Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP001

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zum Antragsportal


Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP001
Einreichungsdatum
Antragsteller

PirateJoker

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Gesundheit
Zusammenfassung des Antrags Gesamtantrag der AG Psyche zum Themenkomplex "Psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen".
Schlagworte Psychiatrie, Psychische Störungen, Inklusion, Gemeindenahe Versorgung, Bildung, Aufklärung
Datum der letzten Änderung 12.04.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Verrückt ist auch normal!

Antragstext

Inhaltsverzeichnis

Verrückt ist auch normal

Der Bundesparteitag der PIRATEN möge diesen Antrag gegebenenfalls auch modular beschließen und den Inhalt im Programmbereich Psyche einfügen:

Modul 0

Änderung des Programmbereichstitel

Der Wahlprogrammbereich Psyche wird umbenannt in Verrückt ist auch normal.

Modul 1

  • Wird Modul 0 angenommen und der Programmbereichstitel geändert, entfällt die Überschrift des Moduls 1 auf Grund von Redundanz.

"Verrückt ist auch normal"

Das Ziel der politischen Arbeit der PIRATEN ist eine größtmögliche Inklusion aller Menschen. Um dieses Ziel zu erreichen, beziehen wir die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung in unser Programm mit ein. Die Gesundheitspolitik hat die Ziele medizinische und psychosoziale Hilfe zu gewährleisten, eine Behandlung zu garantieren, wo diese nötig ist, und die Gesundheit der Menschen zu erhalten. Deshalb setzen wir uns für eine psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland ein, die die Bedürfnisse der Patienten in den Mittelpunkt stellt. Die PIRATEN fordern darüber hinaus den zielgerichteten und zeitnahen Ausbau der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung, eine inklusive Arbeitsmarktpolitik für Menschen mit psychischen Störungen sowie eine deutliche Verbesserung der rechtlichen Situation von Menschen mit psychischen Störungen.

Modul 2

Gesundheitliche Aufklärung

Die PIRATEN setzen sich für eine umfassende gesundheitliche Aufklärung als nächsten Schritt einer sozialen Inklusion von Menschen mit psychischen Störungen ein. In den Fokus der Aufklärung sollen vor allem jene Störungsbilder gerückt werden, die häufig von Vorurteilen und Ausgrenzungen betroffen sind und dadurch die Lebensqualität und medizinische Therapie der Betroffenen erheblich beeinträchtigen. Zusätzlich sollen auch die möglichen Behandlungs- und komplementären Hilfsangebote und Einrichtungen in die Aufklärung einbezogen werden, um die Akzeptanz solcher in der Bevölkerung zu stärken und auch die Nutzung der Möglichkeiten gleich ob stationär, teilstationär oder ambulant mit weniger persönlichen Bedenken und Vorbehalten zu ermöglichen. Letztlich steht auch die Aufklärung der Betroffenen selbst im Blickpunkt der PIRATEN, vor allem über ihre rechtlichen Ansprüche sowie Hilfsangebote.

Die PIRATEN sehen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) als geeignete Stelle zur Koordinierung und Organisation der umfassenden Aufklärung. Die PIRATEN sehen aber auch hier vor allem die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Pflicht, aber auch die privaten Sendeanstalten, Print- und Onlinemedien, ihren gesellschaftlichen Beitrag für eine wirksame gesundheitliche Aufklärung zu leisten. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Vermittlung der Botschaft liegen, dass Menschen mit psychischen Störungen ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft sind.

Modul 3

Mehr psychiatrische Abteilungen an allgemeinen Krankenhäusern

Die PIRATEN setzen sich dafür ein, den Ausbau von psychiatrischen Abteilungen in allgemeinen Krankenhäusern mit dem Ziel weiter fortzusetzen, dass alle Kreise und kreisfreien Städte im Sinne der gemeindenahen Psychiatrie mit psychiatrischen Abteilungen mit angeschlossenen Tageskliniken und psychiatrischen Institutsambulanzen versorgt werden. In Planungsregionen sollen durch Bettenabbau in allgemeinen Krankenhäusern frei werdende Bettenkapazitäten für die Errichtung von psychiatrischen Abteilungen mit entsprechend qualifiziertem Personal verwendet werden. Dabei muss perspektivisch gewährleistet sein, dass diese zunächst kleinen Einheiten durch Bettenaufstockung und psychiatriegerechte bauliche Verbesserungen in überschaubarer Frist eine regionale, gemeindeorientierte Pflichtversorgung übernehmen können. Mittelfristiges Ziel ist das System der Fachkrankenhäuser durch ein flächendeckendes System von psychiatrischen Fachabteilungen an Allgemeinkrankenhäusern zu ersetzen (Beispiel Saarland).

Modul 4

Mehr Psychiatrische Institutsambulanzen

Die PIRATEN unterstützen das Konzept der multiprofessionellen Psychiatrischen Institutsambulanzen als Teil der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung und setzen sich für den weiteren flächendeckenden Ausbau in der Bundesrepublik Deutschland ein. Psychiatrische Institutsambulanzen werden an den Psychiatrischen Abteilungen in den Allgemeinkrankenhäusern errichtet. Die PIRATEN sprechen sich dabei für die Ansiedlung von Psychiatrischen Abteilungen mit Psychiatrischen Institutsambulanzen in zentraler leicht erreichbarer Lage der Kreise und kreisfreien Städte ein, bei flächenweiten Kreisen sollen zusätzliche Außenstellen der Psychiatrischen Institutsambulanzen errichtet werden. Allgemeinkrankenhäuser, die für den Aufbau der Psychiatrischen Abteilung zunächst mit psychiatrischen Stationen beginnen, sollen bereits mit diesen Stationen auch Psychiatrische Institutsambulanzen in Betrieb nehmen.

Modul 5

Bausteine der komplementären Versorgung

Die PIRATEN fordern, dass in allen Gebietskörperschaften die Strukturen der sozialen, komplementären Versorgung für Menschen mit psychischen Störungen bedarfsdeckend aufgebaut bzw. (bei Trägerschaft von gemeinnützigen Vereinen) durch entsprechende Fördermittel erhalten werden. Diese komplementäre Versorgung ist das Kernstück der sozialen Inklusion; dazu gehört vor allem die Unterstützung in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Freizeit.

  • Wohnen: Die meisten psychischen Störungen treten erstmalig in der Jugend und im frühen Erwachsenenalter auf. Für diesen Personenkreis habe sich betreute Wohngemeinschaften ebenso bewährt wie zur „Wiederbeheimatung“, zur Rückführung von Langzeitpatienten, die in sog. „Heime“ verschoben und dort ausgegrenzt wurden. Solche Wohngemeinschaften, oft unter Betreuung von Sozialarbeitern, sind bedarfsdeckend einzurichten.
  • Arbeit: Die Arbeitssituation der Betroffenen ist häufig fatal; entweder bleibt ihnen der 1. Arbeitsmarkt aufgrund der Stigmatisierung verschlossen, oder sie sind tatsächlich den Anforderungen nicht gewachsen. In Regionen, in denen langjährig sozialpsychiatrisch gearbeitet wurde, entstand eine Palette von Arbeitsmöglichkeiten im 3. Arbeitsmarkt, von einfachen Zuverdienstfirmen bis zu komplett autonomen Firmen, die weiter geführt werden müssen.
  • Freizeit: Die Freizeit sinnvoll mit anderen zu gestalten, ist für Menschen mit psychischen Störungen ebenfalls nicht so einfach wie für andere. Diverse Clubs, in denen sich alle (auch nicht Betroffene) treffen können, Patientencafés inmitten der Städte etc. sind daher unverzichtbare Bausteine einer komplementären sozialpsychiatrischen Versorgung.
  • Tagesstätten: Im Gegensatz zu Tageskliniken findet in Tagesstätten keine medizinische Versorgung statt, sondern Therapeuten aller Ausbildungstypen (z. b. Ergo-, Kunst- und Musiktherapeuten etc.) gestalten zusammen mit Beschäftigten der Gesundheits- und Krankenpflege, Sozialarbeit und engagierten Bürgern den Alltag der Betroffenen. Tagesstätten haben sich zudem als besonders nützlich erwiesen, wenn Demenzkranke ältere Menschen von ihren berufstätigen Kindern versorgt werden, und müssen daher flächendeckend angeboten werden.

Modul 6

Bundesweite Notrufnummer

Die Piraten setzen sich dafür ein, dass in allen Notrufleitstellen psychiatrisch geschultes Personal eingesetzt wird. Dieses soll eine kurzfristige Krisenintervention in psychischen Krisen ermöglichen, ähnlich wie dies bereits in Israel gehandhabt wird. Für psychische Notfälle soll es eine leicht zu merkende kostenfreie Rufnummer geben, die Anrufer mit der Leitstelle verbindet. Desweiteren soll psychiatrische Notfallhilfe per E-Mail und SMS ganztags erreichbar sein.

Modul 7

Internetangebot des Bundesministerium für Gesundheit

Die PIRATEN fordern im Zuge der Aufklärung über psychische Störungen die Bereitstellung eines Internetangebotes vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit folgendem Inhalt:

  • Datenbank aller praktizierenden Psychiater, Ärztlicher und Psychologischer Psychotherapeuten, Psychologen sowie aller psychiatrischen Fachkrankenhäuser mit:
    • Adressen
    • Wartezeiten/Anzahl freier Sprechstunden/Anzahl freier Plätze
    • Fachgebiet
    • Spezialgebiet
  • Vorstellung und Erklärungen von Therapieangeboten
  • Anträge zum Download und Antragserklärungen.

An dieses Internetangebot soll eine Telefonhotline angeschlossen sein, die zu den Inhalten ebenfalls Auskunft geben kann. Die inhaltliche Ausgestaltung soll koordinierend vom BMG mit fachlicher Kompetenz erfolgen.

Modul 8

Kenntnisse über psychiatrische Symptome und Krisenintervention

Die PIRATEN fordern, dass Ärzte in allen Fachbereichen, in denen sie mit Betroffenen mit psychiatrischen Diagnosen konfrontiert sind, vor allem aber in der Notfallmedizin, ausführliche und fortlaufende psychiatrische Weiterbildungen erhalten. Besonders wichtig ist auch eine fundierte Ausbildung und Training von Fähigkeiten in Krisenintervention und Deeskalation von Ärzten, Polizei und Rettungsdienstpersonal. Diesen Inhalten muss bereits frühzeitig, also noch während des Studiums oder der Ausbildung, mehr Bedeutung beigemessen werden.

Modul 9

Pflegepersonal in der Psychiatrie

Die PIRATEN fordern eine deutliche Erhöhung des Personalschlüssels auf psychiatrischen Stationen. Desweiteren soll das Pflegepersonal auf psychiatrischen Stationen durch umfangreichere und praxisbezogene Weiterbildungsmaßnahmen besser im Umgang mit Patienten mit psychischen Störungen geschult werden.

Modul 10

Inklusive Arbeitsmarktpolitik für Menschen mit psychischen Störungen

Sonderregelung Arbeitszeiten

Die PIRATEN fordern eine umfassende Novellierung und Ausarbeitung der Regelungen im bisherigen Behindertenrecht, die den Menschen mit chronischen somatischen und chronischen psychischen Störungen, die auf Grund ihrer Störungen in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind, die Wahlmöglichkeit zu eröffnen, ein ihren Einschränkungen gerecht werdendes Arbeitszeitmodell auszuwählen.² Es muss hierzu unter strengster Beachtung des Datenschutzes und Nutzung der Aufsichtsbehörden gewährleistet werden, dass die Annahme eines Arbeitszeitmodells diskriminierungsfrei und erfolgreich ermöglicht wird.

Zu den Sonderregelungen von Arbeitzeiten sollen die Verbände der Arbeitgeber, der medizinischen Wissenschaften und der Betroffenen gemeinsam die Arbeitszeitmodelle im Rahmen einer Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag erarbeiten und vorstellen, damit der Deutsche Bundestag darüber beschließen kann. Die PIRATEN setzen sich im Deutschen Bundestag dafür ein, dass die Vorschläge der Enquete-Kommission zur Abstimmung gestellt werden.

Modul 11

  • Sofern Modul 10 und 11 gemeinsam angenommen werden, dann wird der zweite Absatz in Modul 10 gestrichen und in Modul 11 durch Zu den Sonderregelungen von Arbeits- und Urlaubszeiten sollen die Verbände der Arbeitgeber, der medizinischen Wissenschaften und der Betroffenen gemeinsam die Arbeitszeitmodelle und die Vorschläge für zusätzliche Urlaubstage im Rahmen einer Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag erarbeiten und vorstellen, damit der Deutsche Bundestag darüber beschließen kann. Die PIRATEN setzen sich im Deutschen Bundestag dafür ein, dass die Vorschläge der Enquete-Kommission zur Abstimmung gestellt werden. ersetzt.

Sonderregelung Urlaubszeiten

Die PIRATEN fordern eine Reform der gesetzlichen Regelungen, um Menschen mit chronischen psychischen Störungen, entsprechend ihres störungsbedingten Erholungsbedarf, mehr Urlaubstage zu gewähren.

Zu den Sonderregelungen von Urlaubszeiten sollen die Verbände der Arbeitgeber, der medizinischen Wissenschaften und der Betroffenen gemeinsam die Vorschläge für zusätzliche Urlaubstage im Rahmen einer Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag erarbeiten und vorstellen, damit der Deutsche Bundestag darüber beschließen kann. Die PIRATEN setzen sich im Deutschen Bundestag dafür ein, dass die Vorschläge der Enquete-Kommission zur Abstimmung gestellt werden.

Modul 12

Freistellungsoption von Mehrarbeit für Menschen mit psychischen Störungen

Die PIRATEN fordern eine Freistellungsoption bei Mehrarbeit für Menschen mit chronischen psychischen Störungen, ähnlich der Regelung in §124 SGB IX, (Fassung Art. 13 Abs. 26 G v. 12.4.2012 I 579), für Menschen mit Schwerbehinderung.

Modul 13

Rechte der psychiatrischen Patienten

Persönliches Budget

Seit dem 1. Januar 2008 haben Menschen mit Anspruch auf Teilhabeleistungen einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Die PIRATEN unterstützen dieses Konzept als Teilschritt zur Verwirklichung der Inklusion von Menschen mit gesundheitlichen Erkrankungen bzw. Störungen und wirken an seiner stetigen realitätsgerechten Verbesserung mit. Antragsstellungen sollen unabhängig vom Leistungsträger einfach und unbürokratisch ermöglicht werden. Des weiteren fordern die PIRATEN, dass Menschen mit Anspruch auf Teilhabeleistungen umfassend über diese Rechtsansprüche und das Beantragungsverfahren informiert werden.

Modul 14

Qualität in der Diagnostik

Die PIRATEN fordern eine Reform der Richtlinien, die eine sorgfältigere psychiatrische Diagnostik sicherstellen. Psychiatrische Diagnosen müssen ausreichend begründet und gesichert sein, bevor sie gestellt werden dürfen. Die Diagnosen sind mit dem Patienten zu besprechen. Die wissenschaftlichen Fachverbände und Betroffenenverbände sollen gemeinsam eine Reform der Richtlinien erarbeiten, die die notwendige Gewissenhaftigkeit bei der Diagnosestellung sicherstellen, aber auch den Anforderungen des klinischen Alltags gerecht werden. Zusätzlich soll ermöglicht werden, nicht oder nicht mehr zutreffende Diagnosen auf Antrag des Betroffenen löschen zu lassen. Dafür erforderliche Richtlinienänderungen sollen von den wissenschaftlichen Fachverbänden und Betroffenenverbänden gemeinsam erarbeitet werden.

Modul 15

Freier Zugang zu Patientenakten

Jeder Patient hat das Recht, seine Patientenakte in vollem Umfang zu lesen. Die PIRATEN fordern für alle Patienten den freien, uneingeschränkten Zugang zu ihren Patientenakten. Die Einsichtnahme soll unbürokratisch, kostenfrei, zeitnah und in therapeutischer Umgebung (Begleit-Pflicht) ermöglicht werden.

Modul 16

Weniger bürokratische Hürden für Patienten

Die PIRATEN setzen sich dafür ein, dass Patienten, die sich in psychiatrischer Behandlung befinden oder sich in eine solche begeben wollen, ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit den Anspruch darauf erhalten, von einem Sozialarbeiter oder -pädagogen Unterstützung zu bekommen, wenn sich abzeichnet, dass der Patient mittel- bis langfristig nicht in der Lage sein wird, eigenständig seinen Alltag zu bewältigen. Diese Unterstützung soll dem Patienten alltagspraktische Hilfestellung bieten, ohne dass dafür ein Betreuungsverfahren eingeleitet werden muss.

Antragsbegründung

Dieser Antrag wurde von der AG Psyche 2012 erarbeitet und wird von ihr vertreten.

Zur Präambel
Die Einbeziehung der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung der Menschen in Deutschland in das Programm der PIRATEN muss erfolgen, wenn wir als Bürgerrechtspartei die politische Forderung nach gesamtgesellschaftlicher Inklusion aller Menschen aufstellen. Überall dort wo Ausgrenzung und Stigmatisierung stattfindet, werden Bürgerrechte angegriffen und verletzt, allein dies begründet schon die Einbeziehung dieses Teils der Gesundheitspolitik in unser Programm. Wir fordern gesellschaftliche Teilhabe für alle, so ist auch die Teilhabe und die Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen längst Bestandteil unseres Programms und wird durch die nachfolgenden Anträge ausformuliert.

Zur Gesundheitlichen Aufklärung
Die Diskriminierung und Stigmatisierung von Menschen mit psychiatrischen Diagnosen beruht oft auf einer mangelnden Informationslage zu diesen Störungsbildern in der Bevölkerung. Außerdem dient eine weitergehende medizinische Aufklärung über psychische Störungen dazu, dass Menschen die selber betroffen sind, in die Lage versetzt werden sich eigenständig weiter zu informieren und sich an richtiger Stelle Hilfe zu suchen.

Zum Internetangebot des Bundesministerium für Gesundheit
Datenbank Fachmediziner und Fachkrankenhäuser
Ein solches Internetangebot als zentrale Anlaufstelle hilft Menschen mit psychischen Störungen und solchen, die gerade erst eine solche Diagnose erhalten haben, sich selbstständig Hilfe zu suchen. Eine zentrale Datenbank mit den Fachmedizinern erleichtert das Finden des personlichen Therapeuten bzw. Psychiaters in der Nähe des Wohnortes. Gleichzeitig erspart die Angabe der Wartezeiten bzw. der freien Sprechstunden, das langwierige Suchen nach verfügbaren Fachmedizinern. Gleiches gilt auch für die Datenbank der Fachkrankhäuser.

Vorstellung und Erklärung von Therapieangeboten
Die Vorstellung und Erklärung von Therapieangeboten hat den Vorteil, dass Menschen, die sich auf Grund einer psychischen Störung behandeln lassen wollen, sich im Vorhinein über Ablauf, Dauer, Inhalt und sonstige wichtige Therapiebestandteile informieren können und sich selbst auf eine Therapie besser vorbereiten können. Zusätzlich wird dadurch auch das Spektrum an möglichen Therapien visualisiert, was eine freie Wahl der Therapie besser ermöglicht und auch die Patientenrechte durch Aufklärung stärkt.

Anträge zum Download und Antragserklärungen
Eine solche Möglichkeit sich Anträge zu Hause auszudrucken ohne zig Ämter bzw. deren Internetseiten aufsuchen zu müssen, ermöglicht den betroffenen Menschen sich stärker auf ihre Behandlung zu konzentrieren.

Aufklärungsinhalte über psychische Störungen
Im Zuge der geforderten Aufklärung über psychische Störungen ist die Nutzung des Internetangebotes ein erstes Mittel der Wahl. Aufklärung aber muss auf vielen Wegen geschehen, weshalb die Aufklärung über ein solches Internetangebot hinausgehen muss.

Informationen zu und Aufklärung über rechtliche Ansprüche
Viele Menschen mit psychischen Störungen sind primär mit ihrer Lebenssituation beschäftigt und wissen oft nicht über ihre rechtlichen Ansprüche bescheid. Informationen zu und Aufklärung über diese rechtlichen Ansprüche wird ihnen helfen, diese rechtlichen Ansprüche auch wahrzunehmen. Nicht zuletzt sind mit diesen Ansprüchen Mehrbedarfsleistungen und andere Hilfen verbunden, die dazu beitragen sollen, die Lebensqualität zu erhöhen und die gesundheitlichen Einschränkungen eben durch solche Hilfen abzumildern.

Telefonhotline
Ein solches Internetangebot sollte natürlich auch mit einer Hotline gekoppelt sein, einerseits um Barrierefreiheit zu erreichen und andererseits Nachfragen zu ermöglichen, die kompetent beantwortet werden können. Das Bundesministerium für Gesundheit soll über seinen Etat dieses Internetangebot technisch und finanziell zur Verfügung stellen sowie die Ausgestaltung koordinieren. Die inhaltliche Ausgestaltung muss natürlich mit fachlicher Kompetenz erfolgen, weshalb hier auch auf Erfahrungen von Fachverbänden zurückgegriffen werden kann als auch von dort Unterstützung zu erhalten. Es kommt hierbei darauf an, dass es umgesetzt wird. Für die Umsetzung soll das BMG verantwortlich sein, das es an geeignete Betreiber delegieren kann, die es wiederum frei von Einwirkungen seitens kommerzieller Gruppen umsetzen und betreiben sollen.

Zu Kenntnisse über psychiatrische Symptome und Krisenintervention in der Ausbildung verankern
Einerseits sind Kenntnisse zu psychischen Symptomen besonders für Ärzte im Notdient essentiell, da sie oft die initiale Einschätzung einer Fremd- oder Selbstgefährdung vornehmen müssen. Andererseits lässt sich durch mehr Wissen zu psychischen Störungen auch die Stigmatisierung und Diskriminierung von Patienten vermeiden, die eine psychiatrische Diagnose haben oder psychiatrische Symptomatik aufweisen, wenn sie sich wegen körperlichen Beschwerden vorstellen. Definition Krisenintervention In der psychologischen beziehungsweise psychotherapeutischen Beratungsarbeit bedeutet Krisenintervention – im Gegensatz zur langfristig angelegten Therapie – zunächst allgemein die ambulante oder klinische Betreuung und Beratung von Menschen, die durch plötzliche, massive Veränderungen ihrer Lebensbedingungen, beispielsweise durch den Tod eines nahen Angehörigen, durch Gewalterfahrungen, ein Naturereignis, einen Unfall oder durch eine Erkrankung, akut psychisch gefährdet sind. Sie sollen durch die professionelle Hilfe dazu befähigt werden, die Situation zu bewältigen. In vielen Städten existieren Betreuungsangebote bei spezialisierten Kriseninterventionsdiensten.

Zu Pflegepersonal in der Psychiatrie
Das Pflegepersonal in der Psychiatrie trägt in erheblichem Maße zum Erfolg von Therapien bei. Sie sind meist anders als Ärzte im stetigen Kontakt mit den Patienten und oftmals vertrautere Ansprechpartner. Dies ist für das Pflegepersonal eine hohe Verantwortung, was bei Personalmangel die Qualität der Behandlung beeinträchtigt. Die Aufgaben in der Psychiatrie, vor allem aber in der Akut- und Notfallpsychiatrie, umfassen die Suizidprävention, Vermeidung von Fremdgefährdung und der menschlichen Zuwendung für Patienten in akuten Krisen. Hinzukommt, dass bei der enormen Bandbreite an Diagnosen und unterschiedlichster Symptome im Alltag nur unzureichend ein angemessener individueller Umgang mit den jeweiligen Symptomatiken erfolgt und im Endeffekt den Erfolg einer stationären langfristigen oder kurzfristigen Therapie stark verringern kann und nicht nur die Patienten, sondern auch das Pflegepersonal oft belastet. Auch durch den Personalmangel kommt es durch Zeitdruck und Arbeitsaufwand häufiger zu Fehlverhalten, das durch Personalaufstockung vermieden werden könnte. Die Erhöhung des Personalschlüssels dient letztlich nicht nur den Patienten und deren Therapie, sondern den Pflegekräften selbst.

Zur Inklusiven Arbeitsmarktpolitik
Eine psychische Störung, genau wie eine körperliche Erkrankung bedeutet bei weitem nicht, dass der oder die Betroffene nicht in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und die Arbeit genauso gewissenhaft und effizient zu erledigen, wie andere Mitarbeiter. Allerdings brauchen manche Menschen wegen psychiatrischer Symptomatik längere oder häufigere Pausen, als sie vom Bundesurlaubsgesetz gewährleistet werden. Getreu der Prinzipien der Inklusion sollte darauf auch diskriminierungsfrei Rücksicht genommen werden. Damit die Modelle auch den Anforderungen des Arbeitsalltags und den Bedürfnissen der Menschen mit psychischer Störungen gerecht werden, ist es wichtig, dass sie auch von den Menschen erarbeitet werden, die davon direkt betroffen sind. Deshalb ist uns die Erarbeitung in einer Enquete-Kommission wichtig.

Zu Persönliches Budget
Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit einem Anspruch auf Teilhabeleistungen (Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung), anstatt einer traditionellen Sachleistung oder Dienstleistung Geld oder in Ausnahmefällen Gutscheine zu erhalten. Sie können so theoretisch selbst entscheiden, wann welcher Dienst und welche Person die Unterstützung erbringen soll und diese als „Kunde“ unmittelbar selbst bezahlen. Quelle: Persönliche Budget Angebote wie Ergotherapie, Musiktherapie, Tanztherapie und Sport und Gespräche werden in den Tageskliniken und Tagesstätten angeboten. Das Persönliches Budget ist seit 2008 eine neue Form der Finanzierung. Menschen mit Behinderung erhalten Geld, um Hilfe- und Assistenzleistungen einzukaufen. Quelle: Sozialpsychiatrie Den Menschen mit psychischen Störungen und niedrigen Einkommen Therapieangebote, wie eben Ergotherapie oder Musiktherapie zu ermöglichen, durch das Persönliche Budget, trägt dazu bei, die Lebensqualität und den Therapieerfolg zu stärken bzw. zu befördern. Das Persönliche Budget ist quasi eine Mehrbedarfsleistung über den normalen Bedarf hinaus, anders als bei einem Menschen ohne Mehrbedarf. Bestehende Instrumente des Sozialsystems zu bejahen und konstruktiv an seiner Weiterentwicklung und Verbesserung mitzuwirken, sollte Ziel der Piratenpartei sein, wenn solche Instrumente hilfreich sind und effektiven Nutzen aufzeigen. Das Persönliche Budget als kleiner Teil des Konzeptes der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung sollte hier bejaht und seine realitätsgerechte Weiterentwicklung gefordert werden.

Zu Qualität in der Diagnostik
Aktuell werden psychiatrische Diagnosen noch zu oft gestellt, ohne dass sich der Arzt ausführlich mit dem Patienten und seinen Beschwerden befasst hätte. Das führt auch dementsprechend zu Fehldiagnosen oder zu einer voreiligen Pathologisierung, was zum einen eine unpassende Behandlung nach sich ziehen, zum anderen allein durch die Etikettierung für den Patienten belastend sein kann. Eine Diagnose kann für den Betroffenen und für die Behandelnden hilfreich sein, dafür muss sie aber auf einer gründlichen Exploration der gesamten Symptomatik beruhen. Aktuell herrscht noch verbreitet die Annahme, dass alle psychischen Störungen chronisch und unheilbar wären. Das trifft aber bei vielen Störungen gar nicht zu. Deshalb ist es auch von großer Bedeutung, dass nach Diagnosestellung auch regelmäßig kontrolliert wird, ob diese Diagnose immer noch auf den Patienten zutrifft.

Zu Freier Zugang zu Patientenakten
Das Recht auf Einsicht in die Patientendokumentation als eine besondere Form der Auskunftserteilung beruht nicht nur auf Datenschutzrecht bzw. dem "Recht auf Selbstbestimmung und der personalen Würde des Patienten" (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG; BVerfG NJW 1999, 1777 = ArztR 1999, 52 = MedR 1999, 180), sondern besteht auch als Nebenrecht aus dem Behandlungsvertrag und zivilrechtlich zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen (§ 810 BGB). Eine weitere Grundlage dieses Recht findet sich in den ärztlichen Berufsordnungen (§ 10 Abs. 2 MBO-Ä). Im Rahmen eines Arztprozesses kommt noch ein prozessuales Einsichtsrecht des Patienten hinzu (§ 422 ZPO). Die Akteneinsicht ist ein Holrecht für den Patienten. Die Art und Weise der Einsichtsgewährung (Ort, Zeitpunkt, Umstände) liegt ebenso wie die Auskunftserteilung im Ermessen des Arztes. Einschränkungen des Einsichtsrechtes können sich aus speziellen Gesetzen ergeben. Therapeutische Gründe können einer Einsicht grds. nicht entgegenstehen. Auch dem psychisch Kranken steht ohne ein besonderes Interesse geltend machen zu müssen das Recht auf Akteneinsicht zu (BVerfG NJW 1999, 1777). Es gibt hier aber außerhalb des strengen Anwendungsbereiches der Datenschutzgesetze spezifische Ausnahmen. Hinsichtlich Unterlagen aus psychiatrischer Behandlung kommt der ärztlichen Entscheidung, ob eine Aushändigung an den Patienten medizinisch verantwortbar ist, besonderes Gewicht zu. Allerdings darf der Arzt die Einsicht nicht pauschal unter Hinweis auf ärztliche Bedenken verweigern. Er hat vielmehr die entgegen stehenden therapeutischen Gründe im Einzelfall nach Art und Richtung näher zu kennzeichnen, ohne dabei ins Detail gehen zu müssen. Es muss eine Abwägung zwischen dem aus dem Persönlichkeitsrecht abgeleiteten Anspruch des Patienten auf Wissen über Diagnose und Behandlung einerseits und medizinisch begründeten Patientenschutzinteressen andererseits erfolgen. Solche Schutzinteressen sind insbesondere gegeben, wenn infolge der Einsicht in die gesamte Akte eine Selbstgefährdung des Patienten droht. Darüber hinaus sind Interessen Dritter zu berücksichtigen, die in die Behandlung einbezogen worden sind. Der Arzt kann auch eigene Interessen an der Erhaltung der therapeutischen Handlungsfähigkeit oder des Eigenschutzes berücksichtigen. Bei noch nicht abgeschlossener Behandlung kann eine Verweigerung eher begründet werden als bei Befund-, Prognose- und Planungsdaten vor einer Behandlung und als in den Fällen einer u.U. seit Jahren abgeschlossenen bzw. abgebrochenen Behandlung. Wegen des "objektiven Charakters" von Arztbriefen, Befunden und Epikrisen können diese auch im Bereich der Psychiatrie nicht vom Einsichtsrecht ausgeschlossen werden. Bestehen die medizinischen Verweigerungsgründe bei Anwesenheit des behandelnden oder eines anderen Arztes bei der Akteneinsicht nicht, so muss vor der Verweigerung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden. In jedem Fall, auch bei psychiatrischen Unterlagen, muss bei der Einblicksverweigerung ein Informationsparadox verhindert werden. Da das Einsichtsrecht auch ein Kontrollrecht ist, muss ausgeschlossen werden, dass der kontrollierte Arzt den Umfang seiner Kontrolle selbst bestimmen kann. Dies führt dazu, dass in jedem Fall eine unabhängige Instanz oder ein Arzt oder eine Person des Vertrauens durch Einsicht in relevante Arztakten eine Kontrolle durchführen darf.

Zu Weniger bürokratische Hürden für Patienten
Menschen mit psychischen Störungen können teilweise durch ihre Symptomatik in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sein. So kann es für sie schwer sein, für viele Handlungen den notwendigen Antrieb oder die Konzentration aufzubringen, oder mit Menschen Kontakt aufzunehmen. Andererseits kommt gerade auf diese Menschen, sofern sie eine Therapie machen wollen, eine Reihe an Aufgaben zu - Termine bei Ärzten und Psychotherapeuten ausmachen, mit Krankenkassen und evtl. Kliniken kommunizieren. Aktuell können Betroffene, die von der Situation überfordert sind und den genannten Pflichten nicht nachkommen können, Hilfe entweder nur von Angehörigen erhalten oder wenn sie sich einen gesetzlichen Betreuer geben lassen. Im Falle einer Betreuung kommt es allerdings de facto zu einer Entmündigung des Klienten, was von den meisten nicht erwünscht ist. Im stationären Bereich, sowohl bei somatischen als auch bei psychiatrischen Patienten, ist es in Deutschland inzwischen üblich, dass Sozialarbeiter angestellt sind, die sich um die Reha-Beantragung, sozial- und arbeitsrechtliche Fragestellungen und den Übergang des Patienten in die ambulante Behandlung kümmern. Mit diesem Antrag wird gefordert, dass es für diese Aufgaben auch im ambulanten Bereich Stellen gibt. Konkrete Aufgabenbereiche, in denen sie ihren Klienten helfen würden, wären die Kontaktaufnahme zu Therapieangeboten, die Planung von Terminen, die Kommunikation mit der Krankenkasse und das Einleiten sozialjuristischer Prozesse zum Erhalt der Wohnung und des Arbeitsplatzes.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge


Unterstützer

(nicht Mitantragsteller)

  1. Infosocke
  2. Lievendahl