Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA066

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA066
Einreichungsdatum
Antragsteller

Angelite, Laberlohe

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §2
Zusammenfassung des Antrags Unvereinbarkeitserklärung angefügt, weitere Ausformulierung im Anhang
Schlagworte Unvereinbarkeit
Datum der letzten Änderung 31.10.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Definition der Unvereinbarkeit

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen folgenden Text in der Satzung in § 2 Abs. 3 entsprechend zu ergänzen:

", hierzu gehören insbesondere (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) die im Anhang "Unvereinbare Gruppierungen, Organisationen und Vereinigungen" dieser Satzung aufgeführten Gruppierungen, Organisationen und Vereinigungen.."

Antragsbegründung

Bereits heute sieht die Satzung eine Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft in der Piratenpartei und einer Mitgliedschaft in einer anderen Gruppierung vor. Ohne konkrete und explizite Benennung der betreffenden Gruppierungen kann in vielen die Unvereinbarkeit aber einfach abgestritten werden und es so zu langwierigen juristischen Prozessen kommen.

Konkret gab in es im LV Hessen ein virtuelles Meinungsbild bzgl. der Fragestellung "Ist, unbeschadet der Frage, ob die Lehren L. Ron Hubbards tatsächlich als Religion ausgeübt werden können, die Mitgliedschaft bei der Scientology-Organisation oder einer ihr angeschlossenen Organisation mit den liberalen und anti-totalitären Grundsätzen der Piratenpartei vereinbar?", welches mit einer Beteiligung von 787 Piraten von damals 1836 Piraten im LV Hessen eine weit höhere Beteiligung als ein Landesparteitag (42,86 % gegenüber <10%) aufwies und zum Ergebnis kam, dass 89,07% der Abstimmenden für eine Unvereinbarkeit votierten. (Link zum vMB). Trotzdem ist die Unvereinbarkeit von Scientology und Piratenpartei noch nicht festgeschreiben und folglich nicht durchsetzbar.

Gleichzeitig gibt es weitere Gruppierungen, Vereinigungen und Organisationen bei denen eine Mitgliedschaft nach gefühltem Konsens innerhalb der Piraten nicht mit einer Mitgliedschaft in der Piratenpartei in Einklang zu bringen ist, eine Einschätzung ob des Zutreffens des bisherigen Satzungspunktes §2 Abs. 3 jedoch im Ermessen eines beteiligten Schiedsgerichts liegt und somit juristisch angreifbar durch Revisionsverfahren oder Verfahren vor ordentlichen Gerichten ist. Hier soll Klarheit geschaffen werden, ohne unsere Satzung unnötig aufzublähen oder gar betreffende Gruppen im Hauptteil der Satzung durch Namensnennung zu würdigen.

Um die Zeit des Parteitages nicht übermäßig in Anspruch zu nehmen, wurde der zu beschließende Anhang "Unvereinbare Gruppierungen, Organisationen und Vereinigungen" bewußt sehr kurz gehalten und ein ergänzender Satzungsänderngsantrag gestellt, diesen Anhang dynamisch unter Beteiligung einer größtmöglichen Zahl von Piraten erweiteren bzw. anpassen zu können, siehe SÄAXXY und SÄAXXZ. Somit wäre künftig ein effektives Vorgehen gegen Unterwanderung durch demokratisch zweifelhafte oder den Werten der Piraten entgegenstehenden Gruppen gegeben.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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