Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP014
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP014 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Arbeit und Soziales |
Zusammenfassung des Antrags | Gesetzlicher Mindestlohn, Mitbestimmung und Arbeitnehmerschutz, Forderungen zur Leiharbeit |
Schlagworte | IgW, Mindestlohn, Mitbestimmung und Arbeitnehmerschutz, Leiharbeit, Sozialpiraten |
Datum der letzten Änderung | 12.04.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelStärkung der Arbeitnehmerrechte (sozialpolitisches Programm) AntragstextDer Bundesparteitag möge nachstehenden Antrag in das Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2013 aufnehmen, ggf. auch durch modulare Abstimmung. Der bestehende Programmpunkt "Leiharbeit" soll zwischen Modul 4 und 5 eingeordnet werden.
Stärkung der ArbeitnehmerrechteMindestlohn / gerechte Entlohnung(Modul 1, falls modular abgestimmt wird) 1. Flächendeckender gesetzlicher MindestlohnArbeit muss Erwerbstätigen ein existenzsicherndes Einkommen bieten. Solange ein bedingungsloses Grundeinkommen noch nicht umgesetzt ist, ist dies vor allem über gesetzliche Regulierungen und Tarifverträge möglich. Daher setzt sich die Piratenpartei für faire und sichere Arbeitsbedingungen und einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland und ganz Europa ein. 2. ExpertenkommissionNach niederländischem Vorbild soll eine paritätisch besetzte Expertenkommission einberufen werden, die halbjährig Empfehlungen zur Erhöhung des Mindestlohns ausarbeitet. Diese Empfehlung wird an den Gesetzgeber weitergeleitet, damit der Mindestlohn zeitnah erhöht wird. Die paritätische Besetzung soll die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgleichen. 3. Geschlechterunabhängige ChancenDie Piratenpartei Deutschland fordert geschlechterunabhängige gleiche Bezahlung, Chancen- und Entwicklungsmöglichkeiten. 4. Ost-West-Gefällea.) Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass Lohnunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland abgebaut werden. b.) Hier soll der öffentliche Dienst eine Vorbildfunktion einnehmen. 5. Missbrauch von Berufspraktika verhinderna.) Die Piratenpartei sieht Berufspraktika als eine sinnvolle und notwendige Ergänzung der Berufsausbildung an. Sie vermitteln Praxisbezug und erleichtern den Eintritt ins Berufsleben. Auf der anderen Seite erkennt sie viele Probleme, die eine Neuregelung für die Beschäftigung von Praktikanten notwendig machen. b.) Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, Missbrauch durch Arbeitgeber zu unterbinden. Ein nicht für Ausbildung oder Studium benötigtes Praktikum ist auf drei Monate zu begrenzen oder es ist nach Ablauf von drei Monaten ein angemessenes Praktikantengehalt zu zahlen und der Praktikant rechtlich dem festangestellten Mitarbeiter gleichzustellen. Auf Antrag sollen Betriebe finanzielle Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit beantragen können. 6. Bekämpfung von "prekärem Unternehmertum"Die Piratenpartei unterstützt und fördert ausdrücklich das freie Unternehmertum, setzt sich jedoch dafür ein, dass abhängig Beschäftigte nicht als Subunternehmer ohne Sozialabgabepflicht beschäftigt werden und so das unternehmerische Risiko ausgelagert wird, ohne entsprechend honoriert zu werden. Mitbestimmung(Modul 2, falls modular abgestimmt wird) Die Piratenpartei bekennt sich zur Mitbestimmung in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Dazu gehört auch das Arbeitsleben. Demokratie umfasst nach unserem Verständnis auch die Beteiligung an Entscheidungsprozessen im Arbeitsumfeld. 1. BetriebsräteWir bekennen uns zu starken Betriebsräten und wollen das Betriebsverfassungsgesetz verteidigen. Mitbestimmung ist ein wesentliches Element der Teilhabe am Wirtschaftsleben. Die Gründung von Betriebsräten muss erleichtert werden. Daher befürworten wir alle notwendigen gesetzlichen Schutzmaßnahmen im Betriebsverfassungsgesetz und im Kündigungsschutzgesetz. 2. KirchenarbeitsrechtDie Piratenpartei tritt dafür ein, die Kirchen im Arbeitsrecht mit den übrigen Tendenzbetrieben gleichzustellen. Damit würden Kündigungsschutz, Mitbestimmung, Streikrecht, Koalitionsfreiheit und Arbeitnehmerrechte entsprechend dem Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht gelten. Deshalb spricht sich die Piratenpartei dafür aus, § 118 (2) des Betriebsverfassungsgesetzes (Sonderregelung für Religionsgemeinschaften) zu streichen und § 9 des allgemeinen Gleichberechtigungsgesetzes entsprechend den EU-Regelungen umzugestalten. Die Piratenpartei spricht sich dafür aus, dass für überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierte Betriebe - etwa im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens - die Beachtung der Grundrechte und der Regeln des allgemeinen Gleichberechtigungsgesetzes Voraussetzung für die öffentliche Förderung sein muss. Maßnahmen gegen Mobbing(Modul 3, falls modular abgestimmt wird) Die Piratenpartei setzt sich für einen umfassenden gesetzlichen Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz und in Schulen ein. Um Mobbing wirksam zu begegnen, muss Mobbing als Straftatbestand von Amts wegen verfolgt und durch spürbarem Schadensersatz zu Lasten der Schädigenden kompensiert werden. Der Arbeitnehmerschutz muss durch eine Anpassung der geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen ergänzt werden, wenn Arbeitsplatz oder Arbeitsfähigkeit als Folge von Mobbing verloren gehen. Die Piratenpartei setzt sich für die Schaffung eines Rahmengesetzes auf Bundesebene für Mobbingbeautragte des Bundes, der Länder und der Landkreise mit Zuständigkeit für alle weiteren in der Verwaltungsgliederung untergeordneten Behörden ein. Ihnen soll im Rahmen eines zu schaffenden Antimobbinggesetzes Vetorecht gegen Rechtsakte gegeben werden, die mit ihren Untersuchungen in Zusammenhang stehen. Sie sollen einen jährlichen Bericht veröffentlichen. Telearbeit(Modul 4, falls modular abgestimmt wird) Die moderne Arbeitswelt fordert vom Arbeitnehmer ein hohes Maß an Flexibilität. Im Gegenzug fordert die Piratenpartei auch vom Arbeitgeber Flexibiltät. Daher soll ein Arbeitnehmer, sofern es seine Tätigkeit erlaubt, auf eigenen Wunsch seine Arbeitsleistung von zu Hause aus erbringen können. Der Arbeitgeber hat für die notwendige technische Infrastruktur zu sorgen. Ein Telearbeitsplatz mit der notwendigen Ausstattung soll nur bei dauerhafter Nutzung vorgeschrieben sein, damit eine gelegentliche Inanspruchnahme von Telearbeit, z.B. bei Erkrankung eines Kindes, unbürokratisch möglich ist. Gelegentliche Heimarbeit darf der Arbeitnehmer kurzfristig und formlos anzeigen. Gleichzeitig darf Heimarbeit nicht zur Überwachung, zu einer Ausweitung der Arbeitszeit oder dem Unterlaufen der Arbeitsschutzvorschriften führen. Zur Vermeidung von leistungsbedingte Erkrankungen wie Burnout ist auch ein informeller Druck zur fortwährenden dauernden Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit nicht zulässig. Leiharbeit(Modul 5, falls modular abgestimmt wird) 1. Allgemeine ForderungenVon Zeitarbeitern werden besondere Talente, hohe Flexibilität und die Akzeptanz eines höheren Arbeitslosigkeitsrisikos gefordert. Die arbeitsrechtlichen Bedingungen von Zeitarbeitern dürfen daher die branchenüblichen oder tarifvertraglichen Regelungen nicht unterschreiten, da es sich um "besondere Arbeitsverhältnisse" handelt. Ähnlich wie zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sollen die Beschäftigungsverrhältnisse stärker kontrolliert werden. Für Zeiten der Nichtbeschäftigung, die der Leiharbeitsnehmer nicht zu vertreten hat, müssen Leiharbeitnehmer trotzdem bezahlt werden. Gleiches gilt bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Zeitarbeitsunternehmen bei Nichtzahlung von Fahrtkosten / Zuschlägen an die Arbeitnehmer haften und bei wiederholtem Verstoß progressiv ansteigend sanktioniert wird, bis hin zum Entzug der Gewerbeerlaubnis. Das Leiharbeitsverhältnis soll nach spätestens sechs Monaten in ein festes Arbeitsverhältnis münden, es sei denn der Arbeitnehmer wünscht weiter in Leiharbeit beschäftigt zu bleiben. Die Probezeit soll im Falle der Übernahme des Leiharbeitnehmers durch den Entleiherbetrieb entfallen. Die Piratenpartei fordert, die gesetzlichen Kündigungsfristen der Leiharbeiter den Regelungen der festangestellten Arbeitnehmer des Unternehmens gleichzustellen. Diese Fristen sollen auch in den gängigen branchenüblichen Tarifverträgen zeitnah umgesetzt werden. 2. Gleiche Behandlung für gleiche LeistungDie Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass betriebliche Zusatzleistungen, wie z.B. subventioniertes Mittagessen oder auch andere freiwillige Leistungen im Sinne der grundgesetzlich geschützten unternehmerischen Freiheit beibehalten bleiben, aber gleichermassen für alle Beschäftigten verfügbar sind. Daher fordert die Piratenpartei, dass Leiharbeitsverhältnisse regulären Beschäftigungsverhältnissen in Bezug von Sachleistungen wie Berufskleidung mindestens gleichgesetzt werden. Wir regen daher eine stärkere Zusammenarbeit der Beteiligten an und fordern sie auf, dieser Diskriminierung beispielsweise mit Betriebsvereinbarungen entgegenzuwirken. Die Piratenpartei fordert, dass Leiharbeiter in allen Belangen der Stammbelegschaft gleichgestellt werden müssen. Dies impliziert auch, dass der Betriebsrat des Entleiherbetriebes in den Angelegenheiten des Betriebes auch für die Leiharbeiter zuständig sein muss, soweit es nicht solche Angelegenheiten sind, die ausschließlich den Entleiherbetrieb betreffen. Die Pflichten des Betriebsrates müssen in diesen Fällen vollumfänglich auch für die Leiharbeitnehmer gelten. 3. Arbeitnehmerüberlassung im SGBUm keine Arbeitnehmer "zweite Klasse" entstehen zu lassen, fordern die Piraten, daß in Eingliederungsvereinbarungen keine Aufforderung mehr festgeschrieben werden, Bewerbungen bei Zeitarbeitsunternehmen / Personaldienstleistern vorzunehmen. Die Verweigerung einer solchen Bewerbung darf nicht als mangelnde Eigenbemühung oder Mitwirkung gelten. Arbeitsbedingungen besonderer Personengruppen(Modul 6, falls modular abgestimmt wird) 1. Mitarbeitende in JobcenternWir fordern eine regelmässige, qualitativ hochwertige Fort- und Weiterbildung der Mitarbeitenden in den Jobcentern, die fachliche und soziale Kompetenzen vermitteln müssen. 2. Elternfreundliche ArbeitsbedingungenDie Piratenpartei setzt sich für flexible, elternfreundliche Arbeitsbedingungen und Betreuungsmöglichkeiten in Unternehmen und Betrieben ein. Kindererziehung und Erwerbstätigkeit müssen für beide Elternteile gleichermaßen miteinander vereinbart werden können. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass bei der Besetzung von Stellen in bundeseigenen öffentlichen Verwaltungen und Betrieben allein erziehende Elternteile mit Kindern unterhalb der Schulpflicht bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt werden. Der Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung ist besonders zu berücksichtigen. Weitere organisatorische Ansätze zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind zu fördern. Die bereits existierenden Förderprogramme zur Einstellung Alleinerziehender lehnen wir ab. Sie stellen lediglich einen Mitnahmeeffekt dar. Dem gegenüber sind Maßnahmen im organisatorischen Bereich zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und -situation einzelfallbezogen zu fördern. 3. ScheinselbstständigeDie Piratenpartei unterstützt und fördert das freie Unternehmertum. Wir setzen uns dafür ein, dass abhängig Beschäftigte nicht als Subunternehmer ohne Sozialabgabepflicht beschäftigt werden. Es muss verhindert werden, dass dadurch "Schlupflöcher" für die Umgehung der Zahlung eines Mindest- oder Tariflohnes geschaffen werden. 4. HonorarlehrkräfteDie Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass Lehrkräfte auf Honorarbasis eine angemessene Entlohnung erhalten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Honorarkräfte von ihren Stundensätzen auch Steuern und Rentenversicherungsbeiträge entrichten müssen. 5. Call-Center-MitarbeiterDie Einsatzzeiten für Mitarbeiter in Call-Centern sollen sich an die üblichen Geschäftszeiten (8:00-20:00 h) halten und diese sollen jeweils einen Monat im voraus bekannt gemacht werden. Dies gilt auch für gegebenenfalls nötige Bereitschaftsdienste. Ein Einsatz außerhalb der üblichen Geschäftszeiten soll möglich sein, sofern der Mitarbeiter dies wünscht. Sollte ein Mitarbeitender mit ALG II aufstocken und dringenden Klärungsbedarf bezüglich der Auszahlung eines Aufstockbetrags mit dem Jobcenter haben, ist er kurzfristig dafür freizustellen. Das gilt auch für kurz- und langfristige Termine bei Ärzten. AntragsbegründungAntragstext der Initiative Gemeinsames Wahlprogramm im Bereich Arbeit & Soziales Diskussion
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