Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA025
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA025 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Swanhild Goetze, Sven Schomacker und alle Anwesenden des Verwaltungstreffens am 20.10.2012 |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §9 |
Zusammenfassung des Antrags | Passive Mitglieder sollen nur noch per Email zu Parteitagen eingeladen werden müssen um Briefporto zu sparen |
Schlagworte | Einladung zu Bundesparteitagen und Aufstellungsversammlungen |
Datum der letzten Änderung | 31.10.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelKostenreduzierung für passive Mitglieder AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, 1. den § 9b Bundessatzung wie folgt zu ändern: In § 9b Abs. 2 wird hinter Satz 3 folgender Satz 4 eingefügt: "Mitglieder, die zwei Wochen vor Versendung der Einladungen zu einem Bundesparteitag nicht stimmberechtigt sind, erhalten Einladungen ausschließlich in Textform." In § 9b Abs. 3 wird hinter Satz 2 folgender Satz 3 eingefügt: "Mitglieder, die zwei Wochen vor Versendung der Einladungen zu einem Bundesparteitag nicht stimmberechtigt sind, erhalten Einladungen ausschließlich in Textform." 2. Es wird ein neuer § 10 Abs. 3 mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Mitglieder, die zwei Wochen vor Versendung der Einladungen zu einer Aufstellungsversammlung zu öffentlichen Wahlen mit ihren Beitragszahlungen in Rückstand sind, erhalten Einladungen ausschließlich in Textform." AntragsbegründungBegründung: Mitglieder, die ihren Beitrag nicht zahlen, verursachen Kosten durch die Pflicht zur postalischen Verschickung von Einladungen, soweit sie nicht auf eine postalische Versendung verzichten. Dies ist bei passiven Mitgliedern häufig nicht der Fall. Es besteht zwar der Wunsch nach einem irgendwie gearteten Ausschluss, dies ist aber rechtlich nicht sauber umsetzbar, da auch fingierte Erklärungen durch Nichtzahlung faktisch zu einem Ausschluss führen. Ein Ausschluss wäre aber nur wegen eines Beitragsrückstands nicht rechtssicher. Die vorgeschlagene Lösung sorgt dafür, dass der Aufwand durch passive Mitglieder gesenkt wird und gleichzeitig Bundesparteitage und Aufstellungsversammlungen nicht anfechtbar werden. Diskussion
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