Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA027
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA027 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §10 |
Zusammenfassung des Antrags | Alternativantrag zu SÄA025, ohne unnötige Regelungen. |
Schlagworte | Satzung, Einladung, Bundesparteitag, Aufstellungsversammlung, Stimmberechtigung |
Datum der letzten Änderung | 31.10.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelKostenreduzierung für passive Mitglieder (redundanzfreie Alternative) AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen: In die Satzung wird ein neuer § 10 Abs. 3 mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Mitglieder, die zwei Wochen vor Versendung der Einladungen zu einer Aufstellungsversammlung zu öffentlichen Wahlen mit ihren Beitragszahlungen in Rückstand sind, erhalten Einladungen ausschließlich in Textform." AntragsbegründungSÄA025 möchte, dass die Kosten für die Einladung an nicht-stimmberechtigte Mitglieder veringert werden, in dem diesen ausschließlich Einladungen zu BPTs per Textform (E-Mail) zugeschickt werden. Dazu sollen §9 b (2),(3) geändert werden. Diese Änderungen sind überflüssig, da in §9b (2) bereits standardmäßig alle Mitglieder, unabhängig von ihrer Stimmberechtigung eingeladen werden und nur Mitglieder ohne (korrekte/funktionierende) Mailadresse einen Brief bekommen. Die Änderungen ändern also...nichts. Die klarstellende Formulierung, das man das mit dem Mailversand auch bei den pro Gliederung aller 4-7 Jahre stattfindenden Aufstellungsversammlungen so machen möchte, kann man meinetwegen in die Satzung schreiben, daher die Alternative nur mit dem neuen § 10 (3). Diskussion
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