (Personen, die auf Missstände aufmerksam machen) müssen häufig Straftaten begehen, um ihre Vorwürfe unter Beweis stellen zu können. Insbesondere solche, die private oder staatliche Geheimnisse schützen sollen (z.B. §§ 94, 95, 96, 109g, 203, 353b und 355 StGB), hier aber ausnahmsweise nicht schützenswert sind. Die Mitteilung solcher Geheimnisse im Rahmen des Whistleblowings sollte zumindest begrenzt auf den notwendigen Umfang legalisiert werden.

Untermodul 12.6

Abschaffung von bloßem Moralstrafrecht

Auch stellt sich die Frage, ob ein moderner Staat das Recht hat, bestimmte Moralvorstellungen durchzusetzen, indem er entsprechende Verhaltensweisen unter Strafe stellt, obwohl sonst kein Rechtsgut eines Anderen verletzt wurde. Beispiele hierfür sind die §§ 173 und 184 StGB, die den Beischlaf zwischen einwilligungsfähigen volljährigen Verwandten und die Verbreitung pornografischer Schriften und sei es nur durch den Versand an einen willigen Empfänger unter Strafe stellen. Diskriminierend ist auch § 183 StGB, der nur exhibitionistische Handlungen von Männern, nicht aber von Frauen und "transsexuellen Eichhörnchen" unter Strafe stellt.

Untermodul 12.7

Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und des Rechtsstaats

Nicht abgeschafft werden sollen dagegen solche Verbote, die notwendig sind, um unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Rechtsstaat zu verteidigen. Deutschland muss wehrfähig gegen Bestrebungen bleiben, die sich gegen das Grundgesetz und die darin verbürgte verfassungsrechtliche Ordnung wenden, aber auch hier sollte geprüft werden, ob einzelne Bestimmungen des Strafgesetzbuches tatsächlich hierzu erforderlich sind, wie z.B. das Verbot auf die Bundesrepublik Deutschland zu schimpfen oder die Farben, die Flagge oder die Nationalhymne Deutschlands zu verunglimpfen. Hier sollten insbesondere die Meinungs- und Kunstfreiheit stärker berücksichtigt werden.

Untermodul 12.8

Verhängung von Strafen muss besonders gerechtfertigt sein

Das Strafrecht ist das schärfste Mittel des Staates gegen die Freiheit seiner Bürger und sollte daher nur mit Augenmaß angewendet werden. Strafe sollte daher - wie die Juristen sagen - ultima ratio, also letztes Mittel sein, wenn es um die Einwirkung des Staates auf seine Bürger geht. Haftstrafen greifen besonders empfindlich in das Grundrecht des Menschen auf Freiheit seiner Person ein und bedürfen daher auch einer besonderen Rechtfertigung. Als liberale Partei sollten wir an eine solche Rechtfertigung besonders strenge Maßstäbe anlegen. Hierfür wollen wir uns einsetzen.

Modul 13

Angemessene Entschädigung zu Unrecht Inhaftierter

Die Entschädigung für Opfer ungerechtfertigter Strafverfolgung muss auf einen angemessenen Satz erhöht werden. Des Weiteren ist für erlittene Nachteile eine weitgehende Folgenbeseitigung anzustreben, insbesondere ein Ausgleich für verlorene Zeiten in der Sozialversicherung und entgangenes fiktives Einkommen. Die derzeitige geringe Entschädigung von 25 Euro pro Hafttag ist unangemessen. Wir fordern eine gerechtere Entschädigung für vollständig oder zumindest im Wesentlichen für unschuldig befundene Personen. Es ist zudem unverständlich, dass von diesem Betrag ohne Rechtsgrundlage noch Verpflegungskosten abgezogen werden.

(Waffenrecht)

Modul 14

Waffenmissbrauch statistisch besser erfassen

Die Piratenpartei fordert detaillierte Zahlen zu Waffen in der polizeilichen Kriminalstatistik bezüglich Missbrauchsart, Typ und Herkunft. Diese Zahlen sollen explizit den Status der Waffen umfassen, d.h. ob diese legal, illegal oder frei waren. Aussagekräftige Statistiken sind notwendig, um über die Wirksamkeit und die Folgen der Waffengesetzgebung fundierte Aussagen treffen zu können.

Modul 15

Änderungen am Kriegswaffenkontrollgesetz

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich gemäß des UN-Instruments zum Markieren und Nachverfolgen von Schusswaffen (sog. Small Arms) für eine fälschungssichere Kennzeichnung der in Deutschland und in Lizenz im Ausland zu militärischen Zwecken produzierten oder importierten Schusswaffen ein, so wie dies für zivile Schusswaffen bereits im Waffengesetz geregelt ist. Durch eine fälschungssichere Kennzeichnung können über Drittländer erfolgte illegale Waffenexporte in Krisengebiete transparent nachvollzogen und die verantwortlichen Hersteller/Exporteure belangt werden. Gegen Drittländer, welche erwiesenermaßen Waffen in Krisengebiete weiterverkaufen, kann dann ein Exportverbot gezielt verhängt werden. Die Piratenpartei Deutschland setzt sich zur Umsetzung dieses Ziels für eine schnelle Änderung des Kriegswaffenkontrollgesetzes ein.

(Prohibition)

Modul 16

Kein Verkaufsverbot von Alkohol

Ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol lehnen wir ab. Wir halten das Verkaufsverbot für wirkungslos, da Alkohol auch auf Vorrat erworben werden kann oder das Verbot auf andere Art umgangen wird. Wir wollen die Aufklärung über die Gefahren des Alkoholkonsums bei allen Altersgruppen fördern.

Antragsbegründung

Ermittlungsverfahren

Zu: Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften

Der Antrag beruht insbesondere auf den Anträgen PA643 (Nr.2), PA457 (Modul 1) und PA392, die zum BPT 2012.2 eingereicht wurden. Diese wurden von den Antragstellern u.a. überarbeitet.

Die externe Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte widerspricht dem Prinzip der Gewaltenteilung. In der Vergangenheit (vgl. z.B. "Amigo-Affäre") hat die Weisungsgebundenheit - und damit Abhängigkeit der Staatsanwälte - immer wieder das Ansehen der Justiz und das Vertrauen in den Rechtsstaat gestört.

Die Staatsanwaltschaft hat innerhalb der Exekutive eine eigenständige Rolle, die sich auch hinsichtlich der Weisungsgebundenheit gegenüber dem Ministerium auswirken muss. Die externe Weisungsgebundenheit im Einzelfall bedeutet, dass ein Justizminister zum Verfahren in einem konkreten Einzelfall Weisung geben darf, wie zu verfahren ist. Das Recht, Weisungen für ganze Fallgruppen zu geben, bleibt von der Forderung ebenso unberührt, wie auch die Weisungsbefugnis innerhalb der Staatsanwaltschaft. Auch die Weisungsbefugnis der Staatsanwaltschaft gegenüber der Polizei bleibt unberührt. Die Piratenpartei macht sich insoweit die Forderungen des Deutschen Richterbundes zu eigen.

Links:

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5680.html

Antragsportal LS-Umfrage: http://wiki.piratenpartei.de/Initiative_gemeinsames_Wahlprogramm/Antr%C3%A4ge_f%C3%BCr_die_Umfrage_2013/Wahlprogramm_BPT_-_089

Zu: Stärkung der Position des Ermittlungsrichters

Dieser Antrag beruht auf PA644 (Nr. 4), den die AG Justizpolitik zum BPT 2012.2 eingereicht hatte. Er wurde von den Antragstellern u.a. überarbeitet. Im Unterschied zur LQFB-Initiative wurde der letzte Satz gestrichen, da natürlich auch die Staatsanwaltschaft ein Recht darauf hat, zu erfahren, warum ihr Antrag abgelehnt wurde.

Der Ermittlungsrichter soll eigene Begründungen abgeben müssen. In der Praxis sieht es oft so aus, dass Begründungen von Polizei und Staatsanwaltschaft kopiert und so einfach durchgewunken werden, während Anträge nur mit Mehraufwand abgelehnt werden können. Da die beim Ermittlungsrichter beantragten Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Haftbefehle immer in die Rechte betroffener Bürger eingreifen, soll der Ermittlungsrichter angehalten werden, dies bei seinen Entscheidungen ausdrücklich zu berücksichtigen. So wird der Richter im Zweifel hoffentlich zugunsten der Bürgerrechte und damit im Sinne der Piraten entscheiden.

Links:

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5677.html

Antragsportal LS-Umfrage: http://wiki.piratenpartei.de/Initiative_gemeinsames_Wahlprogramm/Antr%C3%A4ge_f%C3%BCr_die_Umfrage_2013/Wahlprogramm_BPT_-_086

Zu: Kostenerstattung bei eingestelltem Ermittlungsverfahren

Der Antrag beruht auf PA644 (Nr. 8), der von der AG Justizpolitik zum BPT 2012.2 eingereicht wurde und wurde von den Antragstellern überarbeitet.

Derzeit ist es so, dass Angeklagte, die vom Gericht freigesprochen werden, die entstandenen Kosten für ihre Verteidigung ersetzt bekommen. Beschuldigte, bei denen es nicht zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, weil hierfür beispielsweise die Beweise nicht ausreichen, müssen heute ihre Kosten selbst tragen.

Links:

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5679.html

Antragsportal LS-Umfrage: http://wiki.piratenpartei.de/Initiative_gemeinsames_Wahlprogramm/Antr%C3%A4ge_f%C3%BCr_die_Umfrage_2013/Wahlprogramm_BPT_-_088

Gerichtsverfahren

Zu: Angemessene Ausstattung der Gerichte gewährleisten

Der Antrag basiert auf dem Antrag PA643 (Nr. 4), den die AG Justizpolitik zum BPT 2012.2 gestellt hat. Er wurde von den Antragstellern u.a. überarbeitet.

Auch überlange Verfahrensdauern schränken die rechtsstaatliche Garantie auf Rechtsschutz durch ein gerichtliches Verfahren ein. Viele Gerichte in Deutschland sind derzeit nicht in der Lage zeitnah über eine Rechtssache zu entscheiden, weil sie personell unterbesetzt und unzureichend ausgestattet sind. Dem Bürger wird dadurch der Weg zur Gerechtigkeit auf lange Sicht versperrt und damit die Durchsetzung seiner Rechte häufig unmöglich gemacht. Hier werden wir Piraten Abhilfe schaffen. Die Mehrausgabe von Mitteln im Bereich der Justiz wäre auch weitestgehend kostenneutral, da diese es schafft ihre Ausgaben durch ihre Einnahmen fast zu 100% abzudecken.

Links:

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5675.html

Antragsportal LS-Umfrage: http://wiki.piratenpartei.de/Initiative_gemeinsames_Wahlprogramm/Antr%C3%A4ge_f%C3%BCr_die_Umfrage_2013/Wahlprogramm_BPT_-_084

Zu: Protokollierungspflicht für Aussagen vor Gericht

Der Antrag beruht auf PA644 (Nr. 1), den die AG Justizpolitik zum BPT 2012.2 eingereicht hatte. Der Antrag wurde von den Antragstellern u.a. überarbeitet.

Bereits vor dem Schöffengericht wird vollends auf die Protokollierung der Aussage verzichtet. Um aber ein Urteil überprüfen zu können, müssen die Aussagen der Beteiligten nachvollziehbar sein. Hierzu sollten Aussagen und Einlassungen in jedem Verfahren protokolliert werden.

Links:

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5687.html

Antragsportal LS-Umfrage: http://wiki.piratenpartei.de/Initiative_gemeinsames_Wahlprogramm/Antr%C3%A4ge_f%C3%BCr_die_Umfrage_2013/Wahlprogramm_BPT_-_092

Zu: Umfassende Beweisverwertungsverbote

Der Antrag beruht auf den Anträgen PA533, PA644 für den BPT 2012.2 und PA330 für den BPT 2011.2 und auf BurkhardHH's Initiative im LQFB (https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5886.html) und wurde von den Antragstellern überarbeitet. Im LQFB erhielt er eine Zustimmung von 92%.

Die Begründung wurde in den Antragstext integriert, weswegen der jetzt sehr ausführlich ist. Daher soll von einer ergänzenden Begründung abgesehen werden.

Links:

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5888.html

Antragsportal LS-Umfrage: http://wiki.piratenpartei.de/Initiative_gemeinsames_Wahlprogramm/Antr%C3%A4ge_f%C3%BCr_die_Umfrage_2013/Wahlprogramm_BPT_-_082

Zu: Ton- und Videoaufzeichnungen von Vernehmungen und Gerichtsverhandlungen

Der Antrag beruht insbesondere auf den Anträgen PA644 (Nr. 2) und PA102, die zum BPT 2012.2 und 2011.2 gestellt wurden. Die Anträge wurde von den Antragstellern u.a. überarbeitet.

Für mehr Transparenz in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind sämtliche Vernehmungen aufzuzeichnen.

Bereits kleine Nuancen in einer Aussage können deren Inhalt grundlegend verändern. Dennoch wird davon ausgegangen, dass die protokollierte Aussage oder Äußerung so gefallen ist – de facto ohne Möglichkeit des Gegenbeweises.

Ein Richter ist kaum über eine mehrere Stunden andauernde Verhandlung in der Lage jegliche Äußerung aufzunehmen. Daher soll neben das bisher bereits zu führende Protokoll die Aufzeichnung treten, die auch als Beweis für die enthaltenen Aussagen wirken soll.

Mit einer Videoaufzeichnung können zudem auch sonstige wichtige Umstände eines Verfahrens festgehalten werden, wie z. B. die Einschüchterung eines Zeugen. Oder es kann beispielsweise der Beweis geführt werden, dass einer der Richter während der Verhandlung eingeschlafen ist. Da es sich bei Ton- und Videoaufzeichnungen immer in Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht der Verfahrensbeteiligten wie z.B. der Zeugen, Angeklagten und Richter handelt, müssen auch geeignete Löschungsfristen gesetzlich festgelegt werden.

Links:

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5688.html

Antragsportal LS-Umfrage: http://wiki.piratenpartei.de/Initiative_gemeinsames_Wahlprogramm/Antr%C3%A4ge_f%C3%BCr_die_Umfrage_2013/Wahlprogramm_BPT_-_094

Zu: Gewährleistung einer zweiten Instanz

Der Antrag wurde als PA644 (Nr. 5) von der AG Justizpolitik zum BPT 2012.2 eingereicht und wurde von den Antragstellern u.a. überarbeitet.

Zurzeit ist es bei bestimmten Verfahren so, dass eine Berufung oder Revision gänzlich ausgeschlossen ist. Für den Bürger besonders relevant ist dies bei zivilrechtlichen Verfahren, bei denen der Streitwert unter € 500,- liegt. Der Amtsrichter entscheidet hier als Erster und Einziger über den Rechtsstreit. Kläger und Beklagter sind diesem also in den Grenzen der Rechtsbeugung komplett ausgeliefert, da sie sein Urteil nicht mehr anfechten können.

Links:

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5678.html

Antragsportal LS-Umfrage: http://wiki.piratenpartei.de/Initiative_gemeinsames_Wahlprogramm/Antr%C3%A4ge_f%C3%BCr_die_Umfrage_2013/Wahlprogramm_BPT_-_087

Zu: Begründungserfordernis bei ablehnenden Entscheidungen erweitern

Der Antrag beruht auf PA644 (Nr. 3), den die AG Justizpolitik zum BPT 2012.2 eingereicht hatte. Er wurde von den Antragstellern u.a. überarbeitet.

In Gerichtsverfahren kommt es häufig vor, dass Richter ohne Einzelfallbezug Entscheidungen treffen. Dadurch kann der Eindruck entstehen, dass sie seitenlange rechtliche Ausführungen der Verteidigung in ihren Entscheidungen außen vor gelassen haben. Eine solche Praxis kann bei Rechtssuchende den Eindruck erwecken, vom Gericht in ihren Vorbringen nicht ernst genommen zu werden. Hierdurch verliert der Bürger das Vertrauen in das Rechtssystem. Das zu verhindern, dafür werden sich die Piraten einsetzen.

Links:

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5676.html

Antragsportal LS-Umfrage: http://wiki.piratenpartei.de/Initiative_gemeinsames_Wahlprogramm/Antr%C3%A4ge_f%C3%BCr_die_Umfrage_2013/Wahlprogramm_BPT_-_085

Zu: Mehr Transparenz durch die Veröffentlichung aller Gerichtsentscheidungen

Der Antrag beruht auf PA643 (Nr. 1) und PA300 (Abs. 5), die zum BPT 2012.2 eingereicht wurden. Diese wurden von den Antragstellern u.a. überarbeitet. Der Antrag hat im LQFB eine Zustimmung von 92% erreicht.

Die grundsätzliche Veröffentlichungspflicht aller Gerichtsentscheidungen in der Sache soll eine effektive Kontrolle von Gerichten durch die Öffentlichkeit erlauben. Bisher können die Richter selbst entscheiden, ob und in welcher Form sie ein getroffenes Urteil veröffentlichen möchten. So sind häufig selbst veröffentlichte Entscheidungen nur bei teuren kommerziellen Anbietern einsehbar, obwohl die Arbeit der Richter durch Steuergelder finanziert wird. Auch der Rechtsfortbildung ist die Veröffentlichungspflicht dienlich, da so mehr Präzedenzfälle auffindbar sind.

Wir streben eine kostenfreie Informationsmöglichkeit über Gerichtsentscheidungen als Alternative zu bereits bestehenden kostenpflichtigen Rechtsinformationssystemen wie dem der juris GmbH an. Der Datenschutz soll gewährleistet werden, indem Entscheidungen nur anonymisiert veröffentlicht werden, so dass Betroffene nicht vor der Öffentlichkeit bloßgestellt werden. Das kann bei sehr bekannten Personen und Fällen sowie sehr intimen Sachverhalten - siehe Fall Kachelmann - dazu führen, dass eine Entscheidung überhaupt nicht veröffentlicht werden darf. Um hier für Rechtssicherheit zu sorgen und Folgerechtsstreitigkeiten zu verhindern, sollte dies nur auf Antrag eines Betroffenen (z.B. Vergewaltigungsopfer, Zeugen, Kläger und Beklagte etc.) zulässig sein.

Es wäre aber noch zu entscheiden, ob tatsächlich alle Entscheidungen auch in ein Rechtsinformationssystem eingepflegt werden sollten oder ob hier nur eine Auswahl von relevanten Entscheidungen aufgenommen werden soll, um die Ergebnisse einer Suche überschaubar zu halten, Wiederholungen zu vermeiden und die Kosten hierfür zu reduzieren.

Links:

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5686.html

Antragsportal LS-Umfrage: http://wiki.piratenpartei.de/Initiative_gemeinsames_Wahlprogramm/Antr%C3%A4ge_f%C3%BCr_die_Umfrage_2013/Wahlprogramm_BPT_-_091

Zu: Kein fliegender Gerichtsstand bei Verstößen im Internet

Der Antrag beruht auf dem Punkt im Grundsatzprogramm, den die Antragsteller aber dort für falsch halten und deswegen ins Wahlprogramm überführen möchten. Die LQFB-Initiative hierzu erhielt eine Zustimmung von 92%.

Wir lehnen eine Aushöhlung des Anspruches auf den gesetzlichen Richter durch Phänomene wie "forum shopping" und "fliegenden Gerichtsstand" ab. Es darf nicht im Belieben eines Klägers stehen, die Klage gerade dort zu erheben, wo er sich die besten Chancen ausrechnet. Der fliegende Gerichtsstand wurde geschaffen, um ggf. eine Klage an einem anderen Ort als dem Wohnort des Beklagten erheben zu können, wenn es sachgerechter ist, die Klage dort zu erheben, wo der Schaden entstanden ist. Das betraf in den Zeiten vor dem Internet hauptsächlich Verkehrsunfälle.

Links:

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5674.html

Antragsportal LS-Umfrage: http://wiki.piratenpartei.de/Initiative_gemeinsames_Wahlprogramm/Antr%C3%A4ge_f%C3%BCr_die_Umfrage_2013/Wahlprogramm_BPT_-_083

Strafrecht

Zu: Strafrechtsreform durch Prävention und Entkriminalisierung

Der Antrag verallgemeinert Forderungen zur Reform des materiellen Strafrechts und führt sie so in einem Antrag zusammen. Hieran haben neben einigen anderen Personen, die mich bei der Formulierung des Antrags unterstützt haben, also auch viele andere Antragsteller früherer Parteitage Anteil gehabt.

Diese werden als Beispiele für möglicherweise abzuschaffende Straftatbestände gewählt, aber es wird auch signalisiert, dass nicht alle Straftaten gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung straffrei gestellt werden sollten. Da der Antrag seine Begründung größtenteils bereits enthält, wird hier von einer weiteren Begründung abgesehen. Eine Auflistung aller miteinbezogenen Forderungen in diesem Themenbereich kann man hier finden: http://wiki.piratenpartei.de/Initiative_gemeinsames_Wahlprogramm/Wahlprogramm/Innen_und_Rechtspolitik/Links#.28Strafrecht.29

Leider gibt es noch kein LQFB-Ergebnis hierzu, da ich den Antrag gerade erst eingestellt habe.

Links:

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/6141.html

Antragsportal LS-Umfrage: http://wiki.piratenpartei.de/Initiative_gemeinsames_Wahlprogramm/Antr%C3%A4ge_f%C3%BCr_die_Umfrage_2013/Wahlprogramm_BPT_-_105

Zu: Angemessene Entschädigung zu Unrecht Inhaftierter

Der Antrag beruht auf den Anträgen PA644 (Nr. 6), PA319 und PA 526, die zum BPT 2012.2 eingereicht wurden. Die Anträge wurden von den Antragstellern u.a. überarbeitet. Der Antrag erhielt im LQFB 95% Zustimmung.

Menschen, die zu Unrecht in Haft saßen, müssen angemessener entschädigt werden als dies zurzeit üblich ist. Justizirrtümer sind leider unvermeidlich, aber deren unschuldige Opfer sollten darunter nicht leiden. Unschuldig inhaftiert zu sein, bedeutet nicht nur den Verlust der Freiheit und der Selbstbestimmung, sondern immer auch ein unvorstellbares Maß an Verzweiflung über die Aussichtslosigkeit der eigenen Lage.

Links:

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5681.html

Antragsportal LS-Umfrage: http://wiki.piratenpartei.de/Initiative_gemeinsames_Wahlprogramm/Antr%C3%A4ge_f%C3%BCr_die_Umfrage_2013/Wahlprogramm_BPT_-_095

Waffenrecht

Zu: Waffenmissbrauch statistisch besser erfassen

Dieser Antrag basiert auf dem Antrag PA393 zum BPT 2012.2 von TheBug, motorradblogger, kante und piraten-axel und wurde von den Antragstellern und insbesondere auch Broken Arrow, motorradblogger, Tetsuhara, Cathy, Piraten-Axel, TheBug überarbeitet. Er erhielt im LQFB 97% Zustimmung.

Durch die seit 2002 geübte Praxis die Zahlen für Straftaten mit Waffen nur als Summe nach der Straftat und nicht nach Art und Herkunft der Waffe zu erfassen und diese Daten dann auch noch unter Verschluss zu halten, ist keine Beurteilung der Wirksamkeit der vergangenen Änderungen des Waffenrechts möglich. Nach der letzten Änderung des Waffengesetzes in 2003 sind z.B. die Straftaten gegen das Waffengesetz um über 100% gestiegen und verblieben lange Zeit auf diesem hohen Niveau. Es könnte sich um Verstöße mit freien Waffen handeln, die seit 2003 einen "Kleinen Waffenschein" zum Führen von Schreckschusswaffen benötigen. Erst die von den Piraten durch das Informationsfreiheitsgesetz ermöglichte Veröffentlichung der Bundeslagebilder zeigte auf, dass sich nach 2003 die Straftaten nach dem Waffengesetz "illegales Führen" verdoppelt hatten. Aber auch dieses Lagebild unterscheidet nicht zwischen frei erwerbbaren, illegalen oder legalen Waffen.

Links:

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5671.html

Antragsportal LS-Umfrage: http://wiki.piratenpartei.de/Initiative_gemeinsames_Wahlprogramm/Antr%C3%A4ge_f%C3%BCr_die_Umfrage_2013/Wahlprogramm_BPT_-_078

Zu: Änderungen am Kriegswaffenkontrollgesetz

Dieser Antrag basiert auf dem Antrag PA133 von TheBug und motorradblogger zum BPT 2012.2 und wurde von den Antragstellern und insbesondere auch motorradblogger, Broken Arrow, Tetsuhara, Piraten-Axel, TheBug überarbeitet.

Unabhängig von einer Positionierung gegen Waffenexporte generell, wollen wir zumindest die Nachvollziehbarkeit von Waffenexporten und Weiterverkäufe in Krisengebiete verbessern. Eine Waffe fälschungssicher zu kennzeichnen ist sehr einfach und wird im Bereich der Sport- und Jagdwaffen schon lange praktiziert. Das Einschlagen einer eindeutigen Seriennummer auf allen relevanten Bauteilen der Waffe (Lauf, Verschluss, Systemhülse), anstatt einer mit einfachen Mitteln entfernbaren Lasergravur und einer leicht zu manipulierbaren Identifikationsnummer, sorgt dafür, dass auch nach dem Wegfeilen/-fräsen die Seriennummer durch Röntgentechnik noch sichtbar ist, da die Prägung tief ins Metall wirkt. So wird nachvollziehbar, ob Kriegswaffen aus Deutschland über Drittländer in Krisengebiete geliefert werden.

Links:

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5669.html

Antragsportal LS-Umfrage: http://wiki.piratenpartei.de/Initiative_gemeinsames_Wahlprogramm/Antr%C3%A4ge_f%C3%BCr_die_Umfrage_2013/Wahlprogramm_BPT_-_076

Prohibition

Zu: Kein Verkaufsverbot von Alkohol

Dieser Antrag beruht auf einem Punkt aus dem Wahlprogramm zur Landtagswahl Rheinland-Pfalz 2011.

Prohibition ist wirkungslos, wie uns die Geschichte der USA lehrt. Mündige Bürger in ihrer Freiheit einzuschränken, um mit untauglichen Mitteln Minderjährige vor sich selbst zu schützen, ist kein akzeptabler Weg für uns.

Links:

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5672.html

Antragsportal LS-Umfrage: http://wiki.piratenpartei.de/Initiative_gemeinsames_Wahlprogramm/Antr%C3%A4ge_f%C3%BCr_die_Umfrage_2013/Wahlprogramm_BPT_-_080

Außerdem weise ich darauf hin, dass aufgrund weiterer Textarbeit noch einzelne Formulierungen in einigen Anträgen geändert wurden, die aber keine inhaltlichen Auswirkungen haben.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge