Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA035
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA035 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §3 |
Zusammenfassung des Antrags | Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zahlung des Beitrages |
Schlagworte | Mitgliedschaft, Beitrag, Aufnahme |
Datum der letzten Änderung | 25.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelMitgliedschaft beginnt nach Aufnahme mit Zahlung AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen,in der Bundessatzung Abschnitt A nach § 3 Abs. 2 Satz 2 einen neuen Satz 3 einzufügen: „Die Mitgliedschaft beginnt nach Annahme des Aufnahmeantrages mit der Entrichtung des ersten Mitgliedsbeitrages.“ AntragsbegründungWir sind eine Mitmachpartei, unsere Mitglieder sollen die Piratenpartei zumindest durch die Zahlung des verminderten Beitrages aktiv unterstützen. Mit der Satzungsänderung soll verhindert werden, daß inaktive Mitglieder, die noch nie einen Beitrag gezahlt haben, z.B. Quoren für die Beschlußfähigkeit von Versammlungen erhöhen und damit den aktiven Piraten die Arbeit erschweren. Auch inaktive Mitglieder müssen zu unseren Parteitagen eingeladen werden und binden damit Ressourcen, die anders besser genutzt werden können. Weiterhin werden Beteiligungsquoten momentan an der Gesamtmitgliederzahl gemessen. Da wir so viele inaktive Mitglieder haben, die nicht einmal ihren Beitrag bezahlen, ist auch die Beteiligungsquote sehr schlecht. Dies wird sich ändern, wenn die inaktiven Mitglieder nicht mehr berücksichtigt werden müssen. Diskussion
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