Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA064
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA064 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §9 |
Zusammenfassung des Antrags | Antrag auf Satzungsänderung Paragraph 9b, Absatz 2 für verkürzte Ladefristen von 3 Wochen zu einem Bundesparteitag (BPT) nach BPT-Beschluss |
Schlagworte | Satzung, Satzungsänderung, Bundesparteitag, BPT, Ladefrist |
Datum der letzten Änderung | 31.10.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelSatzungsänderung verkürzte Ladefristen von 3 Wochen zu einem Bundesparteitag in Ausnahmefällen AntragstextDer BPT möge die Satzung Paragraph 9b, Absatz 2 entsprechend ändern: "Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Textform (vorranging per E-Mail, nachrangig per Brief) mindestens 6 Wochen vorher ein. In Einzelfällen kann ein Bundesparteitag per Parteitagsbeschluss diese Frist für einen zukünftigen Parteitag auf bis zu drei Wochen verkürzen. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen." AntragsbegründungDer eingefügte Satz ermöglicht, in Ausnahmefällen die Ladungsfrist zu einem Bundesparteitag (BPT) verkürzen. Dies könnte in den Fällen notwendig werden, wenn die geplanten BPTe für die Bearbeitung von Themen oder Wahlen nicht ausreichen und kurzfristig ein weiterer BPT einberufen werden soll. Die Schwierigkeiten, kurzfristig einen BPT zu organisieren, können durch die zusätzlichen 3 Wochen erleichtert werden. Es soll aber nicht grundsätzlich die sinnvolle Ladungsfrist von 6 Wochen verkürzt werden, darum sollte ein Beschluss des BPT den Ausnahmefall jeweils bestätigen und die verkürzte Ladungsfrist bestimmen. Der eingefügte Satz ist nur zur Übersichtlichkeit im Antrag vom Rest des Textes abgerückt. Diskussion
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