Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA016
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA016 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt B - §5 |
Zusammenfassung des Antrags | Den ermäßigten Beitrag auf 1/4 des regulären Beitrages festsetzen. |
Schlagworte | Mitgliedsbeitrag |
Datum der letzten Änderung | 31.10.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelErmäßigten Beitrag auf Bruchteil des regulären Mitgliedsbeitrag festlegen. AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, in Abschnitt B §5 Abs. 5 der Satzung folgenden Satz anzuhängen: Der ermäßigte Beitrag beträgt 1/4 des regulären Mitgliedsbeitrages für ein Jahr, abgerundet auf das nächste ganzzahlige Vielfache von sechs. Diese Satzungsänderung tritt ab dem 1.1.2013 in Kraft. AntragsbegründungMomentan bestimmt jede Gliederung individuell über die Höhe der Beitragsminderung in Härtefällen. Dies macht es für jene, die sich als Härtefall sehen, unvorhersehbar welcher Beitrag von ihnen gegebenenfalls zu entrichten wäre. Des weiteren kann sich so eine regionale Ungleichbehandlung ergeben, die mit einer eindeutigen Regelung nicht entstehen kann. Die Festlegung auf 1/4 des regulären Mitgliedsbeitrages dient der Klarheit, außerdem spart eine solche Regelung zukünftigen Parteitagen Zeit und Mühe. Bei vielfachen von 6 bleiben die pro Monat ab Eintrtt fälligen Beiträge simpel (volle oder halbe Eurobeträge). Diskussion
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